Krankenhäuser, Universitätsklinika, Rehabilitationskliniken, Alten‑, Pflege- und Behinderteneinrichtungen (einschließlich ambulanter Pflegedienste und einschließlich stationärer Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung) sowie Privatkliniken erhalten eine Verpflegungspauschale in der Höhe von 6,50 Euro zur Bewältigung der Corona-Krise. Ob diese den Beschäftigten voll umfänglich zukommt, erfragten wir beim Staatsministerium für Gesundheit und Pflege:
AzP Sachgerechte Verwendung der Verpflegungspauschale Antwort
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