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Pri­va­te Nut­zung des Hub­schrau­bers durch den Ministerpräsidenten

Die Land­tags-Grü­nen haben eine Anfra­ge zur Nut­zung von Poli­zei­hub­schrau­bern durch die baye­ri­sche Staats­re­gie­rung. Nach nun rund zwei­ein­halb Mona­ten haben wir eine (dün­ne) Ant­wort erhal­ten, die aus unse­rer Sicht zahl­rei­che wei­te­re Fra­gen auf­wirft. Dar­in heißt es etwa:

„Eine detail­lier­te Beant­wor­tung der Fra­gen wür­de Ein­bli­cke in Umfang, Häu­fig­keit und kon­kre­te Ein­satz­sze­na­ri­en der Nut­zung erlau­ben und es ermög­li­chen, ein Bewe­gungs­pro­fil von Herrn Minis­ter­prä­si­den­ten zu erstellen.“

Und:
„In den ange­frag­ten Jah­ren lag die Zahl der Ein­zel­flü­ge zwi­schen drei und elf, wel­che gemäß der Staats­kanz­lei aus­schließ­lich zur Wahr­neh­mung staat­li­cher Auf­ga­ben dien­ten und nicht zu Par­tei­ter­mi­nen erfolgten.“

Ein „Bewe­gungs­pro­fil“ lässt sich aus gele­gent­li­chen Not­fäl­len oder beson­de­ren Situa­tio­nen, mit denen sich die Hub­schrau­ber­nut­zung recht­fer­ti­gen lie­ße, u. E. nicht erstel­len – außer der Minis­ter­prä­si­dent nutzt die Hub­schrau­ber doch häu­fi­ger und regel­mä­ßi­ger, als bis­her bekannt. Es ist daher nicht nach­voll­zieh­bar, war­um eine Ant­wort zu Anzahl und Dau­er der ver­gan­ge­nen Flü­ge (ggflls. ohne Ort und Datum) eine Gefähr­dung der Sicher­heit dar­stel­len sollte.

Auch die zwei­te zitier­te Ant­wort wirft Fra­gen auf: Was genau ist mit dem Begriff „Ein­zel­flü­ge“ gemeint? Gab es etwa wei­te­re Flü­gen, bei denen ande­re Mit­glie­der der Staats­re­gie­rung oder Mit­ar­bei­ten­de in der Maschi­ne saßen?

Und war­um hat es einer zwei­ma­li­gen Frist­ver­län­ge­rung bedurft und rund zwei­ein­halb Mona­te gedau­ert, die­se kur­zen Ant­wor­ten zu ver­fas­sen und mit meh­re­ren Minis­te­ri­en abzustimmen?

Inter­es­sant ist in jedem Fall: Für Flü­ge mit Model­len der alten Poli­zei­hub­schrau­ber­flot­te wird ein Stun­den­satz zwi­schen 2.170 Euro (güns­tigs­ter Ein­satz­zweck) und 4.000 Euro (teu­ers­ter Ein­satz­zweck) ver­an­schlagt. Drei bis elf Mal gab es in den abge­frag­ten Jah­ren „Ein­zel­flü­ge“ für die Staatskanzlei.

Das heißt im güns­tigs­ten Fall (3 Ein­sät­ze von je 1 Stun­de) haben die Steu­er­zah­ler 6.510 Euro, im teu­ers­ten Fall min­des­tens 44.000 Euro (11 Ein­sät­ze von je 1 Stun­de) für den Trans­port des Minis­ter­prä­si­den­ten per Hub­schrau­ber bezahlt.

„Wer bei Fami­li­en spart, soll­te wenigs­tens offen­le­gen, wie oft er auf Staats­kos­ten mit dem Hub­schrau­ber unter­wegs ist. Wir wer­den uns mit die­ser kryp­ti­schen Ant­wort nicht abspei­sen las­sen. Ich wer­de mich bei der Prä­si­den­tin beschwe­ren. Minis­ter­prä­si­dent bzw. Minis­te­ri­um müs­sen auf Fra­gen der Abge­ord­ne­ten ver­nünf­tig ant­wor­ten – zur Not nicht öffent­lich. Per Hub­schrau­ber zum Wahl­kampf­auf­tritt ins Bier­zelt? Dafür wird es von uns kei­ne Frei­ga­be von Mit­teln und Poli­zei­kräf­ten geben.”

Clau­dia Köh­ler, Spre­che­rin für Haus­halt der Landtags-Grünen

Medi­en­echo:

Wie oft lässt sich Söder flie­gen? ‑SZ

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