Anfrage:
Nach dem Beschluss des Kabinetts vom 14.09.2020, 100 Mio. Euro in den Hochschulbau, 242,8 Mio. Euro in Hochschulpersonal und weitere Millionen in die Forschungsförderung aus den Mittel des Sonderfonds Corona in Kap.13 19 des Staatshaushalts zu finanzieren, frage ich die Staatsregierung, welchen der in Kap. 13 19 des Nachtragshaushalts 2019/2020 verbindlich vorgegebenen Zwecke „Anschaffung von notwendiger Ausstattung, Durchführung notwendiger Maßnahmen, Wirtschaftsförderung zur Verminderung der Corona-Pandemie sowie für den Bayerischen Krankenhaus-Schutzschirm“ diese Ausgaben im Einzelnen konkret entsprechen, weshalb diese Ausgaben, die für die Jahre 2021 und 2022 vorgesehen sind, nicht regulär im Entwurf des Staatshaushalts des Jahres 2021 veranschlagt werden und wanndie Staatsregierung den Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen gemäß den Vorgaben in den Vorbemerkungen des Kap. 13 19 informieren wird (bitte mit Angabe der Art der Information)?
Antwort des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat:
Die von der Staatsregierung am 14. September 2020 beschlossenen Maßnahmen der Hightech Agenda Plus betreffen die Haushaltsjahre 2021 und 2022 und werden daher Bestandteil der jeweiligen Regierungsentwürfe des Staatshaushalts sein. Hierüber hat das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat den Ausschuss für Haushaltsrecht und Finanzfragen des Bayerischen Landtags am 21. September 2020 im Rahmen der regelmäßigen Unterrichtung über die Mittelbelegung des Sonderfonds „Corona-Pandemie“ (Kap. 13 19) informiert. Die Entscheidung über die Bereitstellung der entsprechenden Mittel und Stellen für die Hightech Agenda Plus im Staatshaushalt obliegt dem Bayerischen Landtag als Haushaltsgesetzgeber.



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