Gemeinsam mit meinen Kolleg*innen Benjamin Adjei, Gabriele Triebel und Christian Zwanziger stellt ich am 08.12.2025 eine schriftliche Anfrage zum Thema „Digitale Ausstattung an Schulen stärken – Förderbedingungen praxisgerecht gestalten“ an das Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, das von Anna Stolz, Staatsministerin wie folgt beantwortet wurde:
Vorbemerkung:
Vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassung des bayerischen Landtags werden ab 2027 alle Zuwendungen an Schulaufwandsträger im Bereich der Digitalisierung von Schulen durch den gesetzlichen 4‑Säulen-Zuschuss zur schulischen IT-Infrastruktur abgelöst (siehe Entwurf des Haushaltsgesetzes 2026/2027, dort S. 22 ff. zum Gesetzestext inkl. der — 2 -
Höhe der schulartspezifischen Pro-Schüler-Pauschalen und S. 53 ff. zur Gesetzesbegründung inkl. Berechnungsgrundlage der Pauschalbeträge). Der neue gesetzliche Zuschuss unterstützt die Kommunen und privaten Schulträger ab 01.01.2027 neben ihren Investitionen in die schulische Ge-bäude-Digitalinfrastruktur (Netzwerk, Digitales Klassenzimmer) sowie für di-gitale Bildungsmedien und KI-Anwendungen auch bei der Beschaffung mo-biler Endgeräte für Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte. Die Förder-richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (StMUK) zur Beschaffung schulischer mobiler Endgeräte (SchulMobE) stellt ein überbrückendes Angebot dar und dient dem Erhalt und Ausbau der schulischen Gerätepools.
1a) Wie viele Mittel der zur Verfügung stehenden 72 Mio. Euro für die Beschaffung von mobilen Endgeräten als Leihgeräte für den Ausbau der schulischen Leihgerätepools zur überwiegenden Nutzung durch Schülerinnen und Schüler wurden bisher abgerufen (bitte neben der Gesamtsumme auch nach Regierungsbezirk und kommunalem Sach-aufwandsträger aufschlüsseln)?
.…
Die gesamte Anfrage im Wortlaut
Anlage:





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