Der Strafprozess im sogenannten Badewannen-Mord gegen den Anklagten Manfred Genditzki endete im Sommer 2023 mit einem Freispruch für den Angeklagten. Genditzki saß aber bereits 13 Jahre unschuldig im Gefängnis.
Aufgrund dieses Fehlurteils hat der Freigesprochene einen Anspruch auf Haftentschädigung nach dem StrEG gegenüber der Bayerischen Justiz. Wie Ende 2024 bekannt wurde, werden dem Freigesprochenen aber von der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft Kosten abgezogen für Unterkunft und Essen im Gefängnis sowie den Verdienst aufgrund seiner Arbeitstätigkeit in der Justizvollzugsanstalt. Eine solche Anrechnung der Haftkosten erscheint im vorliegenden Fall mit dem Gerechtigkeitsempfinden unvereinbar. Wir Grüne im Landtag forderten schon damals einen Vergleich, indem der Freistaat auf die Erstattung der Kosten verzichtet.
Manfred Genditzki bekommt jetzt vom Freistaat Bayern 1,31 Millionen Euro Entschädigung für 13 Jahre, die er unschuldig im Gefängnis verbracht hatte. Es habe eine Einigung auf einen Gesamtvergleich „über alle Ansprüche aus seiner Verurteilung, seiner Haft und aus dem Wiederaufnahmeverfahren“ gegeben, wie das Justizministerium berichtete.
Dazu Toni Schuberl, Sprecher für Recht:
„Wir Grünen konnten im April 2025 einen Beschluss des Landtags herbeiführen, in dem wir einen Vergleich zwischen dem Freistaat und Manfred Genditzki forderten. Ich freue mich, dass es jetzt zur Einigung gekommen ist, auch wenn der Vergleich deutlich früher hätte kommen können, um Herrn Genditzki nicht noch weiter zu belasten. Nun ist das Justizministerium gefordert, die Ursachen für das Fehlurteil zu analysieren, damit Bayern in Zukunft keine Familienväter mehr für 13 Jahre unschuldig einsperrt.“
Claudia Köhler ergänzt: „Geld kann das erlittene Leid durch 13 Jahre unschuldige Haft nicht wieder gut machen, aber es hilft, die Lebenssituation zu verbessern und wieder Fuß im Alltag zu fassen. Besonders wichtig ist, dass nach diesem tragischen Fall Maßnahmen eingeführt werden, um solche tragischen Justizpannen zu vermeiden.”
Dies sind z.B. ein Sonderdezernat für die Bearbeitung von Wiederaufnahmeanträgen, um dort mehr Expertise und Erfahrung zu versammeln. Außerdem würden in Dienstbesprechungen regelmäßig thematisiert, welche Sachverständigen in Gerichtsverfahren Gutachten abgeben sollten und wann mehrere Gutachten aus verschiedenen Fachgebieten sinnvoll seien, teilt das Ministerium mit. Wir Grüne fordern die rasche Umsetzung der Maßnahmen.
Für Ihren Hintergrund finden Sie im Anhang die dazugehörige Vorgangsmappe und unter folgendem Link die Pressemeldung zum Antrag der Grünen:
Vorgangsmappe_Manfred Genditzki




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