Die Abgeordneten Tim Pargent, Claudia Köhler und Ursula Sowa richteten am 26.03.2020 an das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau, Verkehr eine Anfrage, um genaue Informationen über den „Regress bei Staatlichen Bauprojekten“ zu erhalten.
Im Jahr 2019 wurden im Bereich des Staatlichen Hochbaus durch die Staatlichen Bauämter in insgesamt 96 Verfahren derartige Ansprüche wegen mangelhafter
Leistungen und Regressforderungen bearbeitet und entsprechende Forderungen geltend gemacht.
Erfasst werden
• Ansprüche wegen Baumängeln
• Ansprüche wegen Planungsmängeln
• Ansprüche wegen Mängeln bei der Objektüberwachung
• Ansprüche wegen fehlerhafter Beratung
• Regressansprüche (wegen Verweigerung der Mängelbeseitigung)
• Regressansprüche (wegen Leistungsverweigerung)
• Regressansprüche wegen Eigentumsverletzung
Die Antwort im Wortlaut finden Sie hier
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