Bayern hat am 19.3.2020 eine Allgemeinverfügung erlassen, um in Corona-Pandemie elektive Eingriffe und geplanter Behandlungen in Krankenhäusern zu verschieben sowie am 24.03.2020 im Rahmen des Notfallplans für die Corona-Pandemie eine Allgemeinverfügung zur Bewältigung erheblicher Patientenzahlen in Krankenhäusern erlassen. Die Allgemeinverfügungen richten sich an sämtliche Plankrankenhäuser, Hochschulklinika, Krankenhäuser mit Versorgungsvertrag nach § 109 SGB V, an Einrichtungen der Rehabilitation und Vorsorge der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung und solche mit Verträgen nach §§ 111 und 111a SGB V sowie an reine Privatkliniken mit Zulassung nach § 30 GewO.
Privatkliniken mit Zulassung nach § 30 GewO wurden durch die Allgemeinverfügungen des Freistaats Bayern in der Corona-Krise angehalten, freie Bettenkapazitäten vorzuhalten. Diese erhalten Ausgleichszahlungen in Höhe von 280 Euro pro Tag und Bett für den Zeitraum vom 16.03.2020 bis 31.07.2020 vom Freistaat (Sonderfonds Corona-Pandemie).
Der Anspruch läuft, sollten Privatkliniken vor dem Ende dieser Frist aus der Pflicht zur Bereithaltung und zum Aufschub planbarer Eingriffe entlassen werden, drei Wochen nach Wirksamwerden dieser Entscheidung aus, spätestens aber zum 31.07.2020.
Die Höhe der Ausgleichzahlung ist wesentlich niedriger als die für die Krankenhäuser, die im Krankenhausplan des Freistaats Bayern aufgenommen sind (hier waren es 560 Euro je Bett und Tag aus Mitteln der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds, die Grundlage ist das “COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz”).
Daneben wurden auch Unfallkliniken durch die Allgemeinverfügungen des Freistaats Bayern in der CoronaKrise angehalten, freie Bettenkapazitäten für COVID-19 Patient*innen vorzuhalten und alle nicht notwendigen Behandlungen und Operationen, soweit medizinisch vertretbar, zu verschieben
Den Einrichtungen soll dabei kein bleibender finanzieller Nachteil für ihren Einsatz entstehen und ihre Liquidität infolge der Corona-Pandemie nicht gefährdet werden.
Deshalb haben Christina Haubrich, MdL, Andreas Krahl, MdL und ich einige Fragen zur Durchführung der Ausgleichszahlung gestellt, die vollständigen Fragen und Antworten finden Sie hier
AzP Unfallklinik Murnau Antwort
Verwandte Artikel
Die Eröffnung des kleinen grünen Bahnhofs in Haar – Ein Vorbild für nachhaltige Bauweise
Rund 10.000 Fahrgäste sieht der S‑Bahnhof hier in Haar täglich, doch lange hatte er nicht einmal einen ordentlichen Wartebereich. Das hat sich nun geändert mit der Einweihung des kleinen grünen…
Weiterlesen »
Vernissage „Patientenrechte — Ärztepflichten“ im Gesundheitsladen München
„Kennen Sie Ihre Rechte als Patient*in? Haben Sie ein Recht auf Einsicht in Ihre Krankenakte? Was kann ich tun, wenn bei der Behandlung etwas schief gelaufen ist?“ Die Ausstellung „Patientenrechte –…
Weiterlesen »
Ehrenswerter Einsatz für Feuerwehr, BRK und THW — Blaulichtehrung in Kirchheim
Dieses Jahr fand der Blaulichttag auf der Landesgartenschau in Kirchheim statt. Das bedeutete viel Spaß und Interessantes für Groß und Klein: Familien konnten Feuerwehrautos und Hochleistungsfahrzeuge mit modernster technischer Ausrüstung erleben,…
Weiterlesen »