Ich frage die Staatsregierung:
Wie viele Mittel hat die Staatsregierung seit Bestehen der in der „Wärmestrategie” ab genannten Initiativen (Energieforschungsprogramm, Elektrolyseförderprogramm, Unterstützung bei der kommunalen Wärmeplanung, Maßnahmenkatalog Tiefengeothermie, BioWärme Bayern, BioMeth Bayern, Energiekreditprogramm) jeweils bisher jährlich ausgegeben, wann haben diese Initiativen jeweils begonnen und welche
Mittel dafür sind im aktuellen Haushaltsplan eingestellt?
Antwort des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Die einzelnen in der Bayerischen Wärmestrategie enthaltenen Initiativen auf bayerischer Ebene können wie folgt im Sinne der Anfrage konkretisiert werden:
− Bayerisches Energieforschungsprogramm: Seit 1990 fördert der Freistaat Bayern Forschung, Entwicklung und Demonstration neuer Energie- und Energieeffizienztechnologien mit einem eigenen Förderprogramm (aktuell: „Bayerisches Energieforschungsprogramm“). Das Bayerische Energieforschungsprogramm ist innerhalb des Themengebiets Energie grundsätzlich technologieoffen. Im aktuellen Haushaltsplan sind ohne Berücksichtigung der Haushaltssperre für das Haushaltsjahr 2024 Ausgabemittel in Höhe von 26.862,0 Tsd. € und für das Haushaltsjahr 2025 Ausgabemittel in Höhe von 27.256,9 Tsd. € für das Bayerische Energieforschungsprogramm eingestellt. Aus diesen Haushaltsmitteln werden anteilig Mittel für Projekte aus dem Bereich Wärmetechnologien bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt, um das Ziel der Bayerischen Wärmestrategie zu erreichen, den Schwerpunkt Wärmeenergie- und Wärmeenergiespeicher-technologien gezielt weiterzuentwickeln. In den letzten 15 Jahren wurden in diesem Bereich 18 Zuwendungsbescheide mit einer Gesamtzuwendung in Höhe von 14.259.800,00 € erteilt.
− Bayerisches Elektrolyseurförderprogramm: Für das im Jahr 2023 gestartete „Bayerische Förderprogramm zum Aufbau einer Wasserstoffproduktionsinfrastruktur in Bayern – BayFELI“ mit Fördergegenstand Elektrolyseure sind bisher ausschließlich Kosten für die Projektträgerschaft angefallen. Für die Projektträgerschaft sind im Jahr 2023 Kosten in Höhe von 197.983,45 €, im laufenden Jahr 2024 bis dahin 103.374,99 € angefallen. Insgesamt sind somit bisher
301.358,44 € in das Programm geflossen. Die im aktuellen Haushaltsplan 2024 eingestellten Mittel belaufen sich auf 15.567,3 Tsd. € (ohne Sperre und ohne Haushaltsreste).
− Unterstützung bei der kommunalen Wärmeplanung: Neben einem geplanten pauschalen Mehrbelastungsausgleich für die Gemeinden auf Grundlage des Konnexitätsprinzips, beabsichtigt die Bayerische Staatsregierung weitere Unterstützungsmaßnahmen, darunter v. a. eine Konvoibildung (Kurz-ENP), die zentrale Durchführung der Eignungsprüfung, eine zentrale Datenbereitstellung, Schulungsangebote und Handreichungen. Diese Maßnahmen befinden sich in laufender Projektierung, bzw. Abstimmung, die Kosten können daher noch nicht abschließend beziffert werden. Im laufenden Haushaltsjahr 2024 sind für einen Mehrbelastungsausgleich und Unterstützungsleistungen 15.860,0 Tsd. € Ausgabemittel zzgl. einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 63.440,0 € ohne Berücksichtigung von Abzügen eingestellt.
− Maßnahmenkatalog Tiefengeothermie: Aus dem Geothermie-Haushaltstitel wurden 2023 rd. 83.000 € ausgegeben. Im laufenden Haushaltsjahr 2024 sind bei diesem Haushaltstitel 5.000,0 Tsd. € ohne Berücksichtigung von Abzügen angesetzt.
− BioWärme Bayern: Die Veröffentlichung der Richtlinie erfolgte am 28.04.2023.
Im Jahr 2023 gab es 34 Bewilligungen (bewilligtes Fördervolumen: 4.054.425 €).
Im Jahr 2024 gab es (Stand 5.11.2024) 51 Bewilligungen (bewilligtes Fördervolumen: 5.682.653 €). Die zur Verfügung stehende Haushaltsmittel belaufen sich auf 10 Mio. € pro Jahr (abzüglich Haushaltssperre, globale Minderausgabe).
− BioMeth Bayern: Die Veröffentlichung der Richtlinie erfolgte am 18.01.2024.
Seit Programmstart gab es 10 Bewilligungen (bewilligtes Fördervolumen:
3.485.149 €). Die netto zur Verfügung stehende Haushaltsmittel belaufen sich auf einmalig 10 Mio. € (abzüglich Haushaltssperre, globale Minderausgabe).
− Energiekreditprogramm: Der Programmstart des Energiekredit Regenerativ erfolgte als Teil des Bayerischen Energiekreditprogramms zum 01.05.2022. Jeweils auf sämtliche Fördergegenstände bezogen, erfolgten im Jahr 2022 Zinszuschüsse in Höhe von 4,4 Mio. € und im Jahr 2023 in Höhe von 0,34 Mio. €.
Zur Verfügung stehende Haushaltsmitte im laufenden Jahr: insg. 7.500,0 Tsd. € (abzüglich Haushaltssperre, globale Minderausgabe). Die geplante Erweiterung des Energiekredits um den Fördergegenstand der Wärmenetzsysteme befindet sich aktuell in der Ausarbeitung. Ein Programmstart und eine Mittelbindung hierzu hat noch nicht stattgefunden
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