„Ein Rechts­an­spruch auf dem Papier ist noch kein schüt­zen­des Dach über dem Kopf“

Clau­dia Köh­ler und Dr. Mar­kus Büch­ler war­nen vor Finan­zie­rungs­lü­cke bei Frau­en­häu­sern für den Land­kreis München

Das neue Gewalt­hil­fe­ge­setz ist ein wich­ti­ger Mei­len­stein: Ab 2032 soll der Schutz von Frau­en und ihren Kin­dern vor Gewalt wei­ter gestärkt sein. Doch ein Rechts­an­spruch ist nur dann etwas wert, wenn die Ein­rich­tun­gen, die die­sen Schutz jeden Tag gewähr­leis­ten, auch aus­rei­chend finan­ziert sind, beto­nen die Abge­ord­ne­ten Clau­dia Köh­ler und Dr. Mar­kus Büch­ler. Genau hier droht aus ihrer Sicht eine gefähr­li­che Finanzierungslücke.

Die Finan­zie­rung der zusätz­li­chen Auf­ga­ben soll künf­tig auf Bun­des­mit­teln basie­ren, die durch die Län­der ergänzt wer­den. Für Bay­ern ste­hen im Jahr 2027 Bun­des­mit­tel in Höhe von rund 17 Mil­lio­nen Euro zur Ver­fü­gung, im ent­spre­chen­den Ein­zel­plan des baye­ri­schen Haus­halts sind der­zeit nur 13,5 Mil­lio­nen Euro vor­ge­se­hen. Die Abge­ord­ne­ten ver­wei­sen des­halb dar­auf, dass der Frei­staat das Geld des Bun­des kei­nes­falls zum Anlass neh­men darf, um sich einen schlan­ken Fuß zu machen und zu spa­ren. Köh­ler und Büch­ler for­dern, dass die Bun­des­mit­tel voll­stän­dig für den Gewalt­schutz wei­ter­ge­ge­ben wer­den und zugleich sicher­ge­stellt wird, dass die mit dem neu­en Gesetz tat­säch­lich ent­ste­hen­den Kos­ten ver­läss­lich über­nom­men wer­den. Dafür müs­sen Finan­zie­rungs­lü­cken zeit­nah iden­ti­fi­ziert und der Haus­halts­an­satz ent­spre­chend ange­passt werden.

„Wir kön­nen doch Frau­en, die vor Gewalt flie­hen, nicht auf der einen Sei­te einen Rechts­an­spruch auf Schutz ver­spre­chen und auf der ande­ren Sei­te bei den Ein­rich­tun­gen, die die­sen Schutz leis­ten, Unsi­cher­heit ver­brei­ten. Unse­re Frau­en­häu­ser im Land­kreis Mün­chen sind schon heu­te völ­lig über­las­tet und arbei­ten am Limit. Hier darf vom Frei­staat kei­nes­falls gespart wer­den! Eigent­lich bräuch­ten wir sogar drin­gend ein drit­tes Frau­en­haus. Die Pla­nungs­si­cher­heit wer­den wir bei den anste­hen­den Haus­halts­be­ra­tun­gen ein­for­dern“, so Clau­dia Köh­ler, haus­halts­po­li­ti­sche Spre­che­rin der Grü­nen im Landtag.

Auch der Sozi­al­aus­schuss des Baye­ri­schen Land­tags hat einen zügi­gen Zeit­plan für die Umset­zung des Gewalt­hil­fe­ge­set­zes ein­ge­for­dert. Für die Grü­nen gehört dazu zwin­gend, früh­zei­tig eine ver­läss­li­che und aus­kömm­li­che Finan­zie­rung sicher­zu­stel­len. Denn schon heu­te ist der Bedarf an Schutz­plät­zen und pro­fes­sio­nel­ler Unter­stüt­zung hoch. Des­halb dür­fen nicht nur die bestehen­den Ange­bo­te abge­si­chert wer­den: Auch der drin­gend not­wen­di­ge Aus­bau der Hil­fe­st­ruk­tu­ren muss finan­zi­ell ermög­licht werden.

„Wenn eine Frau den Mut fasst, sich aus einer gewalt­tä­ti­gen Situa­ti­on zu lösen, muss sie dar­auf ver­trau­en kön­nen, dass sie und ihre Kin­der einen siche­ren Ort fin­den. Es darf nicht pas­sie­ren, dass die­ser Schutz dar­an schei­tert, dass kein Platz frei ist. Genau des­halb muss das Gewalt­hil­fe­ge­setz mehr sein als ein Ver­spre­chen auf dem Papier: Wir müs­sen die Schutz­struk­tu­ren jetzt kon­se­quent aus­bau­en, damit Hil­fe dann da ist, wenn sie am drin­gends­ten gebraucht wird“, betont Büchler.

Die Abge­ord­ne­ten for­dern den Frei­staat daher auf, schnellst­mög­lich Pla­nungs­si­cher­heit für die Frau­en­häu­ser zu schaf­fen, die Bun­des­mit­tel voll­um­fäng­lich wei­ter­zu­ge­ben und eine bedarfs­ge­rech­te Finan­zie­rung ein­schließ­lich des not­wen­di­gen Aus­baus sicher­zu­stel­len. Denn ein Rechts­an­spruch auf Schutz kann nur funk­tio­nie­ren, wenn auch die Struk­tu­ren vor­han­den sind, die die­sen Schutz gewährleisten.

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