Gewalt­hil­fe­ge­setz soll Schutz für Frau­en stär­ken, aber kein Grund zur Ent­war­nung für den Land­kreis München

Clau­dia Köh­ler und Dr. Mar­kus Büch­ler begrü­ßen erhöh­te Haus­halts­mit­tel für 2027, for­dern aber sub­stan­zi­el­len Aus­bau des Gewalt­schut­zes für Frau­en und einen Landesaktionsplan

Letz­ter Zufluchts­ort Frau­en­haus: Frau­en, die häus­li­che Gewalt erle­ben, bleibt als Aus­weg oft nur das Frau­en­haus, doch die Plät­ze rei­chen ange­sichts stei­gen­der Gewalt vie­ler­orts nicht. Die Schutz­häu­ser arbei­ten dau­er­haft am finan­zi­el­len Limit, die Kom­mu­nen müs­sen die Finan­zie­rung oft zusätz­lich absi­chern. Umso wich­ti­ger sind ver­läss­li­che Finan­zie­rung, aus­rei­chen­de Kapa­zi­tä­ten und vor allem wirk­sa­me Prä­ven­ti­on vor Gewalt an Frauen.

Die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung hat ange­kün­digt, für das Jahr 2027 ins­ge­samt 67 Mil­lio­nen Euro zur Umset­zung des Gewalt­hil­fe­ge­set­zes bereit­zu­stel­len. Köh­ler und Dr. Büch­ler begrü­ßen den deut­li­chen Anstieg der Mit­tel gegen­über den ursprüng­lich vor­ge­se­he­nen knapp 30 Mil­lio­nen Euro. „End­lich kommt Bewe­gung in die Umset­zung des Gewalt­hil­fe­ge­set­zes. Für die Trä­ger vor Ort ist Pla­nungs­si­cher­heit über­fäl­lig. Die 67 Mil­lio­nen Euro für 2027 sind ein wich­ti­ger Schritt“, so Clau­dia Köh­ler, haus­halts­po­li­ti­sche Spre­che­rin der Grü­nen im Landtag.

Dr. Mar­kus Büch­ler kri­ti­siert jedoch die nicht adres­sier­te Bedarfs­lü­cke: „Schon für den Erhalt des bestehen­den Sys­tems wer­den, laut der Frei­en Wohl­fahrts­pfle­ge, rund 65 Mil­lio­nen Euro benö­tigt. Für ech­ten Aus­bau des Gewalt­schut­zes bleibt kaum Spiel­raum. Gleich­zei­tig stei­gen die Zah­len häus­li­cher und sexua­li­sier­ter Gewalt. Das Sys­tem läuft vie­ler­orts am Limit, wir sehen den gro­ßen Bedarf auch im Land­kreis München.“

Köh­ler bekräf­tigt: „Es reicht nicht, den Sta­tus quo zu ver­wal­ten — wir müs­sen den Gewalt­schutz end­lich sub­stan­zi­ell stär­ken. Des­halb: Wir for­dern einen kla­ren baye­ri­schen Lan­des­ak­ti­ons­plan, der Frau­en und Mäd­chen wirk­sam schützt und auch neue For­men wie digi­ta­le Gewalt berück­sich­tigt.

Kri­tisch bewer­ten die Land­tags­ab­ge­ord­ne­ten zudem, dass sich die künf­ti­gen För­der­richt­li­ni­en an den bis­he­ri­gen Richt­li­ni­en des Frau­en­hil­fe­sys­tems ori­en­tie­ren sol­len: Die­se decken weder Gewalt­prä­ven­ti­on ins­ge­samt noch den stei­gen­den Auf­wand im Bereich digi­ta­ler Gewalt ab. Das Gewalt­hil­fe­ge­setz muss im Sin­ne der Istan­bul-Kon­ven­ti­on einen umfas­sen­den Gewalt­be­griff zugrun­de legen, und das muss sich in der aus­füh­ren­den Ver­ord­nung widerspiegeln.

 

Hin­ter­grund:

Die Mit­tel von 67 Mil­lio­nen Euro der Staats­re­gie­rung sol­len dem Erhalt und Aus­bau des bestehen­den Hil­fe­sys­tems die­nen, dar­un­ter 46 Frauenhäuser, 48 Fach­be­ra­tungs­stel­len, 31 Inter­ven­ti­ons­stel­len sowie 26 Second-Stage-Pro­jek­te. Dar­über hin­aus soll das Gesetz noch vor der Som­mer­pau­se ver­ab­schie­det werden.

Die grü­ne Frak­ti­on hat­te mit einem Beschluss im Sozi­al­aus­schuss (Grü­ner Dring­lich­keits­an­trag) wesent­lich dazu bei­getra­gen, dass nun Tem­po in die Umset­zung gekom­men ist.

 

 

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