Gemäß der gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatskanzlei und des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 1. Dezember 2004 (Az. B II 2 — 0121–1‑197 und I Z 1 – 0137.2‑O) kann der Ministerpräsident Alters- und Ehejubilaren aus Anlass der Vollendung des 80., 85., 90., 95., 100. und jeden weiteren Lebensjahres sowie zum 60., 65., 70. und 75.Hochzeitstag auf Antrag der Wohnsitzgemeinde ein Glückwunschschreibenoder auch ein Geschenk zukommen lassen.
Hier meine Anfrage dazu SA Ehrungen von Jubilaren Antwort





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