Fra­gen zu Finanz­hil­fen für Unter­neh­men in Bayern?

Die Aus­brei­tung des Coro­na­vi­rus (2019-nCoV) und die damit ver­bun­de­nen Ein­schrän­kun­gen stellt zahl­rei­che Unter­neh­men in Bay­ern vor unab­seh­ba­re Probleme.

Umfang­rei­che Hilfs­pro­gram­me soll­ten dafür sor­gen, dass Haus­ban­ken die KfW-Hil­fen an die Fir­men wei­ter­rei­chen. Dies ist häu­fig nicht gesche­hen. Die Bun­des­re­gie­rung will jetzt nachbessern.

Bild von Gerd Alt­mann auf Pixabay

Eine For­de­rung der Grü­nen, klei­nen und mitt­le­ren Betrie­ben ohne Risi­ko­prü­fung und bei 100-pro­zen­ti­ger Staats­haf­tung Kre­di­te zu gewäh­ren, wur­de jetzt umge­setzt. Unter­neh­men sol­len die­se Kre­di­te “unbü­ro­kra­tisch” bean­tra­gen können.

Unter der Vor­aus­set­zung, dass ein mit­tel­stän­di­sches Unter­neh­men im Jahr 2019 oder im Durch­schnitt der letz­ten drei Jah­re einen Gewinn aus­ge­wie­sen hat, soll ein „Sofort­kre­dit“ mit fol­gen­den Eck­punk­ten gewährt werden:

  • Der Schnell­kre­dit steht mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men mit mehr als 10 Beschäf­tig­ten zur Ver­fü­gung, die min­des­tens seit 1. Janu­ar 2019 am Markt aktiv gewe­sen sind.
  • Das Kre­dit­vo­lu­men pro Unter­neh­men beträgt bis zu 3 Monats­um­sät­zen des Jah­res 2019, maxi­mal € 800.000 für Unter­neh­men mit einer Beschäf­tig­ten­zahl über 50 Mit­ar­bei­tern, maxi­mal € 500.000 für Unter­neh­men mit einer Beschäf­tig­ten­zahl von bis zu 50.
  • Das Unter­neh­men darf zum 31. Dezem­ber 2019 nicht in Schwie­rig­kei­ten gewe­sen sein und muss zu die­sem Zeit­punkt geord­ne­te wirt­schaft­li­che Ver­hält­nis­se aufweisen.
  • Zins­satz in Höhe von aktu­ell 3% mit Lauf­zeit 10 Jahre.
  • Die Bank erhält eine Haf­tungs­frei­stel­lung in Höhe von 100% durch die KfW, abge­si­chert durch eine Garan­tie des Bundes.
  • Die Kre­dit­be­wil­li­gung erfolgt ohne wei­te­re Kre­dit­ri­si­ko­prü­fung durch die Bank oder die KfW. Hier­durch kann der Kre­dit schnell bewil­ligt werden.

Der KfW-Schnell­kre­dit kann nach Geneh­mi­gung durch die EU-Kom­mis­si­on starten.

Im Land­tag haben wir eben­falls ein umfang­rei­ches Maß­nah­men­pa­ket zur Unter­stüt­zung für die beson­de­re wirt­schaft­li­che Not-Situa­ti­on von Unter­neh­men durch das Coro­na Virus auf den Weg gebracht. Ein­zel­nen För­der­pa­ke­te fin­den Sie auf der Sei­te des Wirt­schafts­mi­nis­te­ri­ums. Sie fin­den dort Infor­ma­tio­nen zur Unter­stüt­zung für betrof­fe­ne Unter­neh­men, Sofort­hil­fen in Form von Kre­di­ten, Dar­le­hen, Bürg­schaf­ten und Steu­er­stun­dun­gen. Infor­ma­tio­nen stel­len dazu eben­so die LfA — För­der­bank Bay­ern zur Ver­fü­gung, die För­de­rung des Bun­des fin­den Sie bei der Infor­ma­ti­ons­sei­te der KfW Bank. Die Maß­nah­men kön­nen sich in den nächs­ten Tagen und Wochen noch erwei­tern, die aktu­ells­ten För­der­maß­nah­men wer­den dort lau­fend aktua­li­siert, eben­so auf der Sei­te von mei­ner Kol­le­gin Bar­ba­ra Fuchs, wirt­schafts­po­li­ti­sche Spre­che­rin und Mittelstandsbeauftragte.

Auch für Kul­tur­schaf­fen­de wer­den Hilfs­pro­gram­me auf­ge­legt wer­den, Infor­ma­tio­nen dazu lau­fend aktua­li­siert auf der Sei­te des Deut­schen Kulturrats.

Wen­den Sie sich mit Fra­gen gern an uns! Blei­ben Sie gesund!