Geothermie Pullach

Anfra­ge zum Ple­num: Mit­tel und Aus­ga­ben für “Wär­me­stra­te­gie”

Ich fra­ge die Staatsregierung:
Wie vie­le Mit­tel hat die Staats­re­gie­rung seit Bestehen der in der „Wär­me­stra­te­gie” ab genann­ten Initia­ti­ven (Ener­gie­for­schungs­pro­gramm, Elektrolyseförderprogramm, Unter­stüt­zung bei der kom­mu­na­len Wär­me­pla­nung, Maß­nah­men­ka­ta­log Tiefengeothermie, Bio­Wär­me Bay­ern, Bio­Me­th Bay­ern, Ener­gie­kre­dit­pro­gramm) jeweils bis­her jähr­lich aus­ge­ge­ben, wann haben die­se Initia­ti­ven jeweils begon­nen und welche
Mit­tel dafür sind im aktu­el­len Haus­halts­plan eingestellt?

Ant­wort des Baye­ri­schen Staats­mi­nis­te­ri­ums für Wirt­schaft, Lan­des­ent­wick­lung und Energie
Die ein­zel­nen in der Baye­ri­schen Wär­me­stra­te­gie ent­hal­te­nen Initia­ti­ven auf bayerischer Ebe­ne kön­nen wie folgt im Sin­ne der Anfra­ge kon­kre­ti­siert werden:
− Baye­ri­sches Ener­gie­for­schungs­pro­gramm: Seit 1990 för­dert der Frei­staat Bayern For­schung, Ent­wick­lung und Demons­tra­ti­on neu­er Ener­gie- und Energieeffizienztechnologien mit einem eige­nen För­der­pro­gramm (aktu­ell: „Baye­ri­sches Ener­gie­for­schungs­pro­gramm“). Das Baye­ri­sche Ener­gie­for­schungs­pro­gramm ist inner­halb des The­men­ge­biets Ener­gie grund­sätz­lich tech­no­lo­gie­of­fen. Im aktuellen Haus­halts­plan sind ohne Berück­sich­ti­gung der Haus­halts­sper­re für das Haus­halts­jahr 2024 Aus­ga­be­mit­tel in Höhe von 26.862,0 Tsd. € und für das Haus­halts­jahr 2025 Aus­ga­be­mit­tel in Höhe von 27.256,9 Tsd. € für das Bayerische Ener­gie­for­schungs­pro­gramm ein­ge­stellt. Aus die­sen Haus­halts­mit­teln wer­den antei­lig Mit­tel für Pro­jek­te aus dem Bereich Wär­me­tech­no­lo­gien bedarfsgerecht zur Ver­fü­gung gestellt, um das Ziel der Baye­ri­schen Wärmestrategie zu errei­chen, den Schwer­punkt Wär­me­en­er­gie- und Wärmeenergiespeicher-technologien gezielt wei­ter­zu­ent­wi­ckeln. In den letz­ten 15 Jah­ren wur­den in die­sem Bereich 18 Zuwen­dungs­be­schei­de mit einer Gesamt­zu­wen­dung in Höhe von 14.259.800,00 € erteilt.

− Baye­ri­sches Elek­tro­ly­se­ur­för­der­pro­gramm: Für das im Jahr 2023 gestar­te­te „Baye­ri­sche För­der­pro­gramm zum Auf­bau einer Wasserstoffproduktionsinfrastruktur in Bay­ern – Bay­FE­LI“ mit För­der­ge­gen­stand Elek­tro­ly­seu­re sind bis­her aus­schließ­lich Kos­ten für die Pro­jekt­trä­ger­schaft ange­fal­len. Für die Projektträgerschaft sind im Jahr 2023 Kos­ten in Höhe von 197.983,45 €, im lau­fen­den Jahr 2024 bis dahin 103.374,99 € ange­fal­len. Ins­ge­samt sind somit bisher
301.358,44 € in das Pro­gramm geflos­sen. Die im aktu­el­len Haus­halts­plan 2024 ein­ge­stell­ten Mit­tel belau­fen sich auf 15.567,3 Tsd. € (ohne Sper­re und ohne Haushaltsreste).

