Dr. Markus Büchler und Claudia Köhler

Schluss mit der Ungleich­be­hand­lung — Im Land­kreis muss auch bei Grund­was­ser­schä­den gehol­fen werden!

Dr. Büch­ler und Köh­ler wer­fen Söder fal­sche Ver­spre­chun­gen vor

Die bei­den Land­tags­ab­ge­ord­ne­ten Dr. Büch­ler und Köh­ler set­zen sich dafür ein, dass Hoch­was­ser­hil­fen auch für Grund­was­ser­schä­den im Land­kreis Mün­chen gewährt wer­den. Für die baye­ri­schen Hoch­was­ser­so­fort­hil­fen gibt es näm­lich eine ent­schei­den­de Ein­schrän­kung: Sie wer­den nicht gewährt, wenn Grund­was­ser von unten ein­ge­drun­gen ist und Schä­den ver­ur­sacht hat. Das geht aus einer aktu­el­len Ant­wort der Staats­re­gie­rung auf eine par­la­men­ta­ri­sche Anfra­ge der Grü­nen her­vor, Umwelt­mi­nis­ter Thors­ten Glau­ber (FW) bestä­tig­te dies.

„Für durch Grund­was­ser ver­ur­sach­te Schä­den wer­den Sofort­hil­fen gewährt, wenn das Grund­was­ser zunächst an die Ober­flä­che getre­ten ist und dann von außen, also ober­ir­disch, in die Immo­bi­lie ein­ge­drun­gen ist“, heißt es in der Ant­wort des Finanz- und Hei­mat­mi­nis­te­ri­ums. Dies sei eine Eins-zu-eins-Umset­zung frü­he­rer Hilfsprogramme.

„Das ist ein­fach nicht gerecht“, so Mar­kus Büch­ler und Clau­dia Köh­ler, Abge­ord­ne­te aus dem Land­kreis Mün­chen. „Der Minis­ter­prä­si­dent hat erklärt, den Bür­gern wer­de gehol­fen, das muss jetzt auch im Land­kreis Mün­chen pas­sie­ren.“ In ihrer Hei­mat­ge­mein­de Unter­ha­ching sei­en Gara­gen und Kel­ler vom ein­drin­gen­den Grund­was­ser betrof­fen gewe­sen, die Feu­er­wehr non­stop im Ein­satz gewesen.

„Wenn das Grund­was­ser von oben kommt, hat man Glück im Unglück. Wenn es von unten kommt, Pech. Das ver­ste­he, wer will“, so Dr. Büch­ler. „Im Land­kreis Mün­chen auf der Münch­ner Schot­ter­ebe­ne kön­nen die Grund­was­ser­stän­de teil­wei­se sehr hoch sein. Da ver­ur­sacht ein Extrem­wet­ter­er­eig­nis Schä­den, die berück­sich­tigt wer­den müssen.“

Dass die Ver­si­che­run­gen bei Schä­den durchs Grund­was­ser nicht zahl­ten, sei das eine. „Aber, dass der Frei­staat die­sen Miss­stand bei sei­nen Sofort­hil­fen nicht berück­sich­tigt und gera­de die­se Betrof­fe­nen eben­falls allei­ne lässt, das muss die Staats­re­gie­rung drin­gend ändern“, so Dr. Büch­ler und Köhler.

Noch etwas ärgert die Abge­ord­ne­ten: „Es muss immer erst etwas pas­sie­ren. Jah­re­lang hat die Staats­re­gie­rung Hoch­was­ser­schutz­maß­nah­men raus­ge­zö­gert und den Kom­mu­nen über­las­sen. Unter­ha­ching ringt seit 10 Jah­ren zusam­men mit Mün­chen, Ober­ha­ching, Neu­bi­berg und Tauf­kir­chen um ein gemein­sa­mes Hoch­was­ser­schutz­kon­zept, weil die Kom­mu­nen die Finan­zie­rung allei­ne stem­men sol­len. Und wenn dann was pas­siert, lässt man die Leu­te buch­stäb­lich im Regen ste­hen. Das kann es doch nicht sein!“

Bis zu 200 Mil­lio­nen Euro gibt es über das baye­ri­sche Hilfs­pro­gramm, davon für Pri­vat­haus­hal­te bis zu 5000 Euro, für Ölschä­den an Wohn­ge­bäu­den bis zu 10 000 Euro — Ver­si­che­rungs­leis­tun­gen wer­den verrechnet.

AzP Dei­sen­ho­fer Soforthilfen

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