Tim Pargent und Claudia Köhler stellten an das Finanzministerium für Heimat und Finanzen eine schriftliche Anfrage, um Auskunft über die Steuerpflicht der thailändischen Königsfamilie erhalten.
Die BILD Zeitung hat am 16.6. zu unserer Anfrage zur Erbschaftssteuerpflich berichtet: Der thailändische König Maha Vajiralongkorn erbte nach dem Tod seines Vaters ca. zehn Milliarden Euro. Da er damals seine Villa in Tutzing als Wohnsitz nutzte, wären 3 Milliarden Euro Erbschaftssteuer fällig geworden. Der König deklariert seine Villa zur Botschaft um und mietete sich in einem Hotel in Garmisch-Partenkirchen ein. War es, um der Erbschaftssteuerveranlagung zu entgehen? In einer Antwort auf eine Anfrage von Tim Pargent und Claudia Köhler heißt es, es bestehe zwar eine Steuerpflicht, aber es gelte das “Recht auf informationelle Selbstbestimmung”. Tim Pargent zu BILD: “Wir Landtags-Grüne setzen uns für Steuergerechtigkeit ein. Dazu gehört auch, dass sich Menschen mit hohen Erbschaften an der Finanzierung des Gemeinwesens angemessen beteiligen und nicht in Steuerschlupflöcher abtauchen.”
Die genauen Hintergründe und Richtigstellung zu diesem Bericht erläutert unser finanzpolitischer Sprecher Tim Pargent in seinem Artikel König Rama und die Erbschaftssteuer
Die vollständige Anfrage mit Antworten finden Sie hier : SA Antwort Erbschaftssteuer Thai-König
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