„Vor dem Hintergrund, dass in der Kabinettssitzung vom 13.07.2021 ein bayerisches Unterstützungsprogamm angekündigt wurde, das die gesamte Altersspanne der Kinder und Jugendlichen und ihre vielfältigen Bedürfnisse abdeckt — darin werden u. a. bereits bestehende Programme ausgebaut, z. B. Jugendsozialarbeit an Schulen, worauf sich meine Frage bezieht — frage ich die Staatsregierung, wie viele zusätzliche neue Stellen, die nicht im Haushaltsplan veranschlagt sind, können aus dem Unterstützungskonzept zur Stärkung der Jugendsozialarbeit an allen Schulen finanziert werden, wie hoch sind hierfür die Finanzmittel für die Jahre 2021 und 2022 und wie können die Schulen und Kommunen diese zusätzlichen Stellen oder Kräfte kurzfristig beantragen?“
Antwort durch das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales:
In der Kabinettssitzung am 13. Juli 2021 hat Frau Staatsministerin Trautner zum Sachstand der Umsetzung des Konzepts zur außerschulischen Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in der CoronaPandemie berichtet. Das Konzept selbst wurde am 23. März 2021 vom Ministerrat beschlossen.
Im Jahreshaushalt 2021 sind Mittel für die Förderung von 1.070 JaS-Stellen veranschlagt. Mit dem o. g. Konzept wurde die JaS in diesem Jahr mit 70 zusätzlichen Stellen gestärkt, hierfür wurden 800.000 Euro bereitgestellt.
Da der Bund den Ländern nach der Bund-Länder-Vereinbarung zum „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ Bundesmittel zur Verfügung stellt, mit denen pandemiebedingte Lernrückstände sowie Belastungen und Beeinträchtigungen im Bereich des sozialen Lernens und der sozialen Kompetenzentwicklung aufgefangen werden sollen, stehen für den weiteren Ausbau der JaS im Jahr 2022 weitere 140 Stellen zur Verfügung.
Die zusätzlichen vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel können zudem ab 1. September 2021 – für alle seit dem Beschluss des Bundeskabinetts am 5. Mai 2021 vom Staatsministerium zusätzlich genehmigten Stellen
bzw. Stellenanteile – für eine bis zum Ende des Schuljahres 2022/2023 befristete Verdreifachung der Förderpauschale eingesetzt werden. Durch diese Verdreifachung der staatlichen Förderung für 210 Stellen erhält der JaS-Ausbau enormen Rückenwind.
Insgesamt stehen für die Stärkung der Jugendsozialarbeit Bundesmittel in Höhe von 17,46 Mio. Euro zur Verfügung. Antragsberechtigt sind nach der einschlägigen Richtlinie zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen vom 25. März 2021 (BayMBl. Nr. 265) ausschließlich die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise und kreisfreien Städte) und anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, die die JaS durchführen und nicht gleichzeitig Schulträger sind.
Die Anträge sind bei der örtlich zuständigen Regierung einzureichen.
Übernimmt ein Träger der freien Jugendhilfe die Trägerschaft, ist der Antrag beim zuständigen Jugendamt einzureichen. Das Jugendamt leitet den Antrag an die zuständige Regierung weiter
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