Im Zusammenhang mit dem von der TU München am 17. Januar 2020 öffentlich gemachten Gutachten von Dr. Christian Raetzke über die Rechtmäßigkeit des Einsatzes von hoch angereichertem Uran im Forschungsreaktor FRM II in Garching frage ich die Staatsregierung:
Seit wann ist der Staatsregierung bekannt, dass die TU München dieses Gutachten in Auftrag gab, wie hoch waren die Kosten für die Erstellung des Gutachtens und wie beurteilt die Staatsregierung diese Auftragsvergabe hinsichtlich der Tatsache, dass sich der weit überwiegende Teil der Abhandlung mit unstrittigen Themen befasst?“



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