Foto: Team Köhler

Johan­nes Becher und Clau­dia Köh­ler for­dern Steu­er­be­frei­ung fürs Ehrenamt

Ehren­amt­lich erwirt­schaf­te­tes Geld darf nicht beim Finanz­amt landen

Wenn gemein­nüt­zi­ge Ver­ei­ne einen wirt­schaft­li­chen Geschäfts­be­trieb haben und rein ehren­amt­lich Gewin­ne für gemein­nüt­zi­ge Zwe­cke erar­bei­ten, darf am Ende nicht das Finanz­amt der größ­te Gewin­ner sein. Johan­nes Becher, stellv. Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der der Grü­nen im Baye­ri­schen Land­tag und Clau­dia Köh­ler, haus­halts­po­li­ti­sche Spre­che­rin, for­dern des­halb eine voll­stän­di­ge Steu­er­be­frei­ung für gemein­nüt­zi­ge Ver­ei­ne, soweit die Tätig­keit rein ehren­amt­lich erfolgt und kei­ner­lei Kon­kur­renz zu ört­li­chen Gewer­be­trei­ben­den besteht.

Ein gutes Bei­spiel aus der Pra­xis ist der Bür­ger­ring e.V. in Gei­sen­feld, der gespen­de­te Waren aus der Bevöl­ke­rung annimmt und für klei­nes Geld in ehren­amt­li­cher Arbeit ver­kauft. Das ist nach­hal­tig, ein groß­ar­ti­ges Ange­bot für Men­schen mit gerin­gem Ein­kom­men und es wer­den damit Gewin­ne erzielt, die voll umfas­send wie­der für gemein­nüt­zi­ge Zwe­cke ver­wen­det wer­den. Im ver­gan­ge­nen Jahr muss­te der Ver­ein rund 70.000 Euro Steu­ern zah­len, weil auch in so einer Kon­stel­la­ti­on Umsatz­steu­er, Kör­per­schafts­steu­er und Gewer­be­steu­er ver­an­schlagt wer­den. Die­ses Geld wür­de ansons­ten direkt den Ver­ei­nen und Ein­rich­tun­gen vor Ort zugutekommen.

„Jeder Ehren­amts­eu­ro muss dort blei­ben, wo er erwirt­schaf­tet wur­de: bei den Men­schen vor Ort“, erklärt Johan­nes Becher. Becher kennt die Situa­ti­on auch aus eige­ner Erfah­rung: Er ist Grün­der und Vor­sit­zen­der des Sozi­al­ver­eins Tan­te Emma e.V. in Frei­sing. „Hin­ter sol­chen Pro­jek­ten ste­hen unzäh­li­ge Stun­den ehren­amt­li­cher Arbeit, Ver­ant­wor­tung und Herz­blut. Umso schwie­ri­ger ist es auch gegen­über den Ehren­amt­li­chen zu ver­mit­teln, dass Sozi­al­ver­ei­ne, die sämt­li­che Erlö­se spen­den, in erheb­li­chem Maße Steu­ern zah­len. Das geht am eigent­li­chen Gedan­ken von Ehren­amt vorbei.”

Der Antrag der Grü­nen im Baye­ri­schen Land­tag for­dert die Staats­re­gie­rung daher auf, sich auf Bun­des­ebe­ne dafür ein­zu­set­zen, gemein­nüt­zi­ge Ver­ei­ne mit einem wirt­schaft­li­chen Geschäfts­be­trieb von Kör­per­schaft­steu­er, Gewer­be­steu­er und Umsatz­steu­er voll­stän­dig zu befrei­en. Vor­aus­set­zung soll sein, dass die Arbeit voll­stän­dig ehren­amt­lich erfolgt, die Erlö­se aus­schließ­lich gemein­nüt­zi­gen oder sozia­len Zwe­cken zugu­te­kom­men und kei­ne Kon­kur­renz zu ört­li­chen Gewer­be­trei­ben­den besteht.

„Ehren­amt­li­che Ver­ei­ne ent­las­ten unse­re Gesell­schaft und oft auch den Staat. Wer die­ses Enga­ge­ment ernst­haft wür­di­gen will, muss dafür sor­gen, dass das Geld nicht beim Fis­kus ver­si­ckert, son­dern voll­stän­dig dem Gemein­wohl dient“, so Clau­dia Köhler.

sie­he auch die schrift­li­che Anfra­ge  Steu­er­last für ehren­amt­li­ches Engagement

 

Verwandte Artikel