MdL Claudia Köhler und Kerstin Celina: „Geld kommt nicht bei wirklich Bedürftigen an.“
Das Familiengeld sollte ursprünglich allen Familien mit kleinen Kindern zugute kommen. Mehrere Monate nach der Einführung kumulieren sich die Mängel. Eine Lösung ist nicht in Sicht. Die Grünen stören sich an dem Bayerischen Flickenteppich: Viele Hartz IV-Empfänger-Familien haben nach wie vor nichts vom Familiengeld. Ihnen wird in vielen Kommunen und Landkreisen die staatliche Leistung um das Familiengeld gekürzt. In Würzburg verrechnete das Jugendamt sogar Leistungen zur Jugendhilfe mit dem Familiengeld.
Im Plenum vom 11. Dezember 2018 habe ich deshalb folgende Anfrage an die Staatsregierung gestellt:
Sind neben den in Presseberichten in Würzburg erwähnten Fällen der Anrechnung des Familiengeldes auf Leistungen der Jugendhilfe zur Erstattung von Kitagebühren weitere Fälle bekannt, in denen Jugendämter das Familiengeld auf Leistungen der Jugendhilfe angerechnet haben und wie soll in diesem Zusammenhang der Problematik einer doppelten Anrechnung des Familiengeldes auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II und auf Leistungen der Jugendhilfe begegnet werden?
Claudia Köhler (MdL), 11.12.2018
Das Staatsministerium hat meine Anfrage wie folgt beantwortet:
Bei Entscheidungen zur sogenannten wirtschaftlichen Jugendhilfe gem. § 90 SGB VIII handeln die Kommunen im eigenen Wirkungskreis. Eine Übersicht zur Handhabung aller Jugendämter liegt dem Staatsministerium nicht vor, eine aktuelle Problemanzeige vergleichbar Würzburg besteht nicht.
Das Staatsministerium ist bereits frühzeitig auf den Bayerischen Städtetag und den Bayerischen Landkreistag zugegangen und hat die Rechtsauffassung der Staatsregierung zur Nichtberücksichtigung des Familiengelds im Kontext des § 90 SGB VIII deutlich gemacht. Zusätzlich wurde mit Schreiben von Anfang September 2018 unter anderem darauf hingewiesen, dass eine Doppelberücksichtigung bei Bezug von SGB II-Leistungen faktisch ausscheidet. Denn der Einsatz des Familiengeldes kann nicht zugleich für den Lebensunterhalt und für den Kita-Beitrag verlangt werden. Sowohl der Sozialausschuss des Städtetags als auch des Landkreistags haben sich zwischenzeitlich in ihren Beschlüssen zum Familiengeld ebenso gegen eine Doppelberücksichtigung ausgesprochen.
Zur nochmaligen Darstellung der Rechtsauffassung der Staatsregierung ist ein Schreiben des Staatsministeriums an die Jugendamtsleitungen der kreisfreien Städte und Landkreise vorgesehen.
Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, 11.12.2018
Wenn das Geld definitiv abgezogen wird, helfen diverse Rechtsauffassungen, die die verantwortlichen MinisterInnen in der Antwort verkünden, wenig. Das Geld kommt genau bei den Familien, die Unterstützung bräuchten, nicht an. Das ist ungerecht.
Meine Landtagskollegin und sozialpolitische Sprecherin der Grünen Fraktion Kerstin Celina ergänzt dazu:
„Seit dem Sommer belässt die Staatsregierung die ausführenden Behörden und die Familien in dieser rechtsunsicheren Lage. Nur über die Bundesebene könnte eine echte Kindergrundsicherung eingeführt werden. Dazu fehlt jedoch den regierenden Parteien der politische Wille.“
Kerstin Celina (MdL), 7.1.2019
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