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Anfra­ge zum Ple­num: Jugendsozialarbeit

 

„Vor dem Hin­ter­grund, dass in der Kabi­netts­sit­zung vom 13.07.2021 ein baye­ri­sches Unter­stüt­zungs­pro­gamm ange­kün­digt wur­de, das die gesam­te Alters­span­ne der Kin­der und Jugend­li­chen und ihre vielfältigen Bedürf­nis­se abdeckt — dar­in wer­den u. a. bereits bestehen­de Programme aus­ge­baut, z. B. Jugend­so­zi­al­ar­beit an Schu­len, wor­auf sich mei­ne Fra­ge bezieht — fra­ge ich die Staats­re­gie­rung, wie vie­le zusätzliche neue Stel­len, die nicht im Haus­halts­plan ver­an­schlagt sind, kön­nen aus dem Unter­stüt­zungs­kon­zept zur Stär­kung der Jugend­so­zi­al­ar­beit an allen Schu­len finan­ziert wer­den, wie hoch sind hier­für die Finanzmittel für die Jah­re 2021 und 2022 und wie kön­nen die Schu­len und Kommunen die­se zusätz­li­chen Stel­len oder Kräf­te kurz­fris­tig beantragen?“

Ant­wort durch das Staats­mi­nis­te­ri­um für Fami­lie, Arbeit und Soziales:

In der Kabi­netts­sit­zung am 13. Juli 2021 hat Frau Staats­mi­nis­te­rin Traut­ner zum Sach­stand der Umset­zung des Kon­zepts zur außerschulischen Unter­stüt­zung von Kin­dern und Jugend­li­chen in der CoronaPandemie berich­tet. Das Kon­zept selbst wur­de am 23. März 2021 vom Minis­ter­rat beschlossen.
Im Jah­res­haus­halt 2021 sind Mit­tel für die För­de­rung von 1.070 JaS-Stellen ver­an­schlagt. Mit dem o. g. Kon­zept wur­de die JaS in die­sem Jahr mit 70 zusätz­li­chen Stel­len gestärkt, hier­für wur­den 800.000 Euro bereitgestellt.
Da der Bund den Län­dern nach der Bund-Län­der-Ver­ein­ba­rung zum „Aktionsprogramm Auf­ho­len nach Coro­na für Kin­der und Jugend­li­che“ Bundesmittel zur Ver­fü­gung stellt, mit denen pan­de­mie­be­ding­te Lernrückstände sowie Belas­tun­gen und Beein­träch­ti­gun­gen im Bereich des sozialen Ler­nens und der sozia­len Kom­pe­tenz­ent­wick­lung auf­ge­fan­gen werden sol­len, ste­hen für den wei­te­ren Aus­bau der JaS im Jahr 2022 wei­te­re 140 Stel­len zur Verfügung.

Die zusätz­li­chen vom Bund zur Ver­fü­gung gestell­ten Mit­tel kön­nen zudem ab 1. Sep­tem­ber 2021 – für alle seit dem Beschluss des Bun­des­ka­bi­netts am 5. Mai 2021 vom Staats­mi­nis­te­ri­um zusätz­lich geneh­mig­ten Stellen
bzw. Stel­len­an­tei­le – für eine bis zum Ende des Schul­jah­res 2022/2023 befris­te­te Ver­drei­fa­chung der För­der­pau­scha­le ein­ge­setzt wer­den. Durch die­se Ver­drei­fa­chung der staat­li­chen För­de­rung für 210 Stel­len erhält der JaS-Aus­bau enor­men Rückenwind.
Ins­ge­samt ste­hen für die Stär­kung der Jugend­so­zi­al­ar­beit Bun­des­mit­tel in Höhe von 17,46 Mio. Euro zur Ver­fü­gung. Antrags­be­rech­tigt sind nach der ein­schlä­gi­gen Richt­li­nie zur För­de­rung der Jugend­so­zi­al­ar­beit an Schu­len vom 25. März 2021 (BayMBl. Nr. 265) aus­schließ­lich die Trä­ger der öffent­li­chen Jugend­hil­fe (Land­krei­se und kreis­frei­en Städ­te) und aner­kann­te Trä­ger der frei­en Jugend­hil­fe, die die JaS durch­füh­ren und nicht gleich­zei­tig Schul­trä­ger sind.
Die Anträ­ge sind bei der ört­lich zustän­di­gen Regie­rung einzureichen.
Über­nimmt ein Trä­ger der frei­en Jugend­hil­fe die Trä­ger­schaft, ist der Antrag beim zustän­di­gen Jugend­amt ein­zu­rei­chen. Das Jugend­amt lei­tet den Antrag an die zustän­di­ge Regie­rung weiter

 

AzP Jugend­so­zi­al­ar­beit

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