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Anfra­ge zum Ple­num: Berufs­ein­stiegs­be­glei­tung soll auslaufen!

Bis zuletzt hat­ten wir — Grü­ne, SPD und FDP — gehofft, dass die Minis­te­ri­en Kul­tus oder Sozia­les eine Zwi­schen­lö­sung zur Fort­füh­rung der Berufs­ein­stiegs­be­glei­tung fin­den. Zahl­rei­che Schrei­ben von Unter­neh­men als Arbeitgeber*innen und von Trä­gern des Pro­gramms hat­ten uns erreicht. In einem gemein­sa­men Antrag for­der­ten wir 2,17 Mil­lio­nen Euro, um auch 2021 neue Jugend­li­che ins Pro­gramm auf­neh­men zu kön­nen, anschlie­ßend hät­te man in Ruhe eine grund­sätz­li­che Wei­ter­füh­rung aus­ar­bei­ten kön­nen. Zur 2. Lesung des Haus­halts lie­ßen wir über den Antrag nament­lich abstim­men, lei­der ohne Erfolg.

Nament­li­che Abstim­mung am 24.03.2021 zum TOP Ände­rungs­an­trag 18_14462

Bei der Debat­te zum Kul­tus-Ein­zel­plan 05 frag­te ich ganz kon­kret in einer Zwi­schen­in­ter­ven­ti­on nach dem Plan der Fort­füh­rung. Lei­der auch hier kei­ne posi­ti­ve Ant­wort. Zwi­schen­in­ter­ven­ti­on. Das Ergeb­nis der nament­li­chen Abstim­mung fin­den Sie hier: Nament­li­che Abstim­mung am 24.03.2021 zum TOP Ände­rungs­an­trag 18_14462.

Und am Don­ners­tag, dem letz­ten Tag der Haus­halts­de­bat­te, folg­te lei­der die völ­lig ernüch­tern­de Ant­wort auf mei­ne Anfra­ge zum Plenum.

Die Anfra­ge im Worlaut fin­den Sie hier  AzP Berufs­be­glei­tung:

Nach­dem im Ent­wurf der Staats­re­gie­rung kei­ne Mit­tel für die wei­te­re Finan­zie­rung der Berufs­ein­stiegs­be­glei­tung nach Ende der lau­fen För­der­pe­ri­ode des ESF vor­ge­se­hen sind, fra­ge ich die Staats­re­gie­rung, wie sie sicher­stel­len kann, dass das Pro­gramm zum neu­en Schul­jahr nicht ersatz­los aus­läuft, mit wel­chen Haus­halts­mit­teln sie 2021 die Fort­füh­rung der Maß­nah­me pla­nungs­si­cher ermög­li­chen kann, wenn der Haus­halts­ent­wurf 2021 ohne zusätz­li­che Mit­tel beschlos­sen wird, und was sie bis­her unter­nom­men hat, um zusam­men mit der Bundesagentur für Arbeit eine Fort­füh­rung zu ermöglichen?

Ant­wort durch das Staats­mi­nis­te­ri­um für Fami­lie, Arbeit und Soziales:
Die Berufs­ein­stiegs­be­glei­tung (BerEb) wur­de ursprüng­lich vom Bund finan­ziert. Der Bund hat 2018/2019 die För­de­rung been­det. Um nach dem Aus­stieg des Bun­des 2019/2020 die För­de­rung nicht abrupt abzubrechen, wur­de und wird BerEb in Bay­ern in der jetzt aus­lau­fen­den För­der­pe­ri­ode des ESF mit sei­nen Rest­mit­teln bis Ende 2023 finanziert. Dabei war von Beginn an klar, dass die Maß­nah­me nur bis 2023 geför­dert wer­den kann. Dies war in den Ver­trä­gen ver­ein­bart und in den För­der­hin­wei­sen ein­deu­tig dargestellt.
Seit 2019/2020 bis Ende 2023 wird BerEb nun zu 50 Pro­zent von der Bun­des­agen­tur für Arbeit (BA) geför­dert, vom Staats­mi­nis­te­ri­um für Unter­richt und Kul­tus (StMUK) umge­setzt und aus dem baye­ri­schen ESF-Pro­gramm zu 50 Pro­zent kofi­nan­ziert. Die Gesamt­fi­nan­zie­rung in Bay­ern beläuft sich auf ins­ge­samt 86 bis 90 Mio. Euro für die genannten Jah­re 2019 bis vor­aus­sicht­lich Ende 2023, davon ESF-Mit­tel und Leis­tun­gen der BA jeweils hälftig.
Eine Kohor­te mit einer Dau­er von ca. 4 Jah­ren wür­de für Bay­ern rund 20 Mil­lio­nen Euro kos­ten, hin­zu kommt die glei­che Sum­me für die BA, ins­ge­samt also 40 Mil­lio­nen Euro. Für die Fort­set­zung der Kohor­ten bis 2027 müss­ten rund 150 Mil­lio­nen Euro zur Ver­fü­gung gestellt wer­den. Das wären allein drei Vier­tel des gesam­ten zur Ver­fü­gung ste­hen­den ESF+-Programms 2021 bis 2027.
Mit der neu­en För­der­pe­ri­ode ab 2021 wer­den aber für den ESF europarechtlich neue gesetz­li­che Schwer­punk­te und Quo­ten für den ESF+ vor­ge­ge­ben. So müs­sen auch in Bay­ern Quo­ten für die Bekämp­fung der Armut + Inte­gra­ti­on (25 Pro­zent), Kin­der­ar­mut mind. 5 Pro­zent und län­der­spe­zi­fi­sche Emp­feh­lun­gen (mind. 60 Pro­zent) erfüllt wer­den. BerEb gehört nicht zu die­sen Vorgaben.
Ande­re erfolg­rei­che ESF-Maß­nah­men des StMUK (wie z.B. Praxisklassen, Neu­start mit über­wie­gend indi­vi­du­el­ler auf­su­chen­der Sozi­al­ar­beit, Deutsch­klas­sen) könn­ten nicht mehr geför­dert wer­den. In die­sen Maßnahmen wer­den die im Ver­gleich zu BerEb noch stär­ker benachteiligten Schü­le­rin­nen und Schü­ler oder Aus­zu­bil­den­den gefördert.
Eine Beschrän­kung des baye­ri­schen ESF-Pro­gramms allei­ne zu drei Vier­tel auf BerEb wäre im Übri­gen für die EU-Kom­mis­si­on nicht genehmigungsfähig.
Über eine För­de­rung der BerEb mit baye­ri­schen Haus­halts­mit­teln (im Ein­zel­plan 05) ent­schei­det der baye­ri­sche Haushaltsgesetzgeber.

 

Eine letz­te Brü­cke bau­ten nun in der ver­gan­ge­nen Woche unse­re Bildungspolitiker*innen und schlu­gen vor, ange­sichts der Schwie­rig­kei­ten im Pan­de­mie-Schul­jahr 2020/2021 eine Fort­füh­rung aus Coro­na-Mit­teln zu ermöglichen.

Dazu die gemein­sa­me Pres­se­mit­tei­lung von SPD/FDP und Grü­ne Pres­se­mit­tei­lung Berufsbegleitung

 

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