Aufstellung meiner Einkünfte im Rahmen meiner politischen Tätigkeit (2023)
Transparenz ist nicht nur eine der zentralen Forderungen der GRÜNEN, sondern auch für mich persönlich ein wichtiges Thema. Die folgende Aufstellung der Einkünfte und deren Verwendung dienen diesem Anliegen einer transparenten Darstellung und Übersicht.
Landtagsmandat / Entschädigung bzw. Diäten
Laut Artikel 5 (1) des Bayerischen Abgeordnetengesetzes (BayAbgG) haben alle Landtagsabgeordneten Anspruch auf eine Entschädigung, die zwölfmal im Jahr gezahlt wird. Seit 1.Juli 2023 beträgt diese 9.215 Euro monatlich. Diese Entschädigung unterliegt natürlich nach § 22 Nr. 4 Einkommensteuergesetz der Steuerpflicht. Es gibt keine Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder ähnliches.
Die Entschädigung wird nach Artikel 5 (3) BayAbgG jeweils zum 01. Juli eines jeden Jahres entsprechend der Einkommensentwicklung in Bayern angepasst, die vom Landesamt für Statistik ermittelt wird und sowohl zu einer positiven, wie zu einer negativen Anpassung führen kann.
Da ich freiwillig bei der gesetzlichen Krankenversicherung versichert bin, muss ich dafür einen Beitrag in Höhe von 698,25 Euro pro Monat plus einen Zusatzbeitrag in Höhe von 59,85 Euro aus meinen Entschädigungen aufbringen. Hierfür erhalte ich einen Zuschuss vom Landtagsamt in Höhe von 379,05 Euro. Zum Beitrag zur Pflegeversicherung in Höhe von monatlich 199,50 Euro erhalte ich dementsprechend einen Zuschuss von 99,75 Euro vom Landtagsamt.
Die Kostenpauschale
Für meine mandatsbedingten Aufwendungen erhalte ich ab 1.Juli 2023 eine steuerfreie monatliche Kostenpauschale nach Art. 6 Abs. 2 BayAbgG in Höhe von 3.984 Euro. Auch diese Pauschale wird jährlich, zum gleichen Zeitpunkt wie die Entschädigung – entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindex für Bayern – angepasst. Mit dieser Pauschale sind sämtliche Kosten abgedeckt. Werbungskosten steuerlich geltend zu machen ist ausgeschlossen.
Die Verwendung der Kostenpauschale stellt sich in meinem Fall wie folgt dar:
- Stimmkreisbüro anteilig in Rosenheim (Miete/Nebenkosten bis Dez. 2023)
- Büroausstattung, Büromaterialien, Porto, Kopie- und Druckkosten für mein Abgeordnetenbüro in München. Miete fällt hier nicht an
- Informationsveranstaltungen in der Region (Druckkosten, Raummieten, Anzeigen, Honorare für Referent*innen und Künstler*innen, gelegentlich Bewirtungen); z.B.
Kosten für Termine innerhalb und außerhalb Bayerns (u.a. Zugfahrten außerhalb Bayerns, Car-Sharing, PKW, Taxikosten, Übernachtungs- und Verpflegungskosten, sonstige Auslagen) - Alle Abgeordneten des Bayerischen Landtags haben nach Art. 6 (5) BayAbgG „das Recht zur freien Fahrt auf allen staatlichen Verkehrseinrichtungen in Bayern und dem Streckennetz der Deutschen Bahn AG in Bayern.“
- Informationsbeschaffung: Abonnements von Zeitungen, E‑Paper, Bücher
- Weiterbildung, Seminare, Coachings
Personalmittel/Beschäftigung von Mitarbeiter*innen
Für die Bezahlung meiner Mitarbeiter*innen steht mir derzeit jährlich ein Budget von 145.615,50 Euro zur Verfügung. Rechtliche Grundlage ist Art. 8 Abs. 1 BayAbgG und der Einzelplan 01 Titel 41e 6 TV‑L sowie einer Vollzeitkraft in Anlehnung an die Entgeltgruppe 13 TV‑L.
Derzeit beschäftige ich zwei Mitarbeiterinnen mit einem Arbeitsumfang von jeweils 26/25 Wochenstunden und vier Mitarbeiter*innen in einem geringfügigen Umfang. Zudem sind immer wieder Praktikant*innen mit Arbeitsvertrag in meinen Büros tätig.
Die Personalverwaltung und Abwicklung der Gehälter werden vom Landtagsamt übernommen. Weiterbildung der Mitarbeiter*innen wird vom Landtagsamt bezahlt.
IUK-Ausstattung
Für Aufwendungen bezüglich mandatsbedingter Informations- und Kommunikationseinrichtungen (Anschaffung von PCs, Faxgeräten, Smartphone, Scanner auch Reparaturen und Installationen von Internetleitungen) stehen nach Art. 6 Abs. 4 BayAbgG jedem Abgeordneten bis zu 15.000 Euro pro Legislaturperiode zu, wobei ein Eigenanteil von 15% zu leisten ist. Die Gelder können bis zum angegebenen Limit durch Nachweis abgerufen werden.
Weitere Einnahmen aus politischen Mandaten
Als Kreisrätin im Landkreis München erhalte ich eine Monatspauschale und Sitzungsgeld, zuletzt 1.300 Euro im 2. Quartal 2023 und 650 Euro im 3. Quartal 2023.
Als Gemeinderätin in Unterhaching erhalte ich eine Monatspauschale, Sitzungsgeld (Gemeindrat, Ausschuss und Fraktionssitzungen), 1.370 Euro im 2. Quartal 2023 und 820 Euro im 3. Quartal 2023.
Als Gesellschaftervertreterin der GWU Unterhaching sowie als Zweckverbandsrätin des LMGU erhalte ich Sitzungsgeld, 45 Euro im 2. Quartal 2023.
Abgaben/Spenden an den Landesverband Bayern meiner Partei Bündnis 90 DIE GRÜNEN
2019 insgesamt 13.181,00 Euro
2020 insgesamt 10.548,00 Euro
2021 insgesamt 13597,40 Euro
2022 insgesamt 14.078,00 Euro
Weitere Informatonen siehe auch auf der Seite der Landtagsfraktion sowie auf der Seite www.bayern.landtag.de.