Bis zuletzt hatten wir — Grüne, SPD und FDP — gehofft, dass die Ministerien Kultus oder Soziales eine Zwischenlösung zur Fortführung der Berufseinstiegsbegleitung finden. Zahlreiche Schreiben von Unternehmen als Arbeitgeber*innen und von Trägern des Programms hatten uns erreicht. In einem gemeinsamen Antrag forderten wir 2,17 Millionen Euro, um auch 2021 neue Jugendliche ins Programm aufnehmen zu können, anschließend hätte man in Ruhe eine grundsätzliche Weiterführung ausarbeiten können. Zur 2. Lesung des Haushalts ließen wir über den Antrag namentlich abstimmen, leider ohne Erfolg.
Namentliche Abstimmung am 24.03.2021 zum TOP Änderungsantrag 18_14462
Bei der Debatte zum Kultus-Einzelplan 05 fragte ich ganz konkret in einer Zwischenintervention nach dem Plan der Fortführung. Leider auch hier keine positive Antwort. Zwischenintervention. Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung finden Sie hier: Namentliche Abstimmung am 24.03.2021 zum TOP Änderungsantrag 18_14462.
Und am Donnerstag, dem letzten Tag der Haushaltsdebatte, folgte leider die völlig ernüchternde Antwort auf meine Anfrage zum Plenum.
Die Anfrage im Worlaut finden Sie hier AzP Berufsbegleitung:
Nachdem im Entwurf der Staatsregierung keine Mittel für die weitere Finanzierung der Berufseinstiegsbegleitung nach Ende der laufen Förderperiode des ESF vorgesehen sind, frage ich die Staatsregierung, wie sie sicherstellen kann, dass das Programm zum neuen Schuljahr nicht ersatzlos ausläuft, mit welchen Haushaltsmitteln sie 2021 die Fortführung der Maßnahme planungssicher ermöglichen kann, wenn der Haushaltsentwurf 2021 ohne zusätzliche Mittel beschlossen wird, und was sie bisher unternommen hat, um zusammen mit der Bundesagentur für Arbeit eine Fortführung zu ermöglichen?
Antwort durch das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales:
Die Berufseinstiegsbegleitung (BerEb) wurde ursprünglich vom Bund finanziert. Der Bund hat 2018/2019 die Förderung beendet. Um nach dem Ausstieg des Bundes 2019/2020 die Förderung nicht abrupt abzubrechen, wurde und wird BerEb in Bayern in der jetzt auslaufenden Förderperiode des ESF mit seinen Restmitteln bis Ende 2023 finanziert. Dabei war von Beginn an klar, dass die Maßnahme nur bis 2023 gefördert werden kann. Dies war in den Verträgen vereinbart und in den Förderhinweisen eindeutig dargestellt.
Seit 2019/2020 bis Ende 2023 wird BerEb nun zu 50 Prozent von der Bundesagentur für Arbeit (BA) gefördert, vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) umgesetzt und aus dem bayerischen ESF-Programm zu 50 Prozent kofinanziert. Die Gesamtfinanzierung in Bayern beläuft sich auf insgesamt 86 bis 90 Mio. Euro für die genannten Jahre 2019 bis voraussichtlich Ende 2023, davon ESF-Mittel und Leistungen der BA jeweils hälftig.
Eine Kohorte mit einer Dauer von ca. 4 Jahren würde für Bayern rund 20 Millionen Euro kosten, hinzu kommt die gleiche Summe für die BA, insgesamt also 40 Millionen Euro. Für die Fortsetzung der Kohorten bis 2027 müssten rund 150 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Das wären allein drei Viertel des gesamten zur Verfügung stehenden ESF+-Programms 2021 bis 2027.
Mit der neuen Förderperiode ab 2021 werden aber für den ESF europarechtlich neue gesetzliche Schwerpunkte und Quoten für den ESF+ vorgegeben. So müssen auch in Bayern Quoten für die Bekämpfung der Armut + Integration (25 Prozent), Kinderarmut mind. 5 Prozent und länderspezifische Empfehlungen (mind. 60 Prozent) erfüllt werden. BerEb gehört nicht zu diesen Vorgaben.
Andere erfolgreiche ESF-Maßnahmen des StMUK (wie z.B. Praxisklassen, Neustart mit überwiegend individueller aufsuchender Sozialarbeit, Deutschklassen) könnten nicht mehr gefördert werden. In diesen Maßnahmen werden die im Vergleich zu BerEb noch stärker benachteiligten Schülerinnen und Schüler oder Auszubildenden gefördert.
Eine Beschränkung des bayerischen ESF-Programms alleine zu drei Viertel auf BerEb wäre im Übrigen für die EU-Kommission nicht genehmigungsfähig.
Über eine Förderung der BerEb mit bayerischen Haushaltsmitteln (im Einzelplan 05) entscheidet der bayerische Haushaltsgesetzgeber.
Eine letzte Brücke bauten nun in der vergangenen Woche unsere Bildungspolitiker*innen und schlugen vor, angesichts der Schwierigkeiten im Pandemie-Schuljahr 2020/2021 eine Fortführung aus Corona-Mitteln zu ermöglichen.
Dazu die gemeinsame Pressemitteilung von SPD/FDP und Grüne Pressemitteilung Berufsbegleitung
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