Bayern hat am 19.3.2020 eine Allgemeinverfügung erlassen, um in Corona-Pandemie elektive Eingriffe und geplanter Behandlungen in Krankenhäusern zu verschieben sowie am 24.03.2020 im Rahmen des Notfallplans für die Corona-Pandemie eine Allgemeinverfügung zur Bewältigung erheblicher Patientenzahlen in Krankenhäusern erlassen. Die Allgemeinverfügungen richten sich an sämtliche Plankrankenhäuser, Hochschulklinika, Krankenhäuser mit Versorgungsvertrag nach § 109 SGB V, an Einrichtungen der Rehabilitation und Vorsorge der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung und solche mit Verträgen nach §§ 111 und 111a SGB V sowie an reine Privatkliniken mit Zulassung nach § 30 GewO.
Privatkliniken mit Zulassung nach § 30 GewO wurden durch die Allgemeinverfügungen des Freistaats Bayern in der Corona-Krise angehalten, freie Bettenkapazitäten vorzuhalten. Diese erhalten Ausgleichszahlungen in Höhe von 280 Euro pro Tag und Bett für den Zeitraum vom 16.03.2020 bis 31.07.2020 vom Freistaat (Sonderfonds Corona-Pandemie).
Der Anspruch läuft, sollten Privatkliniken vor dem Ende dieser Frist aus der Pflicht zur Bereithaltung und zum Aufschub planbarer Eingriffe entlassen werden, drei Wochen nach Wirksamwerden dieser Entscheidung aus, spätestens aber zum 31.07.2020.
Die Höhe der Ausgleichzahlung ist wesentlich niedriger als die für die Krankenhäuser, die im Krankenhausplan des Freistaats Bayern aufgenommen sind (hier waren es 560 Euro je Bett und Tag aus Mitteln der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds, die Grundlage ist das “COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz”).
Daneben wurden auch Unfallkliniken durch die Allgemeinverfügungen des Freistaats Bayern in der CoronaKrise angehalten, freie Bettenkapazitäten für COVID-19 Patient*innen vorzuhalten und alle nicht notwendigen Behandlungen und Operationen, soweit medizinisch vertretbar, zu verschieben
Den Einrichtungen soll dabei kein bleibender finanzieller Nachteil für ihren Einsatz entstehen und ihre Liquidität infolge der Corona-Pandemie nicht gefährdet werden.
Deshalb haben Christina Haubrich, MdL, Andreas Krahl, MdL und ich einige Fragen zur Durchführung der Ausgleichszahlung gestellt, die vollständigen Fragen und Antworten finden Sie hier
AzP Unfallklinik Murnau Antwort
Verwandte Artikel
Lösung auch ohne Regierung von Oberbayern — Mittagsbetreuung Grundschule Garching-Ost
In Garching gibt es zwei Grundschulen ( Ost und West) und in jedem Sprengel Betreuungsmöglichkeiten am Nachmittag. Im letzten Jahr stellte sich die Situation so dar, dass neue Betreuungsplätze geschaffen…
Weiterlesen »
Bevölkerungsschutz — Gespräch mit dem Landesverband der Malteser
Zivilschutz und Hilfe bei Katastropheneinsätzen ist ein Thema, das zu lange auf allen politischen Ebenen vernachlässigt wurde. Dr. Markus Büchler und ich waren mit unserem Kollegen Florian Siekmann zum Austausch…
Weiterlesen »
Fragwürdige Prioritäten bei CSU und FW: Wenn die Bronzestatue wichtiger ist als gesunde Ernährung an Schulen
Die Landtagsabgeordneten der Grünen, Claudia Köhler und Dr. Markus Büchler, äußern deutliche Kritik an der Verwendung der sogenannten Fraktionsreserve durch die CSU und die Freien Wähler. Während 90 Millionen Euro…
Weiterlesen »