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Mei­ne Rede zum Parteienstiftungsgesetz

Sehr geehr­te Frau Prä­si­den­tin, lie­be Kol­le­gin­nen und Kollegen!

Für die Demo­kra­tie ist die poli­ti­sche Bil­dung der Bevöl­ke­rung unver­zicht­bar. Unse­re Frak­ti­on BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat einen Gesetz­ent­wurf für ein Gesetz über die Finan­zie­rung der Bil­dungs­ar­beit der par­tei­na­hen poli­ti­schen Stif­tun­gen in den Land­tag ein­ge­bracht, und die­sen Gesetz­ent­wurf dis­ku­tie­ren wir jetzt in Ers­ter Lesung.

Mit dem Begriff “Stif­tung” – das will ich an die­ser Stel­le für alle vor­aus­schi­cken, die nicht im The­ma sind – sind den Par­tei­en poli­tisch nahe­ste­hen­de Bil­dungs­ein­rich­tun­gen gemeint. Sie sind kei­ne Stif­tun­gen im recht­li­chen Sinn, wie wir sie ken­nen, son­dern ein­ge­tra­ge­ne Ver­ei­ne. Sie alle ken­nen die Kon­rad-Ade­nau­er-Stif­tung, die Hanns-Seidl-Stif­tung, die Fried­rich-Ebert-Stif­tung, die Fried­rich-Nau­mann-Stif­tung; uns GRÜNEN nahe­ste­hend ist die Hein­rich-Böll-Stif­tung, in Bay­ern unter dem Namen Petra-Kel­ly-Stif­tung bekannt.

Schon vor 15 Jah­ren, also 2011, hat unse­re Frak­ti­on ein der­ar­ti­ges Gesetz bean­tragt. Ziel des Geset­zes ist es, dass die Finan­zie­rung der Par­tei­stif­tun­gen aus dem Staats­haus­halt künf­tig auf­grund einer eigen­stän­di­gen gesetz­li­chen Rege­lung erfolgt, die für alle gilt. Die­se Rege­lung wird hier in einem trans­pa­ren­ten und für die Öffent­lich­keit ver­ständ­li­chen Ver­fah­ren beschlossen.

Wie läuft es bis­her? – Die Finan­zie­rung steht im Haus­halts­ge­setz, die Aus­zah­lung regelt die Staats­re­gie­rung über eine Richt­li­nie. Das reicht nicht, lie­be Kol­le­gin­nen und Kollegen.
Für eine Ent­schei­dung, die indi­rekt die Par­tei­en trifft, also zu einem The­men­feld, das uns Abge­ord­ne­te in gewis­ser Wei­se in eige­ner Sache betrifft, reicht das nicht.

In Bay­ern gibt es bis­lang auf Lan­des­ebe­ne kei­ne Rechts­grund­la­ge in Form eines eigen­stän­di­gen mate­ri­el­len Geset­zes. Die Höhe der zu ver­tei­len­den Mit­tel wird von Jahr zu Jahr neu aus­ge­han­delt. An die­ser Stel­le kön­nen und sol­len und müs­sen wir ers­tens die Trans­pa­renz für die Öffent­lich­keit und zwei­tens die Pla­nungs­si­cher­heit für die betrof­fe­nen Insti­tu­tio­nen erhöhen.

Unser Gesetz­ent­wurf sieht des­we­gen einen Gesamt­be­trag und eine Rege­lung für die Berech­nung der Antei­le vor. Der Gesamt­be­trag wird gesetz­lich auf 4 Mil­lio­nen Euro fest­ge­legt. Die­ser Betrag ist etwas gerin­ger als der Durch­schnitt der in den ver­gan­ge­nen Jah­ren ver­an­schlag­ten Zuschuss­ge­samt­sum­me. Aller­dings wird die Fest­set­zung des Betrags durch ein eige­nes mate­ri­el­les Gesetz die­sen Betrag den immer wie­der ver­häng­ten Haus­halts­sper­ren entziehen.

