Deutlich mehr Mittel für die Kommunen im Landkreis München
Köhler und Dr. Büchler: Endlich Grüne Forderungen erfüllt
Fast 4 Mio. € Schlüsselzuweisungen für Haar, Neuried, Ottobrunn und Schäftlarn
Einen Geldsegen vor Weihnachten vermelden die beiden Grünen Landtagsabgeordneten Claudia Köhler und
Dr. Markus Büchler.
„Endlich kommt die Kommunalmilliarde, die wir seit 2 Jahren fordern“, so die Haushaltspolitikerin Köhler. „Das war supereilig, denn Bayerns Kommunen stehen mit dem Rücken zur Wand, während die Staatsregierung jahrelang auf einer fetten Rücklage gesessen ist. Damit steht jetzt endlich mehr Geld für die Schüsselzuweisungen zur Verfügung und der Anteil am allgemeinen Steuerverbund steigt.“
Aus dem Landkreis München erhalten in diesem Jahr vier Gemeinden eine Schlüsselzuweisung zur Verbesserung der finanziellen Lage. Haar bekommt eine Schlüsselzuweisung in Höhe von 2.624.160 €, Neuried in Höhe von 371.944 €, Ottobrunn 252.160 € und Schäftlarn in Höhe von 555.768 €. Der Landkreis selbst geht allerdings wieder leer aus. „Hier wird nach Umlagekraft bemessen, was nicht ganz fair ist. Denn aufgrund der nicht ausfinanzierten staatlichen Aufgaben unseres Landkreises entsteht Jahr für Jahr eine riesige Deckungslücke.“
Für ganz Bayern stehen in diesem Jahr an Schlüsselzuweisungen 4,98 Mrd. € zur Verfügung. Davon gehen 3.804.032 € in Kommunen im Landkreis München.
Die Schlüsselzuweisungen sollen die Steuereinnahmen der Gemeinden und die Umlageeinnahmen der Landkreise aufgabengerecht ergänzen und einen gewissen Ausgleich für “arme” und “reiche” Kommunen schaffen.
„Auch die frei verfügbaren Mittel aus dem Steuerverbund steigen auf 13,3%, damit die Kommunen unbürokratisch selbst entscheiden können, welche Leistungen gerade am notwendigsten sind“, so Köhler. „Die Aufgaben, die die Kommunen erbringen müssen, werden ständig mehr, die Erstattungen durch das Land steigen nicht im gleichen Maß. Für die Kommunen ist das nicht mehr zu stemmen, die Finanzierungslücken der Gemeinden und Landkreise werden immer größer. Das zwingt Kreistags- und Gemeinderatsgremien, die Prioritäten bei den Pflichtaufgaben zu setzen und bei wichtigen, sog. „freiwilligen Aufgaben“ wie Kultur, Ehrenamtliche, Vereine, aber auch Wärmenetze oder Klimaanpassung zu kürzen. Fatal für das Vertrauen in die öffentliche Hand.“
Zusätzlich zu den Schlüsselzuweisungen erhalten die Städte und Gemeinden für 2026 3,9 Mrd. € aus dem kommunalen Anteil am Sondervermögen des Bundes.
Der Landkreis München profitiert von diesem Paket allein mit 6.844.655 €, die Gemeinden und Städte im Landkreis zusammen in Höhe von insg. 19.507.265 €.
Dafür haben sich vor allem die Grünen auf Bundes- und Landesebene eingesetzt.
1,9 Mrd. € sind zweckgebunden unter anderem zur Förderung von Schulbauten, Wohnungsbau und Breitbandausbau. Insgesamt 2 Mrd. € stehen 2026 für bayerische Kommunen als freie Investitionsmittel zur Verfügung. Die Mittel werden pro Kopf und nach der Finanzkraft der einzelnen Städte und Gemeinden berechnet. Die Kommunen können mit diesem Geld nach eigenem Ermessen dringend notwendige Investitionen in ihre Infrastruktur finanzieren.
„Das war höchste Zeit“, so Dr. Büchler MdL, „denn der Sanierungsstau in Bayern ist mit mindestens 20 Mrd. € gewaltig. Dieses Investitionspaket wurde unter der Ampel-Regierung von der Union noch heftigst bekämpft, kurz nach der Wahl wurde es ermöglicht und konnte durch das besonnene Verhalten der demokratischen Opposition verabschiedet werden. Es soll mit kraftvollen Investitionen ein Konjunkturmotor vor Ort werden.“
Nicht gelöst sehen die beiden Abgeordneten die strukturelle Herausforderung. „Bund und Land definierten in den letzten Jahren viele neue wichtige Pflichtaufgaben, die Finanzierung wurde einfach der kommunalen Ebene weitergereicht. Hier muss die Regierung im Freistaat und im Bund Lösungen auf den Weg bringen, damit unsere Städte, Landkreise und Gemeinden wieder atmen können.“
Hintergrund: Im Bayerischen Finanzausgleichsgesetz ist geregelt, wie das Geld innerhalb der kommunalen Ebene verteilt wird. Die Mittel für die Schlüsselzuweisungen werden dem Kommunalanteil des allgemeinen Steuerverbundes entnommen: Den Kommunen stehen ab 2026 gesetzlich 13,3 % der Einnahmen des Landes an der der Einkommen- und Körperschaftsteuer, der Umsatzsteuer und der Gewerbesteuerumlage zu. Im Bayerischen Finanzausgleichsgesetz ist geregelt, wie das Geld innerhalb der kommunalen Ebene verteilt wird.
Die Grüne Landtagsfraktion fordert eine weitere Erhöhung dieses Anteils auf erst 14% und mittelfristig 15%. „Wichtig wären deutlich mehr frei verfügbare Mittel aus dem Steuerverbund, damit die Kommunen unbürokratisch selbst entscheiden können, welche Leistungen gerade am notwendigsten sind“, so die Abgeordneten.
Gemeindeschlüsselzuweisungen für den Landkreis München
voraussichtliche kommunale Investitionsbudgets für den Landkreis München






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