Die Ausbreitung des Coronavirus (2019-nCoV) und die damit verbundenen Einschränkungen stellt zahlreiche Unternehmen in Bayern vor unabsehbare Probleme.
Umfangreiche Hilfsprogramme sollten dafür sorgen, dass Hausbanken die KfW-Hilfen an die Firmen weiterreichen. Dies ist häufig nicht geschehen. Die Bundesregierung will jetzt nachbessern.
Eine Forderung der Grünen, kleinen und mittleren Betrieben ohne Risikoprüfung und bei 100-prozentiger Staatshaftung Kredite zu gewähren, wurde jetzt umgesetzt. Unternehmen sollen diese Kredite “unbürokratisch” beantragen können.
Unter der Voraussetzung, dass ein mittelständisches Unternehmen im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn ausgewiesen hat, soll ein „Sofortkredit“ mit folgenden Eckpunkten gewährt werden:
- Der Schnellkredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind.
- Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu 3 Monatsumsätzen des Jahres 2019, maximal € 800.000 für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal € 500.000 für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50.
- Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
- Zinssatz in Höhe von aktuell 3% mit Laufzeit 10 Jahre.
- Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100% durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
- Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden.
Der KfW-Schnellkredit kann nach Genehmigung durch die EU-Kommission starten.
Im Landtag haben wir ebenfalls ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Unterstützung für die besondere wirtschaftliche Not-Situation von Unternehmen durch das Corona Virus auf den Weg gebracht. Einzelnen Förderpakete finden Sie auf der Seite des Wirtschaftsministeriums. Sie finden dort Informationen zur Unterstützung für betroffene Unternehmen, Soforthilfen in Form von Krediten, Darlehen, Bürgschaften und Steuerstundungen. Informationen stellen dazu ebenso die LfA — Förderbank Bayern zur Verfügung, die Förderung des Bundes finden Sie bei der Informationsseite der KfW Bank. Die Maßnahmen können sich in den nächsten Tagen und Wochen noch erweitern, die aktuellsten Fördermaßnahmen werden dort laufend aktualisiert, ebenso auf der Seite von meiner Kollegin Barbara Fuchs, wirtschaftspolitische Sprecherin und Mittelstandsbeauftragte.
Auch für Kulturschaffende werden Hilfsprogramme aufgelegt werden, Informationen dazu laufend aktualisiert auf der Seite des Deutschen Kulturrats.
Wenden Sie sich mit Fragen gern an uns! Bleiben Sie gesund!