Jus­tiz­op­fer bekommt Entschädigung

Der Straf­pro­zess im soge­nann­ten Bade­wan­nen-Mord gegen den Anklag­ten Man­fred Gen­ditz­ki ende­te im Som­mer 2023 mit einem Frei­spruch für den Ange­klag­ten. Gen­ditz­ki saß aber bereits 13 Jah­re unschul­dig im Gefängnis.

Auf­grund die­ses Fehl­ur­teils hat der Frei­ge­spro­che­ne einen Anspruch auf Haft­ent­schä­di­gung nach dem StrEG gegen­über der Baye­ri­schen Jus­tiz. Wie Ende 2024 bekannt wur­de, wer­den dem Frei­ge­spro­che­nen aber von der zustän­di­gen Gene­ral­staats­an­walt­schaft Kos­ten abge­zo­gen für Unter­kunft und Essen im Gefäng­nis sowie den Ver­dienst auf­grund sei­ner Arbeits­tä­tig­keit in der Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt. Eine sol­che Anrech­nung der Haft­kos­ten erscheint im vor­lie­gen­den Fall mit dem Gerech­tig­keits­emp­fin­den unver­ein­bar.  Wir Grü­ne im Land­tag for­der­ten schon damals einen Ver­gleich, indem der Frei­staat auf die Erstat­tung der Kos­ten verzichtet.

Man­fred Gen­ditz­ki bekommt jetzt vom Frei­staat Bay­ern 1,31 Mil­lio­nen Euro Ent­schä­di­gung für 13 Jah­re, die er unschul­dig im Gefäng­nis ver­bracht hat­te. Es habe eine Eini­gung auf einen Gesamt­ver­gleich „über alle Ansprü­che aus sei­ner Ver­ur­tei­lung, sei­ner Haft und aus dem Wie­der­auf­nah­me­ver­fah­ren“ gege­ben, wie das Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um berichtete.

Dazu Toni Schu­berl, Spre­cher für Recht:
„Wir Grü­nen konn­ten im April 2025 einen Beschluss des Land­tags her­bei­füh­ren, in dem wir einen Ver­gleich zwi­schen dem Frei­staat und Man­fred Gen­ditz­ki for­der­ten. Ich freue mich, dass es jetzt zur Eini­gung gekom­men ist, auch wenn der Ver­gleich deut­lich frü­her hät­te kom­men kön­nen, um Herrn Gen­ditz­ki nicht noch wei­ter zu belas­ten. Nun ist das Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um gefor­dert, die Ursa­chen für das Fehl­ur­teil zu ana­ly­sie­ren, damit Bay­ern in Zukunft kei­ne Fami­li­en­vä­ter mehr für 13 Jah­re unschul­dig einsperrt.“

Clau­dia Köh­ler ergänzt: „Geld kann das erlit­te­ne Leid durch 13 Jah­re unschul­di­ge Haft nicht wie­der gut machen, aber es hilft, die Lebens­si­tua­ti­on zu ver­bes­sern und wie­der Fuß im All­tag zu fas­sen. Beson­ders wich­tig ist, dass nach die­sem tra­gi­schen Fall Maß­nah­men ein­ge­führt wer­den, um sol­che tra­gi­schen Jus­tiz­pan­nen zu vermeiden.”

Dies sind z.B. ein Son­der­de­zer­nat für die Bear­bei­tung von Wie­der­auf­nah­me­an­trä­gen, um dort mehr Exper­ti­se und Erfah­rung zu ver­sam­meln. Außer­dem wür­den in Dienst­be­spre­chun­gen regel­mä­ßig the­ma­ti­siert, wel­che Sach­ver­stän­di­gen in Gerichts­ver­fah­ren Gut­ach­ten abge­ben soll­ten und wann meh­re­re Gut­ach­ten aus ver­schie­de­nen Fach­ge­bie­ten sinn­voll sei­en, teilt das Minis­te­ri­um mit. Wir Grü­ne for­dern die rasche Umset­zung der Maßnahmen.

Für Ihren Hin­ter­grund fin­den Sie im Anhang die dazu­ge­hö­ri­ge Vor­gangs­map­pe und unter fol­gen­dem Link die Pres­se­mel­dung zum Antrag der Grünen:

Vorgangsmappe_Manfred Gen­ditz­ki

https://www.gruene-fraktion-bayern.de/themen/inneres-recht/unschuldiger-muss-nicht-fuer-gefaengnis-zahlen/

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