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Viel­falt statt Ver­bo­te: Hän­de weg von der Rundfunkfreiheit!

Der neue Medi­en-Reform­staats­ver­trag aller Bun­des­län­der ist der Anlass für die Novel­lie­rung des baye­ri­schen Rund­funk­staats­ver­trags. Eini­ge Anfor­de­run­gen müs­sen erfüllt wer­den,  damit die Öffent­lich-Recht­li­chen in Zukunft moder­ner, schlan­ker und digi­ta­ler wer­den. Dazu gehört der Abbau von Dop­pel­struk­tu­ren und weni­ger Radio- und TV-Pro­gram­me im Ange­bot. In Bay­ern wären dann z.B. nur noch 6 statt der bis­he­ri­gen 10 Rund­funk­pro­gram­me erlaubt.

CSU und Freie Wäh­ler schos­sen aber bei ihren Reform­vor­schlä­gen übers Ziel hin­aus. Sie nutz­ten die Gele­gen­heit, auch noch ande­re Din­ge zu regeln und  gehen weit über die Anpas­sun­gen des Reform­staats­ver­trags hin­aus. Sie grei­fen mit ihrem Gesetz­ent­wurf damit unse­res Erach­tens in zen­tra­le Frei­heits- und Struk­tur­prin­zi­pi­en des Baye­ri­schen Rund­funks ein.

Ins­be­son­de­re die vor­ge­se­he­ne Infor­ma­ti­ons­quo­te von 60 Pro­zent, sowie das Ver­bot, dass der BR kei­ne “poli­ti­sche oder gesell­schaft­li­che Gestal­tungs­zie­le” haben darf, sorg­ten für har­sche Kri­tik sei­tens der Oppo­si­ti­on und des BR.

Sen­der­che­fin Kat­ja Wil­der­muth hat­te im Gespräch mit der Deut­schen Pres­se-Agen­tur gewarnt: “Wenn das Gesetz so käme, dann wird die Poli­tik zum Programmdirektor”.

Clau­dia Köh­ler: Das sind mas­si­ve Ein­grif­fe in Gestal­tungs­frei­heit der Pro­gram­me, die wir nicht hin­neh­men wol­len. Außer­dem: Was sind schon 60 Pro­zent Infor­ma­ti­ons­quo­te? Wer defi­niert das? Gehö­ren Fuß­ball­spiel-Über­tra­gun­gen zur Informationsquote?”

Des­halb haben wir unse­re Kri­tik­punk­te in einem Dring­lich­keits­an­trag gestellt. Mei­ne Kol­le­gin und Mit­glied des Rund­funk­rats San­ne Kurz sprach in ihrer Rede vom “Miss­trau­ens­vo­tum gegen die Rund­funk­frei­heit” und ver­ur­teil­te die Ver­su­che, der Staats­re­gie­rung auf das Pro­gramm Ein­fluss zu nehmen.

In einer hit­zi­gen Debat­te wehr­te sich der zustän­di­ge Minis­ter, nahm aber Bezug auf angeb­lich lin­ke The­men und Medi­en, was durch­aus auf poli­ti­sche Absich­ten schlie­ßen ließ. Der Dring­lich­keits­an­trag wur­de zwar abge­lehnt, aber bereits am nächs­ten Tag kün­dig­te der Minis­ter bei der Rund­funk­rats­sit­zung an, dass der Gesetz­ent­wurf noch­mals geän­dert wür­de. Ein gro­ßer Erfolg, aus­ge­hend von der Debat­te, zu der auch der Dring­lich­keits­an­trag bei­getra­gen hat.

Öffent­lich ist der neue Geset­zes-Text noch nicht, aber eine Neu-For­mu­lie­rung ist bereits durchgesickert:
“Das Gesamt­pro­gramm darf nicht ein­sei­tig einer Par­tei oder Grup­pe, einer Inter­es­sen­ge­mein­schaft, einem Bekennt­nis oder einer Welt­an­schau­ung die­nen,” soll es nun heißen.

Dring­lich­keits­an­trag:

Viel­falt statt Ver­bo­te: Hän­de weg von der Rund­funk­frei­heit! Baye­ri­sches Rund­funk­ge­setz ver­fas­sungs­kon­form und staats­fern ausgestalten

 

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