Die Helferkreise, die Flüchtlingsberatungen, die Wirtschaft und nicht zuletzt wir Grüne fordern es seit 2015. Jetzt endlich — nach Jahren — kommt auch Innenminister Dobrindt zu der Erkenntnis, dass Arbeit ein wesentlicher Teil ist, der den Geflüchteten Integration ermöglicht.
Unter dem Schlagwort „Sofort-in-Arbeit-Plan“ für Asylbewerber vor und „Teilhabe durch Tätigkeit“ als Ziel, stellt Dobrindt seine geplante Gesetzesänderung vor und preist sie als Neuheit. Späte Einsicht nach über 10 Jahren.
Die neue Gesetzeslage soll es Asylbewerber*innen nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland eine Arbeit ermöglichen, aufzunehmen, auch wenn ihr Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist und sie in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen. Für Geflüchtete in Unterkünften gilt derzeit ein 6‑monatiges Arbeitsverbot.
Das Asylverfahren soll weiterlaufen, unabhängig davon, ob jemand eine Stelle gefunden hat oder nicht. Eine Arbeitspflicht soll es nicht geben. Ob man arbeitet oder nicht, hat keinen Einfluss auf das laufende Asylverfahren.
Claudia Köhler: “Über 10 Jahre lang hat die CSU in Land und Bund alles daran gesetzt, Arbeitsgenehmigungen zu verhindern, zu verzögern und zurückzunehmen. Schade um die Chancen und die Zeit, wir hätten schon längst viel mehr Personen in Arbeit bringen können, die nicht nur für ihren Lebensunterhalt sorgen könnten, sondern Steuern und Sozialabgaben zahlen würden. Ich kann nur hoffen, dass diese längst fällige Änderung auch in Bayern zügig umgesetzt wird.”
Claudia Köhler: “Allerdings droht das nächste Ungemach von Minister Dobrindt, die Einschränkung von Integrationskursen. Völlig kontraproduktiv! Wenn man will, das etwas gelingt, muss man alles dafür tun! Höchste Zeit nach über 10 Jahren!”




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