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Anfra­ge zum Ple­num: Ver­mitt­lun­gen bei Errich­tung von Teststationen

Ich fra­ge die Staatsregierung:

Waren Abge­ord­ne­te des Baye­ri­schen Land­tags oder von ihnen betrie­be­ne Unter­neh­men in den Betrieb von Test­sta­tio­nen in Bay­ern ein­ge­bun­den, hat es Ver­mitt­lun­gen dies­be­züg­lich zur Errich­tung von Test­sta­tio­nen gege­ben und in wel­cher Höhe wur­den bis­her Lan­des­mit­tel aus dem­Co­ro­na-Fonds zum Betrei­ben von Test­sta­tio­nen verwendet?

Ant­wort durch das Staats­mi­nis­te­ri­um für Gesund­heit und Pflege:
Das Staats­mi­nis­te­ri­um für Gesund­heit und Pfle­ge (StMGP) hat kei­ne Kennt­nis davon, dass Abge­ord­ne­te des Baye­ri­schen Land­tags selbst oder ihre Unter­neh­men Test­stel­len in Bay­ern zur Durch­füh­rung von Tes­tun­gen nach der Coro­na­vi­rus-Test­ver­ord­nung (TestV) des Bun­des betrei­ben. Grund­sätz­lich steht der Betrieb von Test­stel­len nach der TestV jedoch jeder Per­son offen, die vom Öffent­li­chen Gesund­heits­dienst beauf­tragt wird. Eine Beauf­tra­gung erfolgt in Bay­ern nur bei Vor­la­ge eines umfas­sen­den Hygie­ne­kon­zepts und Nach­weis einer qua­li­fi­zier­ten Schu­lung. Ver­mitt­lun­gen durch Abge­ord­ne­te des Baye­ri­schen Land­tags sind nicht bekannt. Für den Betrieb von beauf­trag­ten pri­va­ten Test­stel­len wur­den kei­ne Mit­tel des Frei­staats auf­ge­wen­det. Der Bund trägt in die­sem Zusam­men­hang die Kosten.

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