Ich frage die Staatsregierung:
Waren Abgeordnete des Bayerischen Landtags oder von ihnen betriebene Unternehmen in den Betrieb von Teststationen in Bayern eingebunden, hat es Vermittlungen diesbezüglich zur Errichtung von Teststationen gegeben und in welcher Höhe wurden bisher Landesmittel aus demCorona-Fonds zum Betreiben von Teststationen verwendet?
Antwort durch das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege:
Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) hat keine Kenntnis davon, dass Abgeordnete des Bayerischen Landtags selbst oder ihre Unternehmen Teststellen in Bayern zur Durchführung von Testungen nach der Coronavirus-Testverordnung (TestV) des Bundes betreiben. Grundsätzlich steht der Betrieb von Teststellen nach der TestV jedoch jeder Person offen, die vom Öffentlichen Gesundheitsdienst beauftragt wird. Eine Beauftragung erfolgt in Bayern nur bei Vorlage eines umfassenden Hygienekonzepts und Nachweis einer qualifizierten Schulung. Vermittlungen durch Abgeordnete des Bayerischen Landtags sind nicht bekannt. Für den Betrieb von beauftragten privaten Teststellen wurden keine Mittel des Freistaats aufgewendet. Der Bund trägt in diesem Zusammenhang die Kosten.



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