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Anfra­ge zum Ple­num: Kin­der­start­geld statt Fami­li­en­geld und Krippengeld

Ich fra­ge die Staatsregierung:

Mit Ver­wal­tungs­auf­wand in wel­cher Höhe rech­net die Staat­re­gie­rung in den Jah­ren 2026 und 2027 für die Umstel­lung des Fami­li­en­gelds und des Krip­pen­gelds auf das vor­ge­se­he­ne Kin­der­start­geld ins­be­son­de­re in Bezug auf das not­wen­di­ge Antrags­ver­fah­ren, in wel­cher Höhe ist in der Über­gangs­zeit in den Jah­ren 2026 und 2027 mit Mehr­aus­ga­ben wegen der noch lau­fen­den Alt­fäl­le zu rech­nen und ab wann sind durch Ein­spa­run­gen nach der Umstel­lung Mehr­in­ves­ti­tio­nen in die Kin­der­be­treu­ungs­in­fra­struk­tur vorgesehen?

Ant­wort durch das Staats­mi­nis­te­ri­um für Fami­lie, Arbeit und Soziales:

Die Umset­zung erfolgt im Rah­men der vor­han­de­nen Stel­len und Mit­tel. Es ist nur in der Umstel­lungs­pha­se mit gering­fü­gi­gem zusätz­li­chem Ver­wal­tungs­auf­wand durch die neue Leis­tung zu rech­nen. Bereits im bis­he­ri­gen Fami­li­en­geld­ver­fah­ren war ein zusätz­li­cher „Antrag im Antrag“ erfor­der­lich. Eine auto­ma­ti­sche Bewil­li­gung für alle Eltern­geld­be­zie­hen­den fand auch beim Fami­li­en­geld nicht statt. Die Anträ­ge wur­den jeweils geson­dert geprüft und ver­be­schie­den, sodass durch das eigen­stän­di­ge Kin­der­start­geld-Antrags­ver­fah­ren kei­ne Erhö­hung der Fall­zah­len ent­steht. Die Antrag­stel­lung erfolgt digi­tal und nut­zer­freund­lich. Der Antrag kann ab Geburt gestellt wer­den. Syn­er­gien mit dem Eltern­geld­ver­fah­ren kön­nen vom Zen­trum Bay­ern Fami­lie und Sozia­les wei­ter­hin genutzt wer­den. Die kla­re Stich­tags­re­ge­lung und die Ein­mal­zah­lung ver­ein­fa­chen das Ver­fah­ren für Eltern und Ver­wal­tung zusätz­lich. Im Zuge der Umstel­lung auf das Kin­der­start­geld wer­den im Jahr 2026 ein­ma­lig bis zu 160 Mil­lio­nen Euro zusätz­lich benö­tigt, da sowohl Ein­mal­zah­lun­gen als auch lau­fen­de Zah­lun­gen für bestehen­de Fäl­le par­al­lel erfol­gen müs­sen. Ab dem Jahr 2027 ent­ste­hen kei­ne Mehr­kos­ten mehr, so dass ab dem Jahr 2027 frei­wer­den­de Mit­tel in die Kin­der­be­treu­ungs­in­fra­struk­tur flie­ßen. Die Umset­zung erfolgt über die geplan­te Reform des Baye­ri­schen Kin­der­bil­dungs- und ‑betreu­ungs­ge­set­zes. Die­se Reform befin­det sich aktu­ell in Erarbeitung.

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