− Unter­stüt­zung bei der kom­mu­na­len Wär­me­pla­nung: Neben einem geplan­ten pau­scha­len Mehr­be­las­tungs­aus­gleich für die Gemein­den auf Grund­la­ge des Kon­ne­xi­täts­prin­zips, beab­sich­tigt die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung wei­te­re Unterstützungsmaßnahmen, dar­un­ter v. a. eine Kon­voi­bil­dung (Kurz-ENP), die zen­tra­le Durch­füh­rung der Eig­nungs­prü­fung, eine zen­tra­le Daten­be­reit­stel­lung, Schu­lungs­an­ge­bo­te und Hand­rei­chun­gen. Die­se Maß­nah­men befin­den sich in lau­fen­der Pro­jek­tie­rung, bzw. Abstim­mung, die Kos­ten kön­nen daher noch nicht abschlie­ßend bezif­fert wer­den. Im lau­fen­den Haus­halts­jahr 2024 sind für einen Mehr­be­las­tungs­aus­gleich und Unter­stüt­zungs­leis­tun­gen 15.860,0 Tsd. € Ausgabemittel zzgl. einer Ver­pflich­tungs­er­mäch­ti­gung in Höhe von 63.440,0 € ohne Berück­sich­ti­gung von Abzü­gen eingestellt.

− Maß­nah­men­ka­ta­log Tie­fen­geo­ther­mie: Aus dem Geo­ther­mie-Haus­halts­ti­tel wur­den 2023 rd. 83.000 € aus­ge­ge­ben. Im lau­fen­den Haus­halts­jahr 2024 sind bei die­sem Haus­halts­ti­tel 5.000,0 Tsd. € ohne Berück­sich­ti­gung von Abzü­gen angesetzt.

− Bio­Wär­me Bay­ern: Die Ver­öf­fent­li­chung der Richt­li­nie erfolg­te am 28.04.2023.
Im Jahr 2023 gab es 34 Bewil­li­gun­gen (bewil­lig­tes För­der­vo­lu­men: 4.054.425 €).
Im Jahr 2024 gab es (Stand 5.11.2024) 51 Bewil­li­gun­gen (bewil­lig­tes Fördervolumen: 5.682.653 €). Die zur Ver­fü­gung ste­hen­de Haus­halts­mit­tel belaufen sich auf 10 Mio. € pro Jahr (abzüg­lich Haus­halts­sper­re, glo­ba­le Minderausgabe).

− Bio­Me­th Bay­ern: Die Ver­öf­fent­li­chung der Richt­li­nie erfolg­te am 18.01.2024.
Seit Pro­gramm­start gab es 10 Bewil­li­gun­gen (bewil­lig­tes Fördervolumen:
3.485.149 €). Die net­to zur Ver­fü­gung ste­hen­de Haus­halts­mit­tel belau­fen sich auf ein­ma­lig 10 Mio. € (abzüg­lich Haus­halts­sper­re, glo­ba­le Minderausgabe).

− Ener­gie­kre­dit­pro­gramm: Der Pro­gramm­start des Ener­gie­kre­dit Rege­ne­ra­tiv erfolgte als Teil des Baye­ri­schen Ener­gie­kre­dit­pro­gramms zum 01.05.2022. Jeweils auf sämt­li­che För­der­ge­gen­stän­de bezo­gen, erfolg­ten im Jahr 2022 Zinszuschüsse in Höhe von 4,4 Mio. € und im Jahr 2023 in Höhe von 0,34 Mio. €.
Zur Ver­fü­gung ste­hen­de Haus­halts­mit­te im lau­fen­den Jahr: insg. 7.500,0 Tsd. € (abzüg­lich Haus­halts­sper­re, glo­ba­le Min­der­aus­ga­be). Die geplan­te Erweiterung des Ener­gie­kre­dits um den För­der­ge­gen­stand der Wär­me­netz­sys­te­me befindet sich aktu­ell in der Aus­ar­bei­tung. Ein Pro­gramm­start und eine Mittelbindung hier­zu hat noch nicht stattgefunden

Wär­me­stra­te­gie 7.11.2024

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