Wider­spruch gegen Cas­tor-Trans­por­te künf­tig nur für Wohlhabende?

Das „Bun­des­amt für die Sicher­heit der nuklea­ren Ent­sor­gung“ BASE kas­siert kräf­tig ab, wenn sich Wider­spruch gegen Cas­tor-Trans­por­te regt. Die Land­tags­ab­ge­ord­ne­ten aus dem Land­kreis Mün­chen Clau­dia Köh­ler und Dr. Mar­kus Büch­ler fin­den die­se Pra­xis sowohl in der Sache als auch in der Höhe völ­lig unan­ge­mes­sen und inakzeptabel.

Die bei­den Land­tags­ab­ge­ord­ne­ten sowie eini­ge Pri­vat­leu­te aus der Regi­on leg­ten Wider­spruch zum geplan­ten Cas­tor-Trans­port aus dem For­schungs­re­ak­tor in Gar­ching nach Ahaus in Nord­rhein-West­fa­len ein. Dar­auf­hin wur­den sie zur Kas­se gebeten.

Zuerst wur­den sie auf­ge­for­dert, ihre Wider­spruchs­be­rech­ti­gung zu begrün­den. Anschlie­ßend, im Janu­ar 2026, wur­den die Wider­sprü­che abge­lehnt. Nun, im Juli, kam die dicke Rech­nung hin­ter­her: 561,91 Euro kos­tet jeder Wider­spruch. „Fast 600 Euro, näm­lich 4,5 Arbeits­stun­den à 124,87 Euro für lapi­da­re Adress­prü­fung und einen läp­pi­schen Seri­en­brief! Das ist Abzo­cke und eine Ein­schrän­kung demo­kra­ti­scher Rech­te. So ein Vor­ge­hen ist von einer staat­li­chen Stel­le sowohl in der Sache als auch in der Höhe völ­lig unan­ge­mes­sen und inak­zep­ta­bel“, kri­ti­sie­ren die Abgeordneten.

 „Dass die Trans­port­rou­te aus Sicher­heits­grün­den geheim­ge­hal­ten wer­den muss, ist ver­ständ­lich. Es ist jeder­manns gutes Recht, sich zu weh­ren, falls er von der Rou­te betrof­fen ist. Dass aber der Abgleich des Wohn- bzw. Arbeits­or­tes mit der gehei­men Trans­port­rou­te zu einer teu­ren Ableh­nung führt, ohne dass vor­her auf mög­li­che Kos­ten hin­ge­wie­sen wur­de, ist empö­rend! Das schränkt Bür­ger­rech­te ein und ist auf­grund der Höhe der Gebühr auch sozi­al aus­gren­zend bezüg­lich Bür­ge­rin­nen und Bür­gern mit schma­lem finan­zi­el­lem Bud­get. So kön­nen sich nur ver­gleichs­wei­se wohl­ha­ben­de Men­schen einen Wider­spruch leis­ten.“, erklärt Dr. Mar­kus Büch­ler MdL.

Clau­dia Köh­ler MdL ergänzt: „Hin­zu kommt: Es han­del­te sich ja nicht um einen Wider­spruch zu irgend­et­was, son­dern zu einem Cas­tor-Trans­port in eins der ältes­ten Zwi­schen­la­ger, der Hoch­si­cher­heits­vor­keh­run­gen braucht und immense Kos­ten ver­ur­sacht. Und dabei ist auf­grund der Pan­nen am Reak­tor und des nun über 5‑jährigen Still­stands die Zukunft des For­schungs­re­ak­tors noch nicht ein­mal gewiss. Wann wird er wie­der ange­fah­ren? Wann wird end­lich umge­rüs­tet? Ohne wei­te­ren Plan ein­fach mal Brenn­ele­men­te durch Deutsch­land zu fah­ren, um hier neu­en Platz zu schaf­fen für ein Wie­der­an­fah­ren des Reak­tors, ist ein unnö­ti­ges Risi­ko. Vor allem fin­den wir es ein schwie­ri­ges Zei­chen, dass man bei einem Wider­spruch mit einer der­art hohen Gebühr belas­tet wird. Für die Bür­ger ist es auf Grund der beschränk­ten Aus­künf­te des BASE nicht mög­lich, die eige­ne Betrof­fen­heit zu ermit­teln. Das gelingt bei die­sem Ver­fah­ren nur, indem man einen über 500 Euro teu­ren Wider­spruch erhebt. Das ist eine höchst unso­zia­le Bürgerbeteiligung.“

Im ers­ten Schrei­ben ant­wor­te­te die Behör­de, sie kön­ne nicht beur­tei­len, ob eine räum­li­che Bezie­hung zur Trans­port­stre­cke vor­lie­ge, die eine Wider­spruchs­be­fug­nis begrün­de und man bekä­me daher Gele­gen­heit zur Stellungnahme.

 „Die­sen Satz fan­den wir gleich frag­wür­dig“, so die bei­den Abge­ord­ne­ten. „Denn die Behör­de soll­te doch wis­sen, wo die Trans­port­stre­cke ver­läuft und ob sich unser Wohn- oder Arbeits­ort in der Nähe befin­det. Kön­nen wir recht­li­che Beden­ken und Besorg­nis eige­ner Gefähr­dung tat­säch­lich erst gel­tend machen, wenn das Fahr­zeug bei unse­rem Arbeits- oder Wohn­ort vor­bei­fährt – zumal sich die Rou­te nach Ahaus auf belie­bi­ge Stra­ßen in fast ganz Bay­ern erstre­cken kann?“

Oben­drein wäre das bei einem Unfall völ­lig irrele­vant, so die bei­den Abge­ord­ne­ten. Denn bei einem evt. Aus­tritt von Radio­ak­ti­vi­tät wäre eine Beein­träch­ti­gung der Gesund­heit aller Land­kreis­be­woh­ner ein The­ma. Auch die neue, aktu­el­le Gefahr durch Droh­nen könn­te bei einem lan­gen Trans­port umso grö­ßer sein. Daher sind Wider­spruch und Ein­wän­de umso angebrachter.

Medi­en­echo:

Wider­spruch kann teu­er wer­den — SZ

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