Im Wasserschutzgebiet Willing, in dem die Trinkwasserbrunnen für die Städte Rosenheim, Kolbermoor und Bad Aibling stehen, soll gebaut werden. Durch den Stadtrat Bad Aibling soll mit Hilfe einer Einbeziehungssatzung Baurecht für ein Doppelhaus in der Schutzzone IIIA geschaffen werden. Das Grundstück befindet sich im Außenbereich und soll durch die Satzung in den bebaubaren Innenbereich des Ortsteils Willing einbezogen werden. Das Bauvorhaben wird als Erweiterung deklariert.
Wasser wird immer kostbarer und muss dringend geschützt werden. Angesichts von Klimaerhitzung, Dürreperioden, Schadstoffbelastungen und fallenden Grundwasserspiegeln müssen wir alle hier besonders vorsichtig sein. Durch die Schaffung von Baurecht über den Weg einer Einbeziehungssatzung wird womöglich leichtfertig ein Präzedenzfall geschaffen, der künftig Wasserschutzgebiete angreifbar macht!
Claudia Köhler, MdL und Grüne Betreuungsabgeordnete für den Landkreis Rosenheim
Ich bin empört und habe mich deshalb mit einem offenen Brief und einem Fragenkatalog an den Landrat und das Wasserwirtschaftsamt gewandt. Die Stadt Rosenheim und die Stadt Kolbermoor sehen das Vorhaben nach wie vor äußerst kritisch. Die Stadtwerke Rosenheim werden Klage erheben und auch die Stadt Kolbermoor erwägt eine Klage. Die Grünen vor Ort wollen eine Petition an den Bayerischen Landtag einreichen. Die Kreis- und Stadträtin Martina Thalmayr:
Es kann nicht sein, dass privates Interesse über das Gemeinwohl gestellt wird. Wir suchen jetzt den Schulterschluss mit einem breiten Bündnis aus politischen Gruppierungen und Umweltorganisationen, um die Schaffung eines Präzedenzfalles zu verhindern, der auch an anderen Stellen eine weitere Aushöhlung von Wasserschutzgebieten möglich machen könnte.
Kreis- und Stadträtin Martina Thalmayr
Bereits 2019 sollte eine Wohnbaufläche in der äußeren Schutzbereichszone des Wasserschutzgebietes ausgewiesen werden. Fachbehörden wie auch Bürger*innen äußerten zum Teil massive Bedenken. Man kam damals überein, dass aufgrund der Sachlage und immensen Wichtigkeit einer unbeeinträchtigten Trinkwasserversorgung in diesem Gebiet keinesfalls ein Bebauungsplan aufgestellt werden könne. Zum einen ist eine Bauleitplanung im Schutzgebiet unzulässig, zum anderen war die Voraussetzung für eine Ausnahme von der Schutzgebietsverordnung nicht gegeben.
Durch die Hintertür soll nun über eine Einbeziehungssatzung doch noch Baurecht geschaffen werden. Es sind doch unser alle Lebensgrundlagen, für mich ist so ein Vorgehen leichtfertig.
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