Anfra­ge zum Ple­num: Ehren­amt­li­ches Per­so­nal in Impfzentren

Ich fra­ge die Staatsregierung: 

Wel­che Kon­zep­te gibt es, um Per­so­nal, das sich ehren­amt­lich in dem Impf­zen­tren ein­brin­gen möch­te, zu inte­grie­ren, wie kön­nen mög­lichst vie­le der anfal­len­den Auf­ga­ben an nicht medi­zi­ni­sches Per­so­nal abge­ge­ben wer­den und wel­che Stel­len­be­set­zung schreibt das Minis­te­ri­um für die Impf­zen­tren vor?

Ant­wort durch das Staats­mi­nis­te­ri­um für Gesund­heit und Pflege:

Das StMGP befin­det sich in stän­di­gem engen Aus­tausch mit der Kas­sen­ärzt­li­chen Ver­ei­ni­gung Bay­erns (KVB) und dem Baye­ri­schen Haus­ärz­te­ver­band (BHÄV). Im Rah­men einer vom StMGP ver­an­lass­ten Abfra­ge der KVB bei ihren Mit­glie­dern haben sich 3.194 Ver­trags­ärz­tin­nen und Ver­trags­ärz­te (Stand: 08.12.2020, 09:19 Uhr) bereit erklärt, sich in Impf­zen­tren bzw. Mobi­len Impf­teams zu enga­gie­ren. Zudem besteht die Mög­lich­keit, auch Ärz­tin­nen und Ärz­te, die kei­ne Ver­trags­ärz­tin­nen und Ver­trags­ärz­te der KVB sind, über eine Koope­ra­ti­ons­ver­ein­ba­rung mit ein­zu­be­zie­hen und ein­zu­set­zen. Mit die­ser Koope­ra­ti­ons­ver­ein­ba­rung erhal­ten Ärzte
Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mern. Damit wird die Abrech­nungs­mög­lich­keit und die Inte­gra­ti­on in das Dienst­plan­ma­nage­ment gewähr­leis­tet. Die KVB hat sich bereit erklärt, die Ein­tei­lung der Ärz­tin­nen und Ärz­te vor­zu­neh­men und in Abstim­mung mit den Kreis­ver­wal­tungs­be­hör­den die Erstel­lung von Dienst­plä­nen zu über­neh­men. Soweit exter­ne Betrei­ber das Impf­zen­trum lei­ten, kön­nen sie auch eige­ne Ärz­te und medi­zi­ni­sches Per­so­nal in Impf­zen­tren ein­set­zen (z. B. Krankenhausbetreiber,
pri­va­te Rettungsdienste).

Grund­sätz­lich sind Impfana­mne­se, Auf­klä­rungs­ge­spräch und Imp­fung Ärz­ten vor­be­hal­ten. Eine Dele­ga­ti­on (Über­tra­gung von bestimm­ten medi­zi­ni­schen Tätig­kei­ten auf nicht­ärzt­li­ches Per­so­nal unter Ver­ant­wor­tung des Arz­tes) ist im Ein­zel­fall bei Leis­tun­gen wie Injek­tio­nen, Infu­sio­nen und Blut­ent­nah­men mög­lich. Der Arzt darf im Ein­zel­fall qua­li­fi­zier­te, nicht­ärzt­li­che Mit­ar­bei­ter mit sol­chen Tätig­kei­ten betrau­en, sofern sein per­sön­li­ches Tätig­wer­den nach Art und Schwe­re des Krank­heits­bil­des oder der Schwie­rig­keit der Maß­nah­me nicht erfor­der­lich ist und der Assis­tent die erfor­der­li­che Qua­li­fi­ka­ti­on, Zuver­läs­sig­keit und Erfah­rung auf­weist. Bei Imp­fun­gen ist dem­nach ledig­lich der tech­ni­sche Vor­gang der Imp­fung als sol­cher dele­gier­bar, also das Ver­ab­rei­chen der Impf­do­sis per Sprit­ze. Bei der Dele­ga­ti­on trägt der Arzt die Ver­ant­wor­tung für die gewis­sen­haf­te­Aus­wahl des Assis­tenz­per­so­nals und die ord­nungs­ge­mä­ße Durch­füh­rung der dele­gier­ten Maß­nah­me. Der Arzt hat die ord­nungs­ge­mä­ße Durch­füh­rung der Maß­nah­men stich­pro­ben­ar­tig zu kon­trol­lie­ren, abhän­gig von der Qua­li­fi­ka­ti­on, Erfah­rung und Zuver­läs­sig­keit der aus­füh­ren­den Assis­tenz­kraft. Der Arzt soll­te (für den Fall von Kom­pli­ka­tio­nen) wäh­rend der Durch­füh­rung der Maß­nah­me erreich­bar sein, um im Ein­zel­fall selbst in das Behand­lungs­ge­sche­hen ein­grei­fen zu können.

Der vor­läu­fi­ge geschätz­te Per­so­nal­be­darf in Impf­zen­tren berech­net sich wie folgt:
— Ver­wal­tungs­lei­ter + Ver­wal­tungs­per­so­nal (für Ver­wal­tungs­auf­ga­ben, Dokumentation,Terminvereinbarung, Regis­trie­rung, Check-In, Check-Out)
— Ärzt­li­cher Lei­ter + ärzt­li­ches Per­so­nal (für Impf­auf­klä­rung und ‑bera­tung, Ana­mne­se, ggf. auch Impfung)
— Medi­zi­ni­sches Per­so­nal (MfA oder Pfle­ge­fach­kräf­te für Impf­stoff­vor­be­rei­tung und Impfung)
— Reinigungspersonal/Hausmeister
— IT-Ansprechpartner

Unter Annah­me, dass ein Impf­zen­trum über einen Zeit­raum von vier Stun­den bei 100 Per­so­nen Impf­auf­klä­rung und ‑bera­tung sowie die Imp­fung durch­füh­ren soll, wird von fol­gen­dem Min­dest­per­so­nal­ein­satz ausgegangen:
— ein Arzt (Impf­auf­klä­rung und ‑bera­tung, Anamnese)
— eine Ver­wal­tungs­kraft im Registrierungsbereich
— ein Arzt oder eine Pfle­ge­kraft oder eine MPA (Imp­fung)
— eine Ver­wal­tungs­kraft (Unter­stüt­zung im Impfbereich)
— eine Ver­wal­tungs­kraft (Sprin­ger + Koor­di­nie­rung, Check-Out)

Es soll­ten min­des­tens zwei Teams in die­ser Beset­zung bereit­ge­hal­ten wer­den, die­se kön­nen sich stun­den­wei­se abwech­seln, um not­wen­di­ge Ruhe­zei­ten zu gewähr­leis­ten, d. h. es ist unter o. g. Annah­me mit min­des­tens zehn Kräf­ten zu rechnen.
Als Min­dest­ka­pa­zi­tät eines Impf­zen­trums und der jewei­li­gen Mobi­len Teams sind 300 Imp­fun­gen pro Tag, bei einer Sie­ben­ta­ge­wo­che (einschl. Sonn- und Fei­er­ta­ge) vor­ge­ge­ben. Hier­zu ist eine ent­spre­chen­de Per­so­nal­ka­pa­zi­tät vorzuhalten.

AzP Ant­wort Ehren­amt­li­che Impfzentren

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