Dringlichkeitsantrag der Landtags-Grünen “Frauen schützen und Leben retten: das Gewalthilfegesetz in Bayern rechtzeitig umsetzen!”
im Sozialausschuss beschlossen. Das Landesausführungsgesetz zum Gewalthilfegesetz muss bis spätestens Mitte Juli vorgelegt werden.
Jetzt kommt Bewegung in den Gewaltschutz in Bayern: Der Dringlichkeitsantrag der Grünen Landtagsfraktion „Frauen schützen und Leben retten: das Gewalthilfegesetz in Bayern rechtzeitig umsetzen!“ wurde heute im Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie mit Stimmen von CSU und Freien Wählern beschlossen. Damit wird die Bayerische Staatsregierung verpflichtet, spätestens bis zum 16. Juli 2026 einen Entwurf für das notwendige Landesausführungsgesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (Gewalthilfegesetz – GewHG) vorzulegen.
Julia Post, Sprecherin für Frauen der Landtags-Grünen, erklärt:
“Das ist ein Riesenerfolg für den Gewaltschutz in Bayern und ich freue mich ehrlich, dass wir das heute erreicht haben. Gerade mit Blick auf die aktuelle Debatte zu digitaler Gewalt ist das ein klares Signal, dass der Gewaltschutz für Frauen und Kinder überparteilich vorangetrieben werden kann. Das macht Hoffnung für weitere notwendige Verbesserungen.
Bis Mitte Juli muss die Staatsregierung nun liefern. Das ist noch keine vollständige Planungssicherheit, aber der entscheidende Schritt dorthin – für Träger, für Mitarbeitende und vor allem für Frauen und Kinder, die auf schnellen Schutz angewiesen sind.”
Hintergrund ist der bislang unzureichende Stand bei der Umsetzung des Bundesgewalthilfegesetzes in Bayern. Noch am 12. März konnte das zuständige Ministerium im Ausschuss weder konkrete Inhalte noch einen verlässlichen Zeitplan oder eine gesicherte Finanzierung vorlegen – obwohl das Gesetz ab dem 1. Januar 2027 greifen soll.
Hintergrund-Information:
Die Trägerlandschaft stemmt die Gewaltschutzstruktur in Bayern – und sie braucht so schnell wie möglich Klarheit über die zukünftigen Rahmenbedingungen. Diese können jedoch erst im Rahmen der angekündigten Verordnung festgelegt werden, nachdem das Landesausführungsgesetz vom Landtag verabschiedet wurde. Wird dieses Verfahren nicht rechtzeitig, spätestens bis Ende 2026 abgeschlossen, drohen gravierende Folgen: Träger könnten gezwungen sein, dringend benötigtes und gut ausgebildetes Personal abzubauen und ihre Angebote für gewaltbetroffene Frauen und Kinder einzuschränken oder im schlimmsten Fall ganz einzustellen.
Der Antrag: Gewalthilfegesetz




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