Ich frage die Staatsregierung:
Mit Verwaltungsaufwand in welcher Höhe rechnet die Staatregierung in den Jahren 2026 und 2027 für die Umstellung des Familiengelds und des Krippengelds auf das vorgesehene Kinderstartgeld insbesondere in Bezug auf das notwendige Antragsverfahren, in welcher Höhe ist in der Übergangszeit in den Jahren 2026 und 2027 mit Mehrausgaben wegen der noch laufenden Altfälle zu rechnen und ab wann sind durch Einsparungen nach der Umstellung Mehrinvestitionen in die Kinderbetreuungsinfrastruktur vorgesehen?
Antwort durch das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales:
Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der vorhandenen Stellen und Mittel. Es ist nur in der Umstellungsphase mit geringfügigem zusätzlichem Verwaltungsaufwand durch die neue Leistung zu rechnen. Bereits im bisherigen Familiengeldverfahren war ein zusätzlicher „Antrag im Antrag“ erforderlich. Eine automatische Bewilligung für alle Elterngeldbeziehenden fand auch beim Familiengeld nicht statt. Die Anträge wurden jeweils gesondert geprüft und verbeschieden, sodass durch das eigenständige Kinderstartgeld-Antragsverfahren keine Erhöhung der Fallzahlen entsteht. Die Antragstellung erfolgt digital und nutzerfreundlich. Der Antrag kann ab Geburt gestellt werden. Synergien mit dem Elterngeldverfahren können vom Zentrum Bayern Familie und Soziales weiterhin genutzt werden. Die klare Stichtagsregelung und die Einmalzahlung vereinfachen das Verfahren für Eltern und Verwaltung zusätzlich. Im Zuge der Umstellung auf das Kinderstartgeld werden im Jahr 2026 einmalig bis zu 160 Millionen Euro zusätzlich benötigt, da sowohl Einmalzahlungen als auch laufende Zahlungen für bestehende Fälle parallel erfolgen müssen. Ab dem Jahr 2027 entstehen keine Mehrkosten mehr, so dass ab dem Jahr 2027 freiwerdende Mittel in die Kinderbetreuungsinfrastruktur fließen. Die Umsetzung erfolgt über die geplante Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und ‑betreuungsgesetzes. Diese Reform befindet sich aktuell in Erarbeitung.




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