Bisher wurde das sog. “Taschengeld” für mittellose Untersuchungshäftlinge durch die Kommunen ausbezahlt. Dies stellt für die Kommunen und andere (Sozial-)Leistungsträger bei der bisherige Leistungsbewilligung einen erheblichen bürokratischen Aufwand dar. Eine Auszahlung des Taschengeldes durch die Justizvollzugsanstalten selbst würde die bisherige Bearbeitungsdauer erheblich verkürzen, was zu einer echten Verwaltungsvereinfachung sowohl bei den Kommunen als auch im Justizvollzug führt.
Die Problematik war seit Jahrzehnten bekannt. Untersuchungshäftlinge können mit dem Taschengeld Artikel im Kiosk kaufen, telefonieren etc.. Völlige Mittellosigkeit in der Untersuchungshaft würde Prostitution, Schmuggel und weiteren Straftaten Vorschub leisten.
Deshalb stellten die Grünen mit Toni Schuberl, rechtspolitischem Sprecher der Grünen einen Antrag, die Mittel im Landeshaushalt zu erhöhen und die Auszahlung durch die JVAs vornehmen zu lassen. Dies war auch eine Empfehlung der eingesetzten Expertenkommission. Der Antrag wurde von Staatsminister Eisenreich in den Einzelplan 04 Justiz übernommen. Im Plenum im April im folgten die Abgeordneten dem Vorschlag des Ministers, so dass die Maßnahme bereits ab 2026 umgesetzt werden kann.
Claudia Köhler: ” Ich freue mich, dass unser Antrag angenommen wurde und nicht wie meistens sonst, reflexhaft abgelehnt wird. Mit diesem Vorschlag verbessern wir die Situation der Untersuchungshäftlinge und es trägt zum Bürokratieabbau bei, den wir dringend überall brauchen.”





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