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Anfra­ge zum Ple­num: Grund­stücks­käu­fe für Hochschulen

Ich fra­ge die Staatsregierung:
Aus­ga­ben in wel­cher Höhe in Euro sind aus Titel 821 01 „Erwerb von Grund­stü­cken für Neu­grün­dung und Erwei­te­run­gen von Hoch­schul­stand­or­ten“ in Kap. 15 06 des
Dop­pel­haus­halts 2019/2020 für den Erwerb des Aure­lis-Are­als an der Bru­ne­cker Stra­ße in Nürn­berg für die neue Tech­ni­sche Uni­ver­si­tät Nürn­berg bereits getä­tigt oder sol­len noch getä­tigt wer­den und in wel­cher Höhe in Euro sol­len Aus­ga­ben für wel­che wei­te­ren Grund­stü­cke aus die­sem Titel getä­tigt wer­den oder sind bereits getätigt?“

Ant­wort des Staats­mi­nis­te­ri­ums für Wis­sen­schaft und Kunst:
Bei Kap. 15 06 Titel 821 01 „Erwerb von Grund­stü­cken für Neu­grün­dung und Erwei­te­run­gen von Hoch­schul­stand­or­ten“ sind für das Haus­halts­jahr 2019 Mit­tel in Höhe
von ins­ge­samt 55 Mio. € ver­an­schlagt. Die Aus­ga­be­mit­tel sind im Zusam­men­hang mit der Finan­zie­rung des Erwerbs von Grund­stü­cken für Neu­grün­dung und Erwei­te­run­gen von Hoch­schul­stand­or­ten aus­ge­bracht, dazu gehört auch der Erwerb des Gelän­des für die künf­ti­ge Tech­ni­sche Uni­ver­si­tät in Nürn­berg. Den betref­fen­den Grund­stücks­an­ge­le­gen­hei­ten wur­de bereits im Aus­schuss für Staats­haus­halt und Finanz­fra­gen am 5. Juli und 26. Sep­tem­ber 2018 zugestimmt.
Auf­grund der bestehen­den Geheim­hal­tungs­pflich­ten wird zu nähe­ren Ein­zel­hei­ten auf die Vor­la­gen für die nicht­öf­fent­li­chen Sit­zun­gen des Aus­schus­ses für Staats­haus­halt und Finanz­fra­gen am 5. Juli und 26. Sep­tem­ber 2018 verwiesen.

AzP Ant­wort Grund­stücks­käu­fe Hochschulen

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