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Über­brü­ckungs­hil­fen für klei­ne und mit­tel­stän­di­sche Unternehmen

Coro­na lässt uns lei­der nicht aus dem Griff. Des­halb müs­sen die Unter­stüt­zungs­maß­nah­men stän­dig wei­ter­ent­wi­ckelt und ange­passt werden.

Das Bun­des­pro­gramm „Über­brü­ckungs­hil­fe für klei­ne und mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men“ ist mitt­ler­wei­le in die zwei­te Pha­se über­ge­gan­gen. Seit 21. Okto­ber 2020 ist die Antrag­stel­lung für die Über­brü­ckungs­hil­fe II möglich.

Antrags­be­rech­tigt sind Unter­neh­men und Orga­ni­sa­tio­nen aus allen Wirt­schafts­be­rei­chen, sowie gemein­nüt­zi­ge Unter­neh­men und Organisationen.

Zur wei­te­ren Infor­ma­ti­on das The­men­blatt des Baye­ri­schen Staats­mi­nis­te­ri­ums für Wirt­schaft, Lan­des­ent­wick­lung und Ener­gie  Themenblatt_Ueberbrueckungshilfe_II

Die wich­tigs­ten, v.a. die Ein­stiegs­schwel­le und För­der­hö­he betref­fen­den Ände­run­gen sind am Ende des The­men­blatts in einer ent­spre­chen­den tabel­la­ri­schen Über­sicht dargestellt.

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