Corona lässt uns leider nicht aus dem Griff. Deshalb müssen die Unterstützungsmaßnahmen ständig weiterentwickelt und angepasst werden.
Das Bundesprogramm „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen“ ist mittlerweile in die zweite Phase übergegangen. Seit 21. Oktober 2020 ist die Antragstellung für die Überbrückungshilfe II möglich.
Antragsberechtigt sind Unternehmen und Organisationen aus allen Wirtschaftsbereichen, sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen.
Zur weiteren Information das Themenblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie Themenblatt_Ueberbrueckungshilfe_II
Die wichtigsten, v.a. die Einstiegsschwelle und Förderhöhe betreffenden Änderungen sind am Ende des Themenblatts in einer entsprechenden tabellarischen Übersicht dargestellt.
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