Der neue Medien-Reformstaatsvertrag aller Bundesländer ist der Anlass für die Novellierung des bayerischen Rundfunkstaatsvertrags. Einige Anforderungen müssen erfüllt werden, damit die Öffentlich-Rechtlichen in Zukunft moderner, schlanker und digitaler werden. Dazu gehört der Abbau von Doppelstrukturen und weniger Radio- und TV-Programme im Angebot. In Bayern wären dann z.B. nur noch 6 statt der bisherigen 10 Rundfunkprogramme erlaubt.
CSU und Freie Wähler schossen aber bei ihren Reformvorschlägen übers Ziel hinaus. Sie nutzten die Gelegenheit, auch noch andere Dinge zu regeln und gehen weit über die Anpassungen des Reformstaatsvertrags hinaus. Sie greifen mit ihrem Gesetzentwurf damit unseres Erachtens in zentrale Freiheits- und Strukturprinzipien des Bayerischen Rundfunks ein.
Insbesondere die vorgesehene Informationsquote von 60 Prozent, sowie das Verbot, dass der BR keine “politische oder gesellschaftliche Gestaltungsziele” haben darf, sorgten für harsche Kritik seitens der Opposition und des BR.
Senderchefin Katja Wildermuth hatte im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur gewarnt: “Wenn das Gesetz so käme, dann wird die Politik zum Programmdirektor”.
Claudia Köhler: Das sind massive Eingriffe in Gestaltungsfreiheit der Programme, die wir nicht hinnehmen wollen. Außerdem: Was sind schon 60 Prozent Informationsquote? Wer definiert das? Gehören Fußballspiel-Übertragungen zur Informationsquote?”
Deshalb haben wir unsere Kritikpunkte in einem Dringlichkeitsantrag gestellt. Meine Kollegin und Mitglied des Rundfunkrats Sanne Kurz sprach in ihrer Rede vom “Misstrauensvotum gegen die Rundfunkfreiheit” und verurteilte die Versuche, der Staatsregierung auf das Programm Einfluss zu nehmen.
In einer hitzigen Debatte wehrte sich der zuständige Minister, nahm aber Bezug auf angeblich linke Themen und Medien, was durchaus auf politische Absichten schließen ließ. Der Dringlichkeitsantrag wurde zwar abgelehnt, aber bereits am nächsten Tag kündigte der Minister bei der Rundfunkratssitzung an, dass der Gesetzentwurf nochmals geändert würde. Ein großer Erfolg, ausgehend von der Debatte, zu der auch der Dringlichkeitsantrag beigetragen hat.
Öffentlich ist der neue Gesetzes-Text noch nicht, aber eine Neu-Formulierung ist bereits durchgesickert:
“Das Gesamtprogramm darf nicht einseitig einer Partei oder Gruppe, einer Interessengemeinschaft, einem Bekenntnis oder einer Weltanschauung dienen,” soll es nun heißen.
Dringlichkeitsantrag:





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