Gemeinsam mit meiner Kollegin Kerstin Celina stellte ich folgende Anfrage zum Thema “Umsetzung des Sonderinvestitionsprogramm zur Förderung von inklusivem Wohnraum für erwachsene Menschen mit Behinderung – Konversion von Komplexeinrichtungen”, die von der Staatsministerium Familie, Arbeit und Soziales wie folgt beantwortet wurde:
1.1 Welcher Betrag aus dem Staatshaushalt ist seit 2019 bisher insgesamt für das Sonderinvestitionsprogramm investiert worden?
Seit dem Start des SIP im Jahr 2019 konnten Projekte mit einer Fördersumme von insgesamt 90.975.000,00 Euro in die Förderung genommen werden. Es konnten bisher alle beantragten Projekte in die Förderung genommen werden.
2.1 Wie viele Einrichtungen gemeinnütziger Träger, insbesondere der freien Wohlfahrtspflege, Kirchengemeinden, Stiftungen, Vereine oder gGmbHs haben bisher Förderungen oder Förderzusagen erhalten?
Seit dem Start des SIP konnten insgesamt 23 Projekte von neun verschiedenen Einrichtungsträgern in die Förderung genommen werden.
3.1 Inwieweit ist dieses Investitionsprogramm von der Haushaltssperre und globalen Minderausgabe betroffen?
Das SIP unterliegt, wie alle staatlichen Förderprogramme aus dem freiwilligen Leistungsbereich, der gesetzlichen Haushaltssperre.
4.1 Wie ist der weitere Zeitplan über den aktuellen Haushaltsplan hinaus?
4.2 Bis wann soll das Ist von 400 Mio. Euro erreicht sein?
Start des SIP war im Jahr 2019 für die Laufzeit von 20 Jahren (s. Vorbemerkung). Aussagen über zukünftige Haushaltsaufstellungen können nicht getroffen werden und bleiben dem Landtag als Haushaltsgesetzgeber vorbehalten.
5.1 In welcher prozentualen Höhe sind seit Beginn des Programms Baukosten gestiegen?
Gemäß des Baupreisindexes für den Neubau von Wohngebäuden in Bayern des Bayerischen Landesamts für Statistik haben sich für den Wohnungsbau insgesamt folgende Preisänderungen im Vergleich zum jeweiligen Vorjahr ergeben:
- 2019: +4,0%
- 2020: ‑0,5%
- 2021: +13,7%
- 2022: +17,3%
- 2023: +3,3%
- 2024: +2,2%
Es konnten bisher – unabhängig von der Entwicklung der Baukosten – alle beantragten Projekte in die Förderung genommen werden.
5.2 Mit welchem Baukostenindex kalkuliert die Staatsregierung in den kommenden Jahren in diesem Bereich?
Grundlage zur Fortschreibung bzw. Anpassung von Baukosten in diesem Bereich ist der Preisindex des Bayerischen Landesamts für Statistik für den Wohnungsbau insgesamt aus dem Monat November des jeweiligen Jahres. Dieser Wert wird am Anfang des darauffolgenden Jahres verwendet, um die Preisänderung festzustellen und Kosten fortzuschreiben. Die Preisentwicklung für kommende Jahre ist daher aktuell noch nicht vorauszusehen.
Die komplette Anfrage finden Sie hier:




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