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Anfra­ge zum Ple­num: Miet­min­de­rung bei gewerb­li­chen Mie­ten wäh­rend der Coro­na Pandemie

Anfra­ge:
Wie vie­le gewerb­li­che Miet­ver­trä­ge haben die ImBy, die Sta­di­bau GmbH oder ande­re staat­li­che Stel­len für staat­li­chen Immo­bi­li­en mit pri­va­ten Mie­tern abgeschlossen, wie vie­le Anträ­ge auf Min­de­rung im Zuge Coro­na­pan­de­mie sind diesbezüglich bei die­sen Stel­len ein­ge­gan­gen und wie vie­le die­ser Anträ­ge wurden
grund­sätz­lich posi­tiv beschieden?

Ant­wort des Staats­mi­nis­te­ri­ums für Woh­nen, Bau und Verkehr:

Zur Fra­ge nach den abge­schlos­se­nen Miet­ver­trä­gen führt die Staats­re­gie­rung für die Berei­che der Immo­bi­li­en Frei­staat Bay­ern (IMBY) und der ande­ren staatlichen Stel­len kei­ne geson­der­te Sta­tis­tik, ob der Mie­ter bzw. Ver­trags­part­ner „Privater“ oder „Nicht-Pri­va­ter“ ist. Eine Erhe­bung bei den ein­zel­nen staat­li­chen Stel­len kann in der zur Ver­fü­gung ste­hen­den Zeit nicht erfolgen.

Wie bei der Beantwortung der Schrift­li­chen Anfra­ge des Herrn Abge­ord­ne­ten Mis­tol vom 17.03.2021 mit­ge­teilt, wur­den zum Stand 26.04.2021 bei staat­li­chen Stel­len 310 Anträ­ge auf Miet­min­de­rung, Stun­dung oder Erlass auf­grund der Coro­na­pan­de­mie gestellt. Hier­von wur­de 298 Anträ­gen statt­ge­ge­ben, acht wei­te­re befan­den sich
zum Stand 26.04.2021 noch in der Prü­fung und ledig­lich vier Anträ­ge wur­den abge­lehnt. Dar­über hin­aus kön­nen ohne eine zeit­auf­wän­di­ge Erhe­bung kei­ne weiteren Aus­sa­gen gemacht werden.

Die Sta­di­bau GmbH ver­fügt ins­ge­samt über 56 Gewer­be­ein­hei­ten. 19 davon gehören zum Gebäu­de­be­stand der Gesell­schaft und 37 befin­den sich in staat­li­chen Immo­bi­li­en, die von der Sta­di­bau GmbH im Pacht­ver­hält­nis bewirt­schaf­tet werden.
In den staat­li­chen Immo­bi­li­en, die von der Gesell­schaft bewirt­schaf­tet wer­den, haben elf Gewer­be­trei­ben­de um eine Miet­min­de­rung bzw. ‑sen­kung oder um einen Mie­ter­lass gebe­ten oder sich nach einer sol­chen Mög­lich­keit erkun­digt. Die Gesell­schaft hat allen von ihnen eine zins­lo­se Stun­dung gewährt bzw. eine solche
im ers­ten Schritt im Ein­ver­neh­men mit ihnen vereinbart.

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