Foto: Lukas Barth

Ver­ein­fach­te Aus­zah­lung von sog. “Taschen­geld” für Untersuchungshäftlinge

Bis­her wur­de das sog. “Taschen­geld” für mit­tel­lo­se Unter­su­chungs­häft­lin­ge durch die Kom­mu­nen aus­be­zahlt. Dies stellt für die Kom­mu­nen und ande­re (Sozial-)Leistungsträger bei der  bis­he­ri­ge Leis­tungs­be­wil­li­gung einen erheb­li­chen büro­kra­ti­schen Auf­wand dar. Eine Aus­zah­lung des Taschen­gel­des durch die Jus­tiz­voll­zugs­an­stal­ten selbst wür­de die bis­he­ri­ge Bear­bei­tungs­dau­er erheb­lich ver­kür­zen, was zu einer ech­ten Ver­wal­tungs­ver­ein­fa­chung sowohl bei den Kom­mu­nen als auch im Jus­tiz­voll­zug führt.

Die Pro­ble­ma­tik war seit Jahr­zehn­ten bekannt. Unter­su­chungs­häft­lin­ge kön­nen mit dem Taschen­geld Arti­kel im Kiosk kau­fen, tele­fo­nie­ren etc.. Völ­li­ge Mit­tel­lo­sig­keit in der Unter­su­chungs­haft wür­de Pro­sti­tu­ti­on, Schmug­gel und wei­te­ren Straf­ta­ten Vor­schub leisten.

Des­halb stell­ten die Grü­nen mit Toni Schu­berl, rechts­po­li­ti­schem Spre­cher der Grü­nen einen Antrag, die Mit­tel im Lan­des­haus­halt zu erhö­hen und die Aus­zah­lung durch die JVAs vor­neh­men zu las­sen. Dies war auch eine Emp­feh­lung der ein­ge­setz­ten Exper­ten­kom­mis­si­on. Der Antrag wur­de von Staats­mi­nis­ter Eisen­reich in den Ein­zel­plan 04 Jus­tiz über­nom­men. Im Ple­num im April im folg­ten die Abge­ord­ne­ten dem Vor­schlag des Minis­ters, so dass die Maß­nah­me bereits ab 2026 umge­setzt wer­den kann.

Clau­dia Köh­ler: ” Ich freue mich, dass unser Antrag ange­nom­men wur­de und nicht wie meis­tens sonst, reflex­haft abge­lehnt wird. Mit die­sem Vor­schlag ver­bes­sern wir die Situa­ti­on der Unter­su­chungs­häft­lin­ge und es trägt zum Büro­kra­tie­ab­bau bei, den wir drin­gend über­all brauchen.”

 

Antrag: Ver­wal­tungs­ver­ein­fa­chung beim soge­nann­ten Taschen­geld für mit­tel­lo­se Unter­su­chungs­häft­lin­ge

Verwandte Artikel