Claudia Köhler und Kreis- und Stadträtin Martina Thalmayr

Bau­vor­ha­ben in Trink­was­ser­schutz­ge­biet Wil­ling hinterfragt

Im Was­ser­schutz­ge­biet Wil­ling, in dem die Trink­was­ser­brun­nen für die Städ­te Rosen­heim, Kol­ber­moor und Bad Aib­ling ste­hen, soll gebaut wer­den. Durch den Stadt­rat Bad Aib­ling soll mit Hil­fe einer Ein­be­zie­hungs­sat­zung Bau­recht für ein Dop­pel­haus in der Schutz­zo­ne IIIA geschaf­fen wer­den. Das Grund­stück befin­det sich im Außen­be­reich und soll durch die Sat­zung in den bebau­ba­ren Innen­be­reich des Orts­teils Wil­ling ein­be­zo­gen wer­den. Das Bau­vor­ha­ben wird als Erwei­te­rung deklariert.

Was­ser wird immer kost­ba­rer und muss drin­gend geschützt wer­den. Ange­sichts von Kli­ma­er­hit­zung, Dür­re­pe­ri­oden, Schad­stoff­be­las­tun­gen und fal­len­den Grund­was­ser­spie­geln müs­sen wir alle hier beson­ders vor­sich­tig sein. Durch die Schaf­fung von Bau­recht über den Weg einer Ein­be­zie­hungs­sat­zung wird womög­lich leicht­fer­tig ein Prä­ze­denz­fall geschaf­fen, der künf­tig Was­ser­schutz­ge­bie­te angreif­bar macht!

Clau­dia Köh­ler, MdL und Grü­ne Betreu­ungs­ab­ge­ord­ne­te für den Land­kreis Rosenheim

Ich bin empört und habe mich des­halb mit einem offe­nen Brief und einem Fra­gen­ka­ta­log an den Land­rat und das Was­ser­wirt­schafts­amt gewandt. Die Stadt Rosen­heim und die Stadt Kol­ber­moor sehen das Vor­ha­ben nach wie vor äußerst kri­tisch. Die Stadt­wer­ke Rosen­heim wer­den Kla­ge erhe­ben und auch die Stadt Kol­ber­moor erwägt eine Kla­ge. Die Grü­nen vor Ort wol­len eine Peti­ti­on an den Baye­ri­schen Land­tag ein­rei­chen. Die Kreis- und Stadt­rä­tin Mar­ti­na Thal­mayr:

Es kann nicht sein, dass pri­va­tes Inter­es­se über das Gemein­wohl gestellt wird. Wir suchen jetzt den Schul­ter­schluss mit einem brei­ten Bünd­nis aus poli­ti­schen Grup­pie­run­gen und Umwelt­or­ga­ni­sa­tio­nen, um die Schaf­fung eines Prä­ze­denz­fal­les zu ver­hin­dern, der auch an ande­ren Stel­len eine wei­te­re Aus­höh­lung von Was­ser­schutz­ge­bie­ten mög­lich machen könnte.

Kreis- und Stadt­rä­tin Mar­ti­na Thalmayr

Bereits 2019 soll­te eine Wohn­bau­flä­che in der äuße­ren Schutz­be­reichs­zo­ne des Was­ser­schutz­ge­bie­tes aus­ge­wie­sen wer­den. Fach­be­hör­den wie auch Bürger*innen äußer­ten zum Teil mas­si­ve Beden­ken. Man kam damals über­ein, dass auf­grund der Sach­la­ge und immensen Wich­tig­keit einer unbe­ein­träch­tig­ten Trink­was­ser­ver­sor­gung in die­sem Gebiet kei­nes­falls ein Bebau­ungs­plan auf­ge­stellt wer­den kön­ne. Zum einen ist eine Bau­leit­pla­nung im Schutz­ge­biet unzu­läs­sig, zum ande­ren war die Vor­aus­set­zung für eine Aus­nah­me von der Schutz­ge­biets­ver­ord­nung nicht gegeben.

Durch die Hin­ter­tür soll nun über eine Ein­be­zie­hungs­sat­zung doch noch Bau­recht geschaf­fen wer­den. Es sind doch unser alle Lebens­grund­la­gen, für mich ist so ein Vor­ge­hen leichtfertig.

Verwandte Artikel