Im Landkreis Rosenheim gibt es immer wieder Streitfälle, wer welches Ticket für den Schulweg bezahlt bekommt. Hintergrund ist eine überaus komplexe und bürokratische Regelung der sogenannten Schulwegkostenfreiheit in Bayern, kritisieren die Betreuungsabgeordnete für den Landkreis Rosenheim Claudia Köhler und der verkehrspolitische Sprecher der Grünen Fraktion Dr. Markus Büchler.
“Es gibt Familien, in denen bekommen drei Kinder jeweils ein anderes Ticket und das vierte gar keins. Die Regelung in Bayern ist ein absurdes bürokratisches Chaos für Verwaltung und Eltern, abhängig von der jeweiligen Schule, von der Entfernung und vom Tarifraum. Auch wird nicht differenziert, ob ein Schulweg, der vielleicht kurz aber zu Fuß oder Rad zu gefährlich ist und deswegen der Bus genommen werden muss.” kritisiert Dr. Markus Büchler.
Claudia Köhler, haushaltspolitische Sprecherin im Landtag betont: “Oft kommt es zu Streitfällen, für welche Schule bezahlt wird und welcher Weg zur Schule bezahlt wird und welcher nicht. Die Eltern zahlen am Ende oft selbst das teure Ticket, wenn die hochkomplexe Staatsbürokratie den Schulweg des Kindes durchs Raster fallen lässt. Für viele Familien ist das eine finanzielle Belastung, die den Besuch einer weiterführenden Schule wie zum Beispiel die FOS gefährdet. Das darf nicht sein, der Besuch einer Schule darf nicht von finanziellen Ressourcen abhängig sein! Während andere Bundesländer einfach allen Schülerinnen und Schülern eine Fahrkarte geben, spart Bayern trotz Milliardenrücklage bei Kindern und Familien. Das ist hochgradig unsozial!”
Der Freistaat gewährt Schulwegkostenfreiheit nur dann, wenn das Kind weiter als 2km von der Grundschule oder 3km von der weiterführenden Schule entfernt wohnt, aber nur bis zur 10. Klasse und nur dann, wenn es die nächstgelegene geeignete Schule besucht. Was die nächstgelegene geeignete Schule im Landkreis Rosenheim ist und wie die Entfernung zu messen ist, eröffnet einen weiten Ermessensspielraum und damit viel Raum für Frust und Streit. Obendrein bekommen manche das Deutschlandticket, manche nur ein Streckenticket zwischen zu Hause und Schule und andere ein Verbundticket, letzteres aber wiederum nur Schülerinnen und Schüler, die innerhalb der größeren Verbundgebiete leben und deren Pendelweg innerhalb dieses Gebietes liegt. Zusätzlich gibt es für Schülerinnen und Schüler ab der 10. Klasse eine Zumutbarkeitsgrenze der Eigenbeteiligung von 320 Euro je Schüler und Schuljahr sowie maximal 490 Euro je Familie und Schuljahr.
Medienecho:
Deutschlandticket für alle Schüler? — Wasserburger Stimme




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