Anfra­ge zum Ple­num: Gut­schei­ne für Schwimmkurse

Ich fra­ge die Staatsregierung:

Wel­che Schwimm­kurs­an­bie­ter im Land­kreis Mün­chen (bit­te mit Auf­lis­tung) haben sich an der Akti­on „Mach mit-Tauch auf“ des Baye­ri­schen Innen­mi­nis­te­ri­ums betei­ligt, wie vie­le Gutscheine über 50 Euro wur­den im Land­kreis Mün­chen ins­ge­samt aus­ge­ge­ben und wie vie­le dieser Gut­schei­ne wur­den bei den betei­lig­ten Schwimm­kurs-anbie­tern eingelöst?“

Staats­mi­nis­ter Joa­chim Herr­mann antwortet:

An das Staat­li­che Schul­amt und das Jugend­amt des Land­krei­ses Mün­chen wur­den sei­tens des Staats­mi­nis­te­ri­ums des Innern, für Sport und Inte­gra­ti­on (StMI) ins­ge­samt 8.225 Gut­schei­ne zur Aus­ga­be an die am Schwimm­för­de­rungs­pro­gramm teil­nah­me­be­rech­tig­ten Kin­der übermittelt. Die Gut­schei­ne sind grund­sätz­lich für alle Schwimm­kur­se gül­tig, bei denen min­des­tens eine Unter­richts­ein­heit im Bewil­li­gungs­zeit­raum (14.09.2021 bis ein­schließ­lich 13.09.2022) statt­fin­det. Die Annah­me der Gut­schei­ne durch die Schwimm­kurs­an­bie­ter ist frei­wil­lig. Dem StMI lie­gen der­zeit noch kei­ne Infor­ma­tio­nen dar­über vor, wel­che Schwimm­kurs­an­bie­ter im
Land­kreis Mün­chen sich an der Akti­on betei­ligt haben und wie vie­le Gut­schei­ne bei den beteiligten Schwimm­kurs­an­bie­tern im Land­kreis Mün­chen ein­ge­löst wurden.

Verwandte Artikel