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Schrift­li­che Anfra­ge: Regress bei staat­li­chen Bauprojekten

Die Abge­ord­ne­ten Tim Par­gent, Clau­dia Köh­ler und Ursu­la Sowa rich­te­ten am 26.03.2020 an das Baye­ri­sche Staats­mi­nis­te­ri­um für Woh­nen, Bau, Ver­kehr eine Anfra­ge, um genaue Infor­ma­tio­nen über den  „Regress bei Staat­li­chen Bau­pro­jek­ten“ zu erhalten.

Im Jahr 2019 wur­den im Bereich des Staat­li­chen Hoch­baus durch die Staat­li­chen Bau­äm­ter in ins­ge­samt 96 Ver­fah­ren der­ar­ti­ge Ansprü­che wegen mangelhafter
Leis­tun­gen und Regress­for­de­run­gen bear­bei­tet und ent­spre­chen­de For­de­run­gen gel­tend gemacht.

Erfasst wer­den
• Ansprü­che wegen Baumängeln
• Ansprü­che wegen Planungsmängeln
• Ansprü­che wegen Män­geln bei der Objektüberwachung
• Ansprü­che wegen feh­ler­haf­ter Beratung
• Regress­an­sprü­che (wegen Ver­wei­ge­rung der Mängelbeseitigung)
• Regress­an­sprü­che (wegen Leistungsverweigerung)
• Regress­an­sprü­che wegen Eigentumsverletzung

Die Ant­wort im Wort­laut fin­den Sie hier

SA Regress bei Staat­li­chen Bauprojekten

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