Abge­ord­ne­te Dr. Büch­ler und Köh­ler zum Erör­te­rungs­ter­min der Ein­wen­dun­gen „Kei­ne radio­ak­ti­ven Abwäs­ser aus dem For­schungs­re­ak­tor in die Isar!“

Anläss­lich der Ver­öf­fent­li­chung des Erör­te­rungs­ter­mins bezüg­lich der Ein­lei­tung der radio­ak­ti­ven Abwäs­ser des Gar­chin­ger For­schungs­re­ak­tors FRM II in die Isar durch die TU Mün­chen rufen die bei­den Land­kreis-Abge­ord­ne­ten Dr. Mar­kus Büch­ler und Clau­dia Köh­ler zur regen Teil­nah­me auf. Am 23. und 24. Juli fin­det im Bür­ger­saal Isma­ning ab 9.00 Uhr der Erör­te­rungs­ter­min statt. Die bei­den Abge­ord­ne­ten wer­den anwe­send sein.

„Es ist Recht und Auf­ga­be der Kom­mu­nen, für Natur und Bevöl­ke­rung größt­mög­li­chen Schutz zu for­dern. Dazu zählt auch die Rein­hal­tung der Gewäs­ser und Erho­lungs­ge­bie­te. „Ich erwar­te“, so die Abge­ord­ne­te Clau­dia Köh­ler, „dass den Ein­wen­dun­gen ernst­haft und trans­pa­rent nach­ge­gan­gen wird und dass vor allem end­lich die Prü­fung not­wen­di­ger Alter­na­ti­ven ein­ge­lei­tet wird.“

Die Tech­ni­sche Uni­ver­si­tät Mün­chen hat­te beim Land­rats­amt Mün­chen eine geho­be­ne was­ser­recht­li­che Erlaub­nis zur wei­te­ren Gewäs­ser­be­nut­zung für die For­schungs-Neu­tro­nen­quel­le Heinz-Mai­er-Leib­nitz und die Radio­che­mie Mün­chen in Gar­ching bean­tragt. Alle Bür­ge­rIn­nen konn­ten Ein­wen­dun­gen abge­ben, ins­ge­samt gin­gen über 1.400 Ein­wen­dun­gen ein.

Der Gemein­de­rat in Isma­ning hat den Antrag auf Ver­län­ge­rung der Ein­lei­tung schwach radio­ak­ti­ver Abwas­ser um 30 Jah­re bereits ein­stim­mig abge­lehnt, Gar­ching stimm­te zu.

Dr. Mar­kus Büch­ler dazu: „Unse­re Isar ist kein Abwas­ser­ka­nal! Unse­re Isar soll sau­ber und frei von radio­ak­ti­ven und ande­ren Abwäs­sern sein. Des­halb sind die beab­sich­tig­ten radio­ak­ti­ven Ein­lei­tun­gen aus der Anla­ge des Atom­re­ak­tors FRM2 kate­go­risch abzu­leh­nen. Die TUM muss die Abwäs­ser ord­nungs­ge­mäß als Atom­müll behan­deln lassen.”

Die Erör­te­rung ist offi­zi­ell nicht öffent­lich. Wir wer­den jedoch zu Beginn der Sit­zung den Antrag auf Öffent­lich­keit stel­len und gehen davon aus, dass die­sem Antrag — wie in der Ver­gan­gen­heit üblich – zuge­stimmt wird. Ansons­ten ist jeder teil­nah­me­be­rech­tigt, der recht­zei­tig Ein­wen­dun­gen erho­ben hat, Per­so­nen, die von dem Vor­ha­ben betrof­fen sind, und Ver­ei­ni­gun­gen nach Art. 73 Abs. 4 Satz 5 BayV­wVfG, die recht­zei­tig Stel­lung­nah­men abge­ge­ben haben. Die Ver­tre­tung durch einen Bevoll­mäch­tig­ten ist mög­lich. Die­ser hat sei­ne Bevoll­mäch­ti­gung durch eine schrift­li­che Voll­macht nach­zu­wei­sen. Die Voll­macht wird zu den Akten des Land­rats­amts Mün­chen genom­men. Jeder Teil­neh­mer hat sich durch einen gül­ti­gen Per­so­nal­aus­weis bzw. Pass auszuweisen.

https://www.landkreis-muenchen.de/themen/umwelt/wasser/bekanntmachung-wasserrechtlicher-verfahren/

 

Verwandte Artikel