Söders Kehrt­wen­de bei Kin­der­start­geld — Fami­li­en sol­len jetzt die Zeche zahlen

Das Kabi­nett hat­te Ende Novem­ber Eck­punk­te für den Dop­pel­haus­halt für 2026/2027 bekannt gege­ben. Zu aller Über­ra­schung wur­de beschlos­sen, das Krip­pen­geld und das baye­ri­sche Fami­li­en­geld kurz­fris­tig zum 1.1.2026 ein­zu­stel­len und das geplan­te Kin­der­start­geld nicht ein­zu­füh­ren. Und das auch noch durch die Hin­ter­tür über einen lapi­da­ren Ände­rungs­an­trag zur zwei­ten Lesung des Gesetz­ent­wurfs zur Ein­füh­rung des Kin­der­start­gelds… das nun doch nicht ein­ge­führt wird.

Das bedeu­tet, sofort kei­ne direk­ten Leis­tun­gen mehr an Fami­li­en: Statt Krippen‑, Fami­li­en-oder Kin­der­start­geld an jun­ge Eltern aus­zu­be­zah­len, will die­Staats­re­gie­rung die Mit­tel künf­tig direkt in die Kita-Betreu­ung ste­cken. Grund­sätz­lich ist es nicht falsch, in die Struk­tu­ren der Kin­der­be­treu­ung zu inves­tie­ren, aber das hät­te schon jah­re­lang pas­sie­ren müs­sen und kön­nen. Schließ­lich lagen Ende 2023 und Ende 2024 10 Mil­li­ar­den Euro in der Rück­la­ge! Jetzt den Fami­li­en das geplan­te Geld mit einem Feder­strich zu neh­men, ist nicht fair.

Das Fami­li­en­geld wur­de kurz vor der Land­tags­wahl 2018 in Bay­ern ein­ge­führt. Es soll­te in Bay­ern leben­de Fami­li­en mit Kin­dern zwi­schen dem zwei­ten und drit­ten Lebens­jahr finan­zi­ell unter­stüt­zen. Vie­le Fotos und Pres­se­mit­tei­lun­gen rühm­ten die­se Leistung.

Zukunfts­ori­en­tier­ter wäre es schon damals gewe­sen, Geld nur nach Ein­kom­men der Eltern gestaf­felt aus­zu­be­zah­len und wei­te­re Mit­tel gleich in die Infra­struk­tur der Kin­der­be­treu­ungs­ein­rich­tun­gen zu ste­cken, das Per­so­nal zu sichern und neue Betreu­ungs­plät­ze zu schaf­fen. Zu den Haus­halts­be­ra­tun­gen der letz­ten Jah­re leg­ten wir ent­spre­chen­de Anträ­ge vor: Eltern, die es brau­chen, soll gehol­fen und Pla­nungs­si­cher­heit gege­ben wer­den. Betreu­ung muss gesi­chert sein, jun­ge Eltern müs­sen sich dar­auf ver­las­sen können!

Jetzt aber erst die dop­pel­te Rol­le rück­wärts: Kein Fami­li­en­geld, kein Krip­pen­geld und jetzt auch nicht mehr die ver­spro­che­nen 3000 Euro zum ers­ten Geburts­tag. Und das mit 6 Wochen Vorlauf.

Es wur­de zwar ange­kün­digt, die Betriebs­kos­ten­för­de­rung für Kitas auf bis zu 80 Pro­zent zu erhö­hen – eine lang­jäh­ri­ge Grü­ne For­de­rung. Aller­dings steht nichts Kon­kre­tes im Ände­rungs­an­trag zum Gesetz­ent­wurf und es bleibt unklar, wie und wann die Struk­tur­ver­bes­se­run­gen umge­setzt werden.

Wir Grü­ne haben bei der Debat­te im Ple­num bean­tragt, die neue Wen­dung erst ein­mal in den Fach­aus­schüs­sen zu dis­ku­tie­ren anstatt mit einem Ände­rungs­an­trag alles ein­fach vom Tisch zu wischen — von CSU und FW lei­der abge­lehnt. Zusätz­lich haben wir einen Ände­rungs­an­trag ein­ge­reicht, der eine Über­gangs­re­ge­lung ermög­licht — für alle Eltern, die schon fest mit dem Geld geplant hat­ten, deren Babys bis Mit­te 2026 auf die Welt kom­men. Und anschlie­ßend bean­trag­ten wir eine Drit­te Lesung des nun völ­lig neu­en Gesetz­ent­wurfs. Denn es gab defi­ni­tiv noch Gesprächsbedarf.

Den Link zur Debat­te fin­den Sie unten.

„Die Fami­li­en wer­den im Stich gelas­sen und jetzt auch noch zur Kas­se gebe­ten. Und da hel­fen auch die Prah­le­rei­en des Minis­ter­prä­si­den­ten bei sei­nen Pres­se­kon­fe­ren­zen nichts. Gro­ße Wor­te geben kei­ne ech­te Sicher­heit und Plan­bar­keit. Zuerst wird sich voll­mun­dig damit gebrüs­tet, Eltern und Fami­li­en in Bay­ern beson­de­re finan­zi­el­le und direk­te Unter­stüt­zung zukom­men zu las­sen. Kur­ze Zeit spä­ter, nach­dem der PR-Effekt so lang­sam ver­blasst, wer­den dann sämt­li­che För­de­run­gen von heu­te auf mor­gen gestri­chen. Die­ses Hin und Her ist nicht nur fami­li­en­un­freund­lich, son­dern scha­det letzt­end­lich auch der Wirt­schaft. Denn jun­ge Eltern ohne Betreu­ungs­platz wer­den weni­ger erwerbs­tä­tig sein. Und wer auf das Geld ange­wie­sen war, wird jetzt ander­wei­ti­ge Unter­stüt­zung brauchen.“

Die Land­tags-Grü­nen­stell­ten einen Ände­rungs­an­trag im Ple­num, dass alle Fami­li­en, deren Kin­der bis zum 31. August 2026 gebo­ren wer­den, die bis­he­ri­ge Unter­stüt­zung, das Fami­li­en­geld, wei­ter­hin erhal­ten – gezielt für die, die sie wirk­lich brau­chen. Die dadurch frei­wer­den­den Mit­tel sol­len in den Aus­bau und die Qua­li­tät der Kin­der­be­treu­ung flie­ßen. Der Antrag im Wort­laut Kin­der­start­geld, er wur­de jedoch abgelehnt.

Mitt­ler­wei­le for­miert sich der Pro­test gegen die plötz­li­che Strei­chung der ver­spro­che­nen Unter­stüt­zung. In ver­schie­de­nen Peti­tio­nen haben mehr als 100 000 Men­schen bereits unter­schrie­ben. Die Fami­li­en haben nicht nur die finan­zi­el­le Unter­stüt­zung ver­lo­ren, son­dern auch das Ver­trau­en in poli­ti­sche Versprechungen.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur Land­tags­de­bat­te fin­den Sie hier

Sit­zungs­ab­lauf für die 63. Plenarsitzung

Gemein­sa­mer Auf­ruf der Geschäftsordnungsanträge

Drit­te Lesung zum Gesetz­ent­wurf der Staatsregierung 

 

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