„Ich frage die Staatsregierung:
In welcher Höhe wurden Mittel des Bundes für Maßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) im Vollzug des Naturschutzes 2023 und 2024 von Bayern abgerufen und kofinanziert (in Prozent der zur Verfügung gestellten Mittel), in welcher Höhe wirkt sich die Erhöhung der Haushaltssperre von 10% auf 15% auf die Kofinanzierung von Bundesmitteln aus und in welcher Höhe können gegebenenfalls in diesem Bereich Ausgabereste aus dem Jahr 2024 ins das Jahr 2025 übertragen werden?“
Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz:
Die bereitgestellten Bundesmittel aus der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) betragen 2023: 11,8 Mio. € 2024: 6,2 Mio. €. GAK-Mittel für den Naturschutz werden zu 60 % vom Bund und zu 40 % vom Land finanziert. Der Bund hat die GAK-Mittel 2024 drastisch gekürzt und darüber hinaus den Sonderrahmenplan „Förderung des Ökolandbaus und der Biologischen Vielfalt“ ersatzlos gestrichen. Im Ergebnis musste 2024 gegenüber 2023 nahezu eine Halbierung der für Naturschutzmaßnahmen zur Verfügung stehenden Bundesmittel hingenommen werden. Diese Kürzungen stehen in Widerspruch zur Ankündigung der noch amtierenden Bundesregierung im Koalitionsvertrag, die eine Stärkung des Naturschutzes in der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) und die Erhöhung der Mittel für die Vertragsnaturschutzprogramme der Länder ankündigte. Die bereitgestellten Mittel wurden zu 100 % abgerufen und verausgabt. Die Erhöhung der Haushaltsperre hat keine Auswirkungen auf die Kofinanzierung von Bundesmitteln.
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