Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Für die Demokratie ist die politische Bildung der Bevölkerung unverzichtbar. Unsere Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat einen Gesetzentwurf für ein Gesetz über die Finanzierung der Bildungsarbeit der parteinahen politischen Stiftungen in den Landtag eingebracht, und diesen Gesetzentwurf diskutieren wir jetzt in Erster Lesung.
Mit dem Begriff “Stiftung” – das will ich an dieser Stelle für alle vorausschicken, die nicht im Thema sind – sind den Parteien politisch nahestehende Bildungseinrichtungen gemeint. Sie sind keine Stiftungen im rechtlichen Sinn, wie wir sie kennen, sondern eingetragene Vereine. Sie alle kennen die Konrad-Adenauer-Stiftung, die Hanns-Seidl-Stiftung, die Friedrich-Ebert-Stiftung, die Friedrich-Naumann-Stiftung; uns GRÜNEN nahestehend ist die Heinrich-Böll-Stiftung, in Bayern unter dem Namen Petra-Kelly-Stiftung bekannt.
Schon vor 15 Jahren, also 2011, hat unsere Fraktion ein derartiges Gesetz beantragt. Ziel des Gesetzes ist es, dass die Finanzierung der Parteistiftungen aus dem Staatshaushalt künftig aufgrund einer eigenständigen gesetzlichen Regelung erfolgt, die für alle gilt. Diese Regelung wird hier in einem transparenten und für die Öffentlichkeit verständlichen Verfahren beschlossen.
Wie läuft es bisher? – Die Finanzierung steht im Haushaltsgesetz, die Auszahlung regelt die Staatsregierung über eine Richtlinie. Das reicht nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Für eine Entscheidung, die indirekt die Parteien trifft, also zu einem Themenfeld, das uns Abgeordnete in gewisser Weise in eigener Sache betrifft, reicht das nicht.
In Bayern gibt es bislang auf Landesebene keine Rechtsgrundlage in Form eines eigenständigen materiellen Gesetzes. Die Höhe der zu verteilenden Mittel wird von Jahr zu Jahr neu ausgehandelt. An dieser Stelle können und sollen und müssen wir erstens die Transparenz für die Öffentlichkeit und zweitens die Planungssicherheit für die betroffenen Institutionen erhöhen.
Unser Gesetzentwurf sieht deswegen einen Gesamtbetrag und eine Regelung für die Berechnung der Anteile vor. Der Gesamtbetrag wird gesetzlich auf 4 Millionen Euro festgelegt. Dieser Betrag ist etwas geringer als der Durchschnitt der in den vergangenen Jahren veranschlagten Zuschussgesamtsumme. Allerdings wird die Festsetzung des Betrags durch ein eigenes materielles Gesetz diesen Betrag den immer wieder verhängten Haushaltssperren entziehen.
Diese 4 Millionen Euro würden 4 Millionen Euro bleiben; denn wenn die Haushaltsaufstellung wie in den letzten Jahren spät passiert oder sogar rückwirkend zu Jahresbeginn eine Sperre verhängt wird – das ist im letzten Jahr passiert –, kann die wichtige gute politische Bildungsarbeit nicht verlässlich planen und rückwirkend sparen.
Durch die festgelegte Berechnungsgrundlage wird es für die Betroffenen einfach, die Höhe ihrer Zuschüsse einzuplanen, und für die Öffentlichkeit würde es transparent, welche Institution auf welcher Grundlage Zuschüsse erhält. Eine denkbare Erhöhung müsste und würde künftig in einem auch wieder transparenten Gesetzgebungsverfahren hier erfolgen. Es reicht also in Zukunft nicht, per Mehrheit in den Haushaltsberatungen eine Aufstockung oder eine Kürzung zu beschließen.
Zur Aufteilung auf die berechtigten Bildungseinrichtungen: Jede Bildungseinrichtung bekommt nach unserem Gesetzentwurf einen Sockelbetrag in gleicher Höhe von 100.000 Euro und einen weiteren Anteil. Dieser weitere Anteil wird nach der Stärke der der Bildungseinrichtung nahestehenden Partei bei den letzten drei Wahlen zum Landtag berechnet. Dadurch gibt es Planungssicherheit, und zukünftig werden allzu häufige und allzu gravierende Schwankungen in der Höhe der Zuschüsse vermieden – auch wieder eine Planungssicherheit für die Institutionen.
Wichtig, aber natürlich selbstverständlich ist auch, dass die zweckgemäße Verwendung der Mittel durch den Obersten Rechnungshof überprüfbar ist. Für die Zukunft wird im Gesetz auch geregelt, welche Bildungseinrichtungen überhaupt anspruchsberechtigt sein können. Voraussetzung für die Förderung nach diesem Gesetz ist, dass eine Institution, die Maßnahmen der politischen Bildungsarbeit durchführt, von einer Fraktion des Landtags als der ihr zuzurechnenden Partei nahestehend anerkannt worden ist. Wie auch auf Bundesebene ist es Voraussetzung für die staatliche Förderung, dass die Stiftung nicht verfassungswidrig ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt gibt es die Auffassung – das weiß ich natürlich –, eine Klage auf Bundesebene zunächst abzuwarten. Politische Bildungsarbeit und Transparenz sind aber wichtiger denn je. Deswegen können wir nicht weitere Jahre abwarten. Bildungseinrichtungen, die eine so wichtige Arbeit leisten, die Planungssicherheit zu geben und auf der anderen Seite eine transparente, verlässliche Finanzierung zu beschließen, die öffentlich debattiert und für alle nachzuvollziehen ist, ist der Sinn dieses Gesetzentwurfs.
Hier meine Rede als Video:





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