Die Abgeordnete Rosi Steinberger, Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz, und ich reisten in meinen Betreuungsstimmkreis Rosenheim, genau gesagt, zum Rastplatz an der B304.
Grund für den Ortstermin gemeinsam mit Steffi König, Sprecherin der Wasserburger Grünen und Mitglied des Landesvorstands der Grünen, Roger Diller, Vorsitzender der Bürgerinitiative „Wasserburger Land“ und Max Finster, Vorsitzender der Ortsgruppe Wasserburg des Bund Naturschutzes sowie interessierten Bürger*innen war die geplante Verlegung des Parkplatzes an der Bundesstraße durch die Firma Zosseder. Es wird vermutet, dass durch diese Erlaubnis eine Zu- und Abfahrt geschaffen wird und somit die Genehmigung der DK1-Deponie auf dem Grund der Gemeinde Babensham durch die Hintertür vorweg genommen wird. Für diese Genehmigung läuft noch das Planfeststellungsverfahren.
Da die Genehmigungsverfahren und der Stand der Rodungserlaubnis unklar sind, wenig transparent wirken und zudem vom Landratsamt stets ein Zusammenhang zwischen Parkplatzverlegung Genehmigung der Deponie verneint wird, stellte ich eine Anfrage, warum dann die Privatfirma eben diese Genehmigung beantragen kann und wozu.
Das Staatliche Bauamt Rosenheim antwortete, die Berechtigung zur Antragsstellung könne auf die Privatfirma Zosseder übertragen werden. Die Maßnahme an sich wird mit der Verbesserung der Verkehrssituation beim Ein- und Abfahren an der Bundesstraße sowie der Entschärfung einer Unfallhäufungsstelle begründet. Aber warum sollte das ein privates Unternehmen beantragen, wenn es um öffentliche Sicherheit geht? Und warum zeigen die Unfallstatistiken keinerlei Unfälle genau an dieser Stelle.
Diese Übertragung würde auch beinhalten, dass das Waldstück, das ursprünglich als Sichtschutz für die Deponie vorgeschlagen war, gerodet werden darf. Umweltaspekte wie eine ehemalige Kiesgrube mit lockerem Untergrund, der Inn direkt zu Fuße der geplanten Deponie und die denkmalgeschützte Stadt Wasserburg, die eine Deponie vor die “Linse” bekäme sind noch ungeklärt.
“Zu Recht wird von den Initiativen vor Ort befürchtet, dass mit dieser Genehmigung Fakten für die Genehmigung der DK1-Deponie geschaffen werden sollen. Offensichtlich hat das Staatliche Bauamt Rosenheim nicht verstanden, dass Transparenz das oberste Gebot in Genehmigungsverfahren ist. Vollkommen unverständlich ist, dass staatliches Baurecht auf eine private Firma übertragen wird.”
Claudia Köhler, MdLRosi Steinberger, MdL: ” Generell ist es Aufgabe der staatlichen Stellen, Deponiestandorte nach Bedarf und nach Eignung des Standortes auszuwählen. Nicht das Profitstreben privater Müllunternehmer darf die treibende Kraft sein.”
Seit 2010 geht es um die Genehmigung der geplanten Deponie, immer wieder haben Erörterungstermine stattgefunden, zuletzt 2018, eine Petition ist bis heute ohne Stellungnahme der Staatsregierung. Aber bis jetzt gibt es von der Regierung von Oberbayern, die im Planfeststellungsverfahren DK1-Deponie Odelsham als Genehmigungsbehörde agiert, keine Aussage, wann mit einem Abschluss des Planfeststellungsverfahrens zu rechnen ist. Ebenso wenig werden die Fragen aus den Erörterungsterminen beantwortet.
Jetzt wird eine weitere Petition an den Landtag geplant, um die vorzeitige Rodung zu verhindern. Wir Abgeordnete werden weiter ein transparentes Verfahren einfordern, das keinen Raum für Mauscheleien lässt. Vertrauensverlust gegenüber der Politik leistet man mit unklaren Antworten und Prozessen Vorschub, das wäre verantwortungslos!
Medienecho
DKI-Deponie: Eine unendliche Geschichte? — Wasserburger Stimme
Vorgänge dort recht dubios ‑Wasserburger Stimme
Deponie Babensham: BI sieht nach Aktenvermerk faires Verfahren in Gefahr — OVB
- Kiesgrube für Deponie Babensham
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