Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Anfra­ge zum Ple­num: Ermitt­lung Treib­haus­gas­emis­sio­nen und Treibhausgasbilanzen

„Ich fra­ge die Staatsregierung:

Wie ist der aktu­el­le Stand der Ermitt­lung der Treib­haus­gas­emis­sio­nen bei der Maß­nah­me “Kli­ma­neu­tra­le Staats­ver­wal­tung” der Kli­ma­schutz­of­fen­si­ve der Staats­re­gie­rung vom 18.11.2019, für wel­che Res­sorts lie­gen bereits Treib­haus­gas­bi­lan­zen vor und wann kann mit einem Abschluss der Erstel­lung der Treib­haus­gas­bi­lan­zen für alle Res­sorts gerech­net werden?“

Ant­wort des Staats­mi­nis­te­ri­ums für Umwelt und Verbraucherschutz

Eine Bilanz der Treib­haus­gas­emis­sio­nen liegt aktu­ell vom Staats­mi­nis­te­ri­um für Umwelt und Ver­brau­cher­schutz (StMUV) vor. Die ers­te Bilanz wur­de für das Jahr 2018 erstellt und wird seit­dem jähr­lich fortgeschrieben.

Die Behör­den und Ein­rich­tun­gen der unmit­tel­ba­ren Staats­ver­wal­tung des Frei­staats Bay­ern sol­len gem. Art. 4 Bay­Kli­maG vom 12.11.2020 ihre ver­blei­ben­den Treib­haus­gas­emis­sio­nen spä­tes­tens ab dem Jahr 2030 mit geeig­ne­ten Maß­nah­men zuguns­ten des Kli­ma­schut­zes aus­glei­chen. Dafür müs­sen zeit­nah erst­mals alle Res­sorts der Staats­re­gie­rung ihre Treib­haus­gas­emis­sio­nen bilan­zie­ren. Das Moni­to­ring dafür, sowie die Zer­ti­fi­zie­rung inter­na­tio­nal aner­kann­ter Aus­gleichs­maß­nah­men, erfolgt durch die neu gegrün­de­te Lan­des­agen­tur für Ener­gie und Kli­ma­schutz (LENK) am Lan­des­amt für Umwelt. Die LENK und die ihr über­tra­ge­nen Auf­ga­ben sind Teil des Maß­nah­men­pa­kets der Kli­ma­schutz­of­fen­si­ve der Staats­re­gie­rung. Die vor­be­rei­ten­den Maß­nah­men sind ange­lau­fen. Wei­te­re Schrit­te wer­den im Rah­men der Inter­mi­nis­te­ri­el­len Arbeits­grup­pe Kli­ma­schutz festgelegt.

Die Treib­haus­gas­bi­lan­zie­rung über alle Res­sorts der Staats­ver­wal­tung kann nach der­zei­ti­gem Stand im Jahr 2021 begin­nen und wird ehest mög­lich abge­schlos­sen wer­den. In den Fol­ge­jah­ren ist die Bilan­zie­rung ana­log dem prak­ti­zier­ten Vor­ge­hen im StMUV kon­ti­nu­ier­lich fort­zu­schrei­ben und jähr­lich an die LENK zu melden.

Der Baye­ri­sche Land­tag wird gem. Art. 7 Bay­Kli­maG alle zwei Jah­re über den aktu­el­len Stand der Min­de­rung der Treib­haus­gas­emis­sio­nen sowie der erfolg­ten Kom­pen­sa­ti­ons­maß­nah­men unterrichtet.

AzP Treib­hau­se­mis­sio­nen

Verwandte Artikel