Anlässlich der Veröffentlichung des Erörterungstermins bezüglich der Einleitung der radioaktiven Abwässer des Garchinger Forschungsreaktors FRM II in die Isar durch die TU München rufen die beiden Landkreis-Abgeordneten Dr. Markus Büchler und Claudia Köhler zur regen Teilnahme auf. Am 23. und 24. Juli findet im Bürgersaal Ismaning ab 9.00 Uhr der Erörterungstermin statt. Die beiden Abgeordneten werden anwesend sein.
„Es ist Recht und Aufgabe der Kommunen, für Natur und Bevölkerung größtmöglichen Schutz zu fordern. Dazu zählt auch die Reinhaltung der Gewässer und Erholungsgebiete. „Ich erwarte“, so die Abgeordnete Claudia Köhler, „dass den Einwendungen ernsthaft und transparent nachgegangen wird und dass vor allem endlich die Prüfung notwendiger Alternativen eingeleitet wird.“
Die Technische Universität München hatte beim Landratsamt München eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis zur weiteren Gewässerbenutzung für die Forschungs-Neutronenquelle Heinz-Maier-Leibnitz und die Radiochemie München in Garching beantragt. Alle BürgerInnen konnten Einwendungen abgeben, insgesamt gingen über 1.400 Einwendungen ein.
Der Gemeinderat in Ismaning hat den Antrag auf Verlängerung der Einleitung schwach radioaktiver Abwasser um 30 Jahre bereits einstimmig abgelehnt, Garching stimmte zu.
Dr. Markus Büchler dazu: „Unsere Isar ist kein Abwasserkanal! Unsere Isar soll sauber und frei von radioaktiven und anderen Abwässern sein. Deshalb sind die beabsichtigten radioaktiven Einleitungen aus der Anlage des Atomreaktors FRM2 kategorisch abzulehnen. Die TUM muss die Abwässer ordnungsgemäß als Atommüll behandeln lassen.”
Die Erörterung ist offiziell nicht öffentlich. Wir werden jedoch zu Beginn der Sitzung den Antrag auf Öffentlichkeit stellen und gehen davon aus, dass diesem Antrag — wie in der Vergangenheit üblich – zugestimmt wird. Ansonsten ist jeder teilnahmeberechtigt, der rechtzeitig Einwendungen erhoben hat, Personen, die von dem Vorhaben betroffen sind, und Vereinigungen nach Art. 73 Abs. 4 Satz 5 BayVwVfG, die rechtzeitig Stellungnahmen abgegeben haben. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen. Die Vollmacht wird zu den Akten des Landratsamts München genommen. Jeder Teilnehmer hat sich durch einen gültigen Personalausweis bzw. Pass auszuweisen.
https://www.landkreis-muenchen.de/themen/umwelt/wasser/bekanntmachung-wasserrechtlicher-verfahren/
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