Blume, Staatsminister für Wissenschaft und Kunst, hat angekündigt, der Freistaat Bayern werde eine bedeutende Picasso-Büste an die Erben des jüdischen Kunsthändlers und Sammlers Alfred Flechtheim zurückgeben. Es handelt sich um die Bronzeplastik “Fernande” aus dem Jahr 1905.
Der Umgang mit NS-Raubkunst ist bis heute ein brisantes Thema – auch in Bayern. Auch nach über 80 Jahren nach Kriegsende und damit dem Ende des Nationalsozialismus sind immer noch unrechtmäßig entzogene Kunstwerke in unseren öffentlichen Sammlungen.
Zur Restitution der Fernande-Bronze in der heutigen Pressekonferenz nach der Kabinettssitzung erklärt
Sanne Kurz, Sprecherin für Kultur der Landtags-Grünen:
„Dass die Fernande-Bronze von Picasso nun endlich zurückgegeben wird, ist die richtige Entscheidung. Dafür setzen wir Grüne uns seit Jahren ein. Die
Washingtoner Prinzipien hätten diese Entscheidung schon längst ermöglicht. Was bislang gefehlt hat, war kein neuer Bewertungsrahmen, sondern politischer Wille.”
Claudia Köhler: „Die Rückgabe der Fernande-Bronze darf kein Einzelfall bleiben. Ich erwarte, dass Bayern seine Blockadehaltung in der Restitutionspolitik aufgibt und mit dieser Rückgabe einen echten Kurswechsel einleitet!”
Der Freistaat Bayern hat sich wie alle anderen Bundesländer der Bundesrepublik zur Umsetzung der Washingtoner Prinzipien von 1998 bekannt und damit zur Restitution von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut verpflichtet. Trotz dieser Verpflichtungen und der wiederholten Öffentlichkeitsbekundungen des Staatsministers für Wissenschaft und Kunst Markus Blume, bleibt Bayern aber bisher weit dahinter zurück.
Besonders der in der Öffentlichkeit breit diskutierte Fall um das Bildnis Picassos „Madame Soler“ ist ein mahnendes Beispiel dafür, dass der Freistaat sich jeglicher unabhängigen Prüfung seit Jahren verweigert. Dies steht im klaren Widerspruch zu dem Beschluss von Bund und Ländern im März 2024, unabhängige Strukturen zur Überprüfung von Restitutionsfällen zu stärken.
Jetzt möchte sich Bayern insgesamt bei diesem Thema neu aufstellen. Damit würde eine langjährige Forderung von uns Grünen erfüllt. Am
Institut für Zeitgeschichte (IfZ) in München soll ein
wissenschaftliches Zentrum für Provenienzforschung und Restitutionsfragen von NS-Raubgut entstehen, so der Minister nach einer Kabinettssitzung. Hinzu komme eine unabhängige Kommission. Die letzte Entscheidung über eine Rückgabe an Opfer des großangelegten Kunstraubes der Nationalsozialisten will sich aber der Freistaat selbst vorbehalten. Genau das sehen aber wir Grüne als Problem: Die Wissenschaftler*innen in den beiden neuen Gremien könnten noch so vorbildlich arbeiten, über Restitutionen entscheidet weiterhin der Minister.
Kritisch ist auch der Umgang mit den geschädigten Familien.
Für Bayern ist eine breitere, landesgesetzliche Grundlage nötig, auch in Bayern verfassungskonform zu ermöglichen, ohne beispielsweise durch Teilung von Verkaufserlösen das einst geraubte Eigentum der betroffenen Familien erneut zu schmälern, oder Hinterbliebene von NS-Opfern erneut zur Abgabe ihres Kulturguts, z. B. durch Verkauf, zu drängen. Es muss klar sein: Die Personen, die heute begründete Ansprüche stellen, entscheiden im Falle einer Restitution selbst und frei über den Besitz, der ihren meist jüdischen Familien von den Nazis geraubt wurde. Wir fordern eine gesetzliche Grundlage über das Haushaltsrecht.
Dringlichkeitsantrag:
Weg frei für faire und gerechte Lösungen: klare gesetzliche Regelung für Restitutionen auch in Bayerns Haushaltsrecht schaffen
Alle unsere grünen Anfragen und Anträge zum Thema NS-Raubkunst finden Sie hier
Ausführlicher Artikel SZ: Ist das die Wende im Umgang mit dem Nazi-Erbe?
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