Mehr Freiheit für den Landkreis Eichstätt
Jeder, der einen Antrag stellt, kennt es: Ungewisse oder lange Bearbeitungszeiten auf Ämtern, Personalmangel und Überlastung in Verwaltungen, Frust beim Bürger. Bayerns Städte, Gemeinden, Landkreise und Bezirke leiden unter kleinteiligen und nervenzehrenden Vorgaben.
Weil die Verwaltungen unserer Gemeinden und Landkreise in immer mehr Bürokratie versinken, schlägt Claudia Köhler, Betreuungsabgeordnete für den Landkreis Eichstätt, ein „Bayerisches Kommunales Regelungsbefreiungsgesetz” (BayKommRegBefrG) vor. Das Ziel: Alle Kommunen in Bayern sollen künftig versuchsweise selbst Bürokratie abbauen können.
Claudia Köhler, Abgeordnete, Kreisrätin und Gemeinderätin betont: „Ohne unsere Städte, Gemeinden, Landkreise und Bezirke läuft in Bayern gar nichts. Wenn die Kommune es besser kann als der Staat, dann soll sie es ab sofort auch besser machen dürfen. Wir brauchen Spielräume und einen Wettbewerb um die besten Entbürokratisierungsideen, um schneller, einfacher und wirksamer arbeiten zu können. Kleinteilige und nervenzehrende Vorgaben belasten alle Seiten.”
Wie sieht das genau aus? Für Städte, Gemeinden, Landkreise und Bezirke können auf Antrag für einen begrenzten Zeitraum Abweichungen von Rechtsvorschriften des Landes zugelassen werden. So kann getestet werden, wie Verwaltungsverfahren beschleunigt, vereinfacht und kostengünstiger erledigt werden können.
Eigentlich scheint die Staatsregierung bereits erkannt zu haben, dass die Kommunen Entlastung brauchen: Seit vielen Monaten werden Modellregionen angekündigt, die es bisher gar nicht gibt. Die Staatsregierung will offenbar selbst festlegen, welche wenigen einzelnen Kommunen in Bayern von einer probeweisen Regelbefreiung profitieren – und welche nicht. Die Devise: Eine Region pro Bezirk muss reichen.
Köhler macht klar: „Auch der Landkreis Eichstätt muss Modellkommune werden. Jede gute Idee verdient es, probeweise umgesetzt zu werden. Nur so nehmen wir alle Beteiligten mit, um beim Bürokratieabbau endlich wirklich voranzukommen.“ Ganz wichtig für die Landtags-Grünen: Stellt eine Kommune einen Antrag, ist dieser innerhalb von drei Monaten vom zuständigen Ministerium zu entscheiden und gilt bei Nicht-Entscheidung als genehmigt.
Der Gesetzentwurf wurde letzte Woche eingebracht und wird in den nächsten Wochen in den Ausschüssen diskutiert.
Link zum Gesetzentwurf BayKommRegBefrG




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