Die­se 4 Mil­lio­nen Euro wür­den 4 Mil­lio­nen Euro blei­ben; denn wenn die Haus­halts­auf­stel­lung wie in den letz­ten Jah­ren spät pas­siert oder sogar rück­wir­kend zu Jah­res­be­ginn eine Sper­re ver­hängt wird – das ist im letz­ten Jahr pas­siert –, kann die wich­ti­ge gute poli­ti­sche Bil­dungs­ar­beit nicht ver­läss­lich pla­nen und rück­wir­kend sparen.

Durch die fest­ge­leg­te Berech­nungs­grund­la­ge wird es für die Betrof­fe­nen ein­fach, die Höhe ihrer Zuschüs­se ein­zu­pla­nen, und für die Öffent­lich­keit wür­de es trans­pa­rent, wel­che Insti­tu­ti­on auf wel­cher Grund­la­ge Zuschüs­se erhält. Eine denk­ba­re Erhö­hung müss­te und wür­de künf­tig in einem auch wie­der trans­pa­ren­ten Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren hier erfol­gen. Es reicht also in Zukunft nicht, per Mehr­heit in den Haus­halts­be­ra­tun­gen eine Auf­sto­ckung oder eine Kür­zung zu beschließen.

Zur Auf­tei­lung auf die berech­tig­ten Bil­dungs­ein­rich­tun­gen: Jede Bil­dungs­ein­rich­tung bekommt nach unse­rem Gesetz­ent­wurf einen Sockel­be­trag in glei­cher Höhe von 100.000 Euro und einen wei­te­ren Anteil. Die­ser wei­te­re Anteil wird nach der Stär­ke der der Bil­dungs­ein­rich­tung nahe­ste­hen­den Par­tei bei den letz­ten drei Wah­len zum Land­tag berech­net. Dadurch gibt es Pla­nungs­si­cher­heit, und zukünf­tig wer­den all­zu häu­fi­ge und all­zu gra­vie­ren­de Schwan­kun­gen in der Höhe der Zuschüs­se ver­mie­den – auch wie­der eine Pla­nungs­si­cher­heit für die Institutionen.

Wich­tig, aber natür­lich selbst­ver­ständ­lich ist auch, dass die zweck­ge­mä­ße Ver­wen­dung der Mit­tel durch den Obers­ten Rech­nungs­hof über­prüf­bar ist. Für die Zukunft wird im Gesetz auch gere­gelt, wel­che Bil­dungs­ein­rich­tun­gen über­haupt anspruchs­be­rech­tigt sein kön­nen. Vor­aus­set­zung für die För­de­rung nach die­sem Gesetz ist, dass eine Insti­tu­ti­on, die Maß­nah­men der poli­ti­schen Bil­dungs­ar­beit durch­führt, von einer Frak­ti­on des Land­tags als der ihr zuzu­rech­nen­den Par­tei nahe­ste­hend aner­kannt wor­den ist. Wie auch auf Bun­des­ebe­ne ist es Vor­aus­set­zung für die staat­li­che För­de­rung, dass die Stif­tung nicht ver­fas­sungs­wid­rig ist.

Lie­be Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen, jetzt gibt es die Auf­fas­sung – das weiß ich natür­lich –, eine Kla­ge auf Bun­des­ebe­ne zunächst abzu­war­ten. Poli­ti­sche Bil­dungs­ar­beit und Trans­pa­renz sind aber wich­ti­ger denn je. Des­we­gen kön­nen wir nicht wei­te­re Jah­re abwar­ten. Bil­dungs­ein­rich­tun­gen, die eine so wich­ti­ge Arbeit leis­ten, die Pla­nungs­si­cher­heit zu geben und auf der ande­ren Sei­te eine trans­pa­ren­te, ver­läss­li­che Finan­zie­rung zu beschlie­ßen, die öffent­lich debat­tiert und für alle nach­zu­voll­zie­hen ist, ist der Sinn die­ses Gesetzentwurfs.

 

Hier mei­ne Rede als Video:

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