Ich frage die Staatsregierung:
Welche Konzepte gibt es, um Personal, das sich ehrenamtlich in dem Impfzentren einbringen möchte, zu integrieren, wie können möglichst viele der anfallenden Aufgaben an nicht medizinisches Personal abgegeben werden und welche Stellenbesetzung schreibt das Ministerium für die Impfzentren vor?
Antwort durch das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege:
Das StMGP befindet sich in ständigem engen Austausch mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) und dem Bayerischen Hausärzteverband (BHÄV). Im Rahmen einer vom StMGP veranlassten Abfrage der KVB bei ihren Mitgliedern haben sich 3.194 Vertragsärztinnen und Vertragsärzte (Stand: 08.12.2020, 09:19 Uhr) bereit erklärt, sich in Impfzentren bzw. Mobilen Impfteams zu engagieren. Zudem besteht die Möglichkeit, auch Ärztinnen und Ärzte, die keine Vertragsärztinnen und Vertragsärzte der KVB sind, über eine Kooperationsvereinbarung mit einzubeziehen und einzusetzen. Mit dieser Kooperationsvereinbarung erhalten Ärzte
Identifikationsnummern. Damit wird die Abrechnungsmöglichkeit und die Integration in das Dienstplanmanagement gewährleistet. Die KVB hat sich bereit erklärt, die Einteilung der Ärztinnen und Ärzte vorzunehmen und in Abstimmung mit den Kreisverwaltungsbehörden die Erstellung von Dienstplänen zu übernehmen. Soweit externe Betreiber das Impfzentrum leiten, können sie auch eigene Ärzte und medizinisches Personal in Impfzentren einsetzen (z. B. Krankenhausbetreiber,
private Rettungsdienste).
Grundsätzlich sind Impfanamnese, Aufklärungsgespräch und Impfung Ärzten vorbehalten. Eine Delegation (Übertragung von bestimmten medizinischen Tätigkeiten auf nichtärztliches Personal unter Verantwortung des Arztes) ist im Einzelfall bei Leistungen wie Injektionen, Infusionen und Blutentnahmen möglich. Der Arzt darf im Einzelfall qualifizierte, nichtärztliche Mitarbeiter mit solchen Tätigkeiten betrauen, sofern sein persönliches Tätigwerden nach Art und Schwere des Krankheitsbildes oder der Schwierigkeit der Maßnahme nicht erforderlich ist und der Assistent die erforderliche Qualifikation, Zuverlässigkeit und Erfahrung aufweist. Bei Impfungen ist demnach lediglich der technische Vorgang der Impfung als solcher delegierbar, also das Verabreichen der Impfdosis per Spritze. Bei der Delegation trägt der Arzt die Verantwortung für die gewissenhafteAuswahl des Assistenzpersonals und die ordnungsgemäße Durchführung der delegierten Maßnahme. Der Arzt hat die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahmen stichprobenartig zu kontrollieren, abhängig von der Qualifikation, Erfahrung und Zuverlässigkeit der ausführenden Assistenzkraft. Der Arzt sollte (für den Fall von Komplikationen) während der Durchführung der Maßnahme erreichbar sein, um im Einzelfall selbst in das Behandlungsgeschehen eingreifen zu können.
Der vorläufige geschätzte Personalbedarf in Impfzentren berechnet sich wie folgt:
— Verwaltungsleiter + Verwaltungspersonal (für Verwaltungsaufgaben, Dokumentation,Terminvereinbarung, Registrierung, Check-In, Check-Out)
— Ärztlicher Leiter + ärztliches Personal (für Impfaufklärung und ‑beratung, Anamnese, ggf. auch Impfung)
— Medizinisches Personal (MfA oder Pflegefachkräfte für Impfstoffvorbereitung und Impfung)
— Reinigungspersonal/Hausmeister
— IT-Ansprechpartner
Unter Annahme, dass ein Impfzentrum über einen Zeitraum von vier Stunden bei 100 Personen Impfaufklärung und ‑beratung sowie die Impfung durchführen soll, wird von folgendem Mindestpersonaleinsatz ausgegangen:
— ein Arzt (Impfaufklärung und ‑beratung, Anamnese)
— eine Verwaltungskraft im Registrierungsbereich
— ein Arzt oder eine Pflegekraft oder eine MPA (Impfung)
— eine Verwaltungskraft (Unterstützung im Impfbereich)
— eine Verwaltungskraft (Springer + Koordinierung, Check-Out)
Es sollten mindestens zwei Teams in dieser Besetzung bereitgehalten werden, diese können sich stundenweise abwechseln, um notwendige Ruhezeiten zu gewährleisten, d. h. es ist unter o. g. Annahme mit mindestens zehn Kräften zu rechnen.
Als Mindestkapazität eines Impfzentrums und der jeweiligen Mobilen Teams sind 300 Impfungen pro Tag, bei einer Siebentagewoche (einschl. Sonn- und Feiertage) vorgegeben. Hierzu ist eine entsprechende Personalkapazität vorzuhalten.
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