Was kann ich als Maßregelvollzugs-Beirätin bewirken?
Seit 2018 bin ich stellvertretende Vorsitzende des Maßregelvollzugsbeirats der kbo Inn-Salzach-Klinik Wasserburg.
Der Maßregelvollzug ist ein sehr sensibler Bereich. Alle Patient*innen im MRV sind krank, das darf man nicht vergessen. Bei den Beiratssitzungen – mit Ärzt*innen und anderen Beiratsmitgliedern – erfahre ich viel über die Arbeitsbedingungen in der Klinik. Als Politikerin kann ich Verbesserungen, beispielsweise zur Personalausstattung, zur Sachmittelausstattung und zur ärztlichen Versorgung auf den Weg bringen. Dazu stimme ich mich mit den Verantwortlichen ab und reiche Anfragen und Anträge im Landtag ein.
Ich halte es für eine Gesellschaft sehr wichtig, dass wir auch mit straffällig gewordenen Menschen gut umgehen und nie in unseren Bemühungen nachlassen, Verbesserungen zu erreichen. Themen wie Inklusion, Rechte für Queere Menschen sind dort mindestens genauso bedeutsam wie in Freiheit.
Als stellvertretende Vorsitzende im Maßregelvollzugsbeirat stehe ich Personal und Patient*innen als Ansprechpartnerin zu Verfügung, vermittle bei bestehenden Problemen und kann Anregungen weitergeben.
Gerne erkläre ich mehr zum Maßregelvollzug und beantworte Fragen wie immer per Mail.
Maßregelvollzugsbeirat
Bei jeder Maßregelvollzugseinrichtung besteht ein Maßregelvollzugsbeirat, Art. 51 Bayerisches Maßregelvollzugsgesetz (BayMRVG). Der Beirat setzt sich aus zwei Abgeordneten des Bayerischen Landtages sowie bis zu drei weiteren Mitgliedern zusammen. Die Maßregelvollzugsbeiräte stehen als Ansprechpartner*innen zur Gestaltung des Vollzugs zur Verfügung. Sie nehmen Wünsche, Anregungen und Beanstandungen entgegen. Die Maßregelvollzugsbeiräte können sich über die Unterbringung, Beschäftigung, berufliche Bildung, Verpflegung, ärztliche Versorgung und Behandlung unterrichten sowie die Maßregelvollzugseinrichtung besichtigen. Sie unterstützen die Leitung der Maßregelvollzugseinrichtung durch Anregungen und Verbesserungsvorschläge. Die Mitglieder und Kontaktdaten des für Ihre Maßregelvollzugseinrichtung zuständigen Beirats erfahren Sie auf Nachfrage in Ihrer Maßregelvollzugseinrichtung.
Maßregelvollzug/Forensik
Im Maßregelvollzug, oft auch „Forensik“ genannt, werden nach §63 und §64 StGB verurteilte psychisch kranke oder suchtkranke Straftäter*innen untergebracht.
Hat jemand eine rechtswidrige Tat im–Zustand der Schuldunfähigkeit (§20) oder –der verminderten Schuldfähigkeit (§21) begangen, so ordnet das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, dass von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind. Ziel der Unterbringung ist, die Allgemeinheit vor der Begehung weiterer Straftaten zu schützen, allerdings muss auch diese Maßnahme im Verhältnis zur Schwere der (zu erwartenden) Straftat stehen.
Weitere Ziele sind bei der Unterbringung
1. gemäß § 63 StGB, die untergebrachte Person zu heilen oder ihren Zustand soweit zu bessern, dass sie keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit darstellt,
2. gemäß § 64 StGB, die untergebrachte Person von ihrem Hang zu heilen und die zugrunde liegende Fehlhaltung zu beheben.