Die Abgeordneten Dr. Markus Büchler, Rosi Steinberger, Ludwig Hartmann, Martin Stümpfig, Christian Hierneis, Johannes Becher und ich, haben zwei Anfragen an das Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz gestellt, um die Feststellung der Messwerte und Bilanzierung April 2020 sowie den Wechsel der Methode im April 2020 am FRM2 zu hinterfragen.
Thorsten Glauber, Staatsministerfür Umwelt und Verbraucherschutz beantwortete beide Anfragen mit folgender Einleitung:
Beim Betrieb des Forschungsreaktors Garching hat der Schutz der Bevölkerung und der Umwelt oberste Priorität. Die Sicherheit der Bevölkerung und
der Umwelt waren zu keinem Zeitpunkt gefährdet. Ein individuelles Verhalten führte im Ergebnis zu einer geringfügigen Überschreitung des in der Betriebsgenehmigung vorgesehenen Wertes für die Abgabe des Nuklids C‑14 in dieLuft. Dieser Wert liegt weit unterhalb des gesetzlich vorgegebenen Grenzwertes in der Strahlenschutzverordnung des Bundes. Das Ereignis wurde nach der internationalen Bewertungsskala (INES) in Stufe 0 eingeordnet (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung).
Alle Fragen und Antworten finden Sie hier:
SA Feststellung der Messwerte und Bilanzierung April 2020
SA Mess-und Bilanzierungsrhythmus FRM2
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