Clau­dia Köh­ler und Dr. Mar­kus Büch­ler sehen Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern unter Druck: Bera­tungs­stel­len vor Ort in Gefahr

 Von rund 20 Voll­zeit­stel­len in der Bera­tung kön­nen der­zeit vier nicht nach­be­setzt wer­den. Die Fol­gen sind unmit­tel­bar spür­bar: weni­ger Bera­tungs­an­ge­bo­te in Mün­chen, Lands­hut, Kemp­ten, Hof, Bam­berg und Amberg. Bis zum Jah­res­en­de droht ein Abbau von bis zu 7,5 Voll­zeit­stel­len – rund 20 Pro­zent der insti­tu­tio­nel­len Beratungskapazität.

Clau­dia Köh­ler erklärt: „Die Kür­zun­gen bei der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern tref­fen auch die Bürger*innen im Land­kreis Mün­chen, wenn in Mün­chen Bera­tungs­an­ge­bo­te abge­baut wer­den müs­sen. Gera­de in Zei­ten stei­gen­der Ener­gie­prei­se, immer kom­ple­xe­rer Ver­trags­be­din­gun­gen und zuneh­men­der Online-Betrugs­fäl­le sind die Men­schen auf eine ver­läss­li­che, unab­hän­gi­ge Bera­tung angewiesen.“

Dr. Mar­kus Büch­ler unter­streicht: „Wenn in Mün­chen Stel­len weg­fal­len, bedeu­tet dies län­ge­re War­te­zei­ten und weni­ger per­sön­li­che Ansprech­part­ner. Der Bedarf hin­ge­gen steigt, vor allem auch in den neue­ren digi­ta­len Fel­dern wie dem The­ma Künst­li­che Intel­li­genz — das dür­fen wir nicht hinnehmen.“

Die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern steht im Jahr 2026 vor erheb­li­chen Her­aus­for­de­run­gen. Sta­gnie­ren­de Zuwen­dun­gen aus dem baye­ri­schen Lan­des­haus­halt bei gleich­zei­tig deut­lich stei­gen­den Kos­ten gefähr­den zen­tra­le Auf­ga­ben des Ver­brau­cher­schut­zes – mit spür­ba­ren Fol­gen für die Men­schen im Freistaat.

Beson­ders ange­spannt ist die Lage im Bereich Recht und Digi­ta­les. Hier wer­den kom­ple­xe Abmah­nun­gen und Kla­gen geführt – aller­dings nur noch ein­ge­schränkt. Die bis­lang vom Umwelt- und Ver­brau­cher­schutz­mi­nis­te­ri­um bereit­ge­stell­ten 45.000 Euro für Pro­zess­kos­ten rei­chen bei wei­tem nicht mehr aus, um grö­ße­re Ver­fah­ren, etwa gegen markt­be­herr­schen­de Online-Platt­for­men, zu führen.

Ohne zusätz­li­che Mit­tel droht die Ein­stel­lung wich­ti­ger Kla­gen. Damit ver­lie­ren Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher ihre wich­tigs­te unab­hän­gi­ge Instanz, wenn Unter­neh­men gegen gel­ten­des Recht ver­sto­ßen. „Die Finan­zie­rung der Ver­brau­cher­be­ra­tung muss an die tat­säch­li­chen Kos­ten­ent­wick­lun­gen und Tarif­stei­ge­run­gen ange­passt wer­den.“ for­dern die Abgeordneten.